Alle Jahre wieder: Die neuen MFM-Bildhonorare sind da!
Bei Abmahnungen aus Deutschland wird Schadenersatz mehrheitlich mit Verweis auf die sogenannten MFM-Bildhonorare gefordert.
Die «Bildhonorare» werden alljährlich von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) veröffentlicht. Die MFM führt dafür Umfragen unter Berufsverbänden und Bildagenturen durch.
Es handelt sich um Preisempfehlungen, die insbesondere in rechtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland verwendet werden können, um Schadenersatz gemäss Lizenzanalogie zu fordern.
Die «Bildhonorare 2021» umfassen etwas mehr als 100 inhaltliche Seiten und versprechen eine «Übersicht über marktübliche Vergütungen für Bildnutzungsrechte» in Deutschland. Das Inhaltsverzeichnis beginnt bei Advertorials und Anzeigen und führt unter anderem über Blogs, Buttons, Hörbücher, Postkarten und Reiseführer zu Verpackungen und Zeitschriften.
Beispiel: Honorare für Online-Nutzungen
Für ein Bild, das für einen Online-Shop auf der Homepage verwendet werden soll, wird für die Dauer von einem Jahr beispielsweise ein Preis von EUR 877.50 – einschliesslich 50 % Online-Shop-Zuschlag – empfohlen:
Gegenüber den MFM-Bildhonoraren 2020 entspricht das einer Preiserhöhung von knapp 8 Prozent, gegenüber den MFM-Bildhonoraren 2016 von knapp 26 Prozent.
Nutzungsdauer: Vorsicht, Abmahnfalle!
Die Bilder müssen nach Ablauf der vereinbarten Dauer gelöscht werden. Darin liegt ein grundsätzliches Problem der MFM-Bildhonorare, denn bei Websites bleiben Bilder üblicherweise für eine unbeschränkte Dauer online. «Marktüblich» sind deshalb aus meiner Sicht pauschale Honorare, die unabhängig von der Nutzungsdauer vereinbart werden.
Wer Bilder für seinen Online-Shop oder seine Website lizenzieren möchte, sollte deshalb darauf achten, dass die Nutzungsdauer nicht beschränkt ist. Man kann sich durchaus an den MFM-Bildhonoraren orientieren, sollte bei der Dauer aber ausdrücklich davon abweichen. Ansonsten läuft man – trotz ursprünglicher Bezahlung – direkt in eine Abmahnfalle.
Siehe auch: MFM-Bildhonorare 2017, MFM-Bildhonorare 2018, MFM-Bildhonorare 2019, MFM-Bildhonorare 2020.
Bilder: Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
Guten Tag Herr Steiger,
Gibt es für die Schweiz einen Anhaltspunkt zu den üblichen Abmahnungskosten, bei kommerzieller Online Nutzung durch Dritte? Und werden hier die Kosten pro genutzten Kanal in Rechnung gestellt oder pauschal?
Vielen Dank vorab und freundliche Grüsse
Vesna Gajic
@Vesna Gajic:
Ja, siehe https://steigerlegal.ch/2019/07/08/sab-preisempfehlungen-2019/.
(Es handelt sich streng genommen nicht um «Abmahnkosten», sondern um Empfehlungen für Lizenzgebühren. Insofern kann man sich nicht pauschal darauf berufen, aber es handelt sich um einen hilfreichen Anhaltspunkt.)
Ich verstehe diese hohen Preise nicht. Bei Shutterstock können Sie einen 5-er Pack von Bildern für die Online Nutzung für 49,- EUR erwerben .Diese Standardlizenz umfasst (Zitat Shutterstock):
«Als digitale Reproduktion unter anderem auf Websites, in Onlinewerbung, sozialen Netzwerken, Mobilwerbung, mobilen „Apps“, Software, elektronischen Postkarten, elektronischen Veröffentlichungen (E-Books, E-Magazine, Blogs usw.), in E-Mail-Marketing und in Onlinemedien (einschließlich Video-Sharing-Dienste wie YouTube, Dailymotion, Vimeo usw. und unter Berücksichtigung der Budgetbeschränkungen aus untenstehendem Unterparagraphen I.a.i.4);
@Ewin Hölzler:
Ja, die «Marktüblichkeit» der MFM-Bildhonorare ist fragwürdig … 🤷🏻♂️
Es ist aber auch eine Frage ob ein Fotograf es nötig hat sich auf Shutterstock etc unter Wert zu verkaufen oder Fotos für die Masse anfertigt, oder ob er bestimmte Werke für einen bestimmten Zweck/Kunden geschaffen hat und diese dann lustig von irgendwelchen Pfeiffen geklaut werden um sie sich zu eigen zu machen. Auch wenn Sie auf Shutterstock, oder sonst wo klauen, sind nachher die Kosten deutlich höher als wenn Sie es mit der korrekten Lizenz eingekauft haben. So ist das im Showgeschäft. Ich verstehe immer nicht, warum man erst klaut und sich nachher über die Konsequenzen aufregt.