Cybercrime: Polizeiliche Kriminalstatistik liefert erstmals Zahlen für die Schweiz

Bild: Medientypisches Kli­scheebild von einem Hacker mit Hoodie in schwarzer Umgebung

Die Polizei in der Schweiz registrierte 2020 insgesamt 24’398 mutmassliche «Straftaten mit einer digitalen Komponente». Cybercrime wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2020 zum ersten Mal ausdrücklich ausgewiesen.

In der Kriminalstatistik werden «Straftaten mit einer digitalen Komponente» wie folgt definiert:

«[…] sämtliche Straftaten, die im digitalen Raum, d.h. in den Telekommunikationsnetzen und insbesondere im Internet, begangen werden.»

Solche Cybercrime verteilte sich 2020 gemäss Kriminalstatstik wie folgt:

«Die 24 398 digitalen Straftaten verteilen sich auf drei Bereiche: ‹Cyber-Wirtschaftskriminalität› mit einem Anteil von 84,2 %, ‹Cyber-Sexualdelikte› mit 10,7 % sowie ‹Cyber-Rufschädigung und unlauteres Verhalten› mit 5,1 %. Mit insgesamt 16 395 Straftaten deutlich am stärksten vertreten ist Cyberbetrug, ein Teilbereich der Cyber-Wirtschaftskriminalität.»

Bestimmte mutmassliche Straftaten finden inzwischen mehrheitlich im digitalen Raum statt, zum Beispiel:

«Datenbeschädigung, bei der 82,7 % der Straftaten ein Cyber-Tatvorgehen aufweisen. Das Gleiche gilt für Pornografie (81,3 %), Geldwäscherei (79,3 %) und Betrug (70,4 %).»

Die geschädigten Personen verteilen sich wie folgt:

«Insgesamt wurden in Zusammenhang mit digitalen Straftaten 15 714 Geschädigte registriert. 8056 davon waren Männer (58&nsbp;%), 5822 Frauen (42&nsbp;%) und 1834 juristische Personen.»

Siehe auch: Kennzahlen 2020 zur digitalen Kriminalität, Altersverteilung bei den Opfern von Cybercrime.

Wichtig ist zu beachten, dass es sich um mutmassliche Straftaten handelt. Ob tatsächlich Straftaten begangen wurden, muss jeweils erst noch abgeklärt werden.

Gleichzeitig erfasst die Kriminalstatistik nur einen geringfügigen Teil sämtlicher Straftaten im digitalen Raum. Betrügerische und anderweitig cyberkriminelle E-Mails beispielsweise sind an der Tagesordnung, genauso wie Online-Werbung für Anlage- und Bitcoin-Betrug unter Missbrauch der Identität von Roger Federer.

Hilfreich ist das ebenfalls veröffentlichte Schema «Tatvorgehen digitale Kriminalität». Das Schema zeigt, welche Tatvorgehen zu welcher Cybercriminalität und welchen Straftatbeständen führen. Im Schema enthalten sind unter anderem CEO-Betrug, E-Banking-Trojaner, Hacking, Online-Anlagebetrug, Phishing, Ransomware und Romance Scam.Dokument: Schema «Tatvorgehen digitale Kriminalität»

Siehe auch:

Bild: Pixabay / TheDigitalArtist, medientypisches Kli­scheebild von einem Hacker, Public Domain-ähnlich.

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