YouTube: Weniger Ärger mit «Content ID» dank Überprüfung beim Hochladen von Videos

Foto: YouTube-Logo mit Tinte auf Papier gezeichnet

YouTube, die Video-Plattform von Google, ist berühmt-berüchtigt für ihre «Content ID»-Filter: Kaum hat ein Creator ein Video hochgeladen, wird es sogleich wieder gesperrt, insbesondere als mutmassliche Urheberrechtsverletzung.

Nun verspricht Google das Hochladen von Videos mit weniger – bösen – Überraschungen. Mit der neuen Funktion «Überprüfung» können Creator ihre Videos vor der Veröffentlichung von YouTube überprüfen lasen.

Wenn YouTube nach dem Hochladen und vor der Veröffentlichung meldet, es liege mutmasslich eine Urheberrechtsverletzung vor oder es fehle die «Werbeeignung» für die Teilnahme am YouTube-Partnerprogramm, können die Creator reagieren:

«Mit der Prüfung auf Urheberrechtsverletzungen kannst du Einspruch gegen einen erhobenen Anspruch erheben oder dein Video bearbeiten, falls Probleme festgestellt wurden. Die Prüfung auf Werbeeignung erlaubt dir, eine manuelle Überprüfung zu beantragen, wenn du der Meinung bist, dass unseren Systemen ein Fehler unterlaufen ist. Mithilfe dieser Überprüfungen kannst du mögliche Einschränkungen vermeiden, noch bevor du deine Videos veröffentlichst.»

Mit dieser neuen Funktion riskieren Creator, die ihre Videos monetarisieren, nicht mehr, die wichtigen ersten Minuten oder Stunden nach der Veröffentlichung zu verlieren, weil Videos gesperrt werden.

Google informiert auf dem eigenen «YouTube Creator»-Kanal mit einem Video über die neue Funktion «Überprüfung»:

Ungelöst bleibt allerdings das Problem der Selbstzensur:

Wenn ein Creator beispielsweise eine mutmassliche Urheberrechtsverletzung gemeldet erhält, wird er in den meisten Fällen sein Video auch dann anpassen, wenn er davon ausgeht, den betreffenden Inhalt verwenden zu dürfen – zum Beispiel als Zitat, wie es im Urheberrecht ausdrücklich vorgesehen ist. Ansonsten kann das Video nicht zeitnah veröffentlicht werden.

So kann man die neue Funktion «Überprüfung» selbst ausprobieren

Die neue Funktion kann man selbst ausprobieren, indem man beispielsweise ein Musik-Video von YouTube herunterlädt und gleich wieder hochlädt. Die Überprüfung folgt als dritter Schritt beim Hochladen und dauert mindestens einige Minuten.

Bei meinem Beispiel, dem Musik-Video «Manhattan» von Bligg, wurde YouTube erwartungsgemäss fündig. Demnach dürfte ich das Video zwar veröffentlichen, aber das Video würde von Bligg mit Werbung monetarisiert.

Screenshot: «Überprüfung»-Funktion bei YouTube

Ich habe das Video ohne Veröffentlichung wieder gelöscht. Alternativ hätte ich das Video kürzen oder das Lied ersetzen oder stummschalten können. Weiter hätte ich Beschwerde – in diesem Fall ohne Erfolgsaussichten – erheben können.

Interessanterweise wurde nicht die Musik im ganzen Video als mutmassliche Urheberrechtsverletzung identifiziert, sondern nur ein – wenn auch grosser – Teil davon. Ausserdem stellt YouTube nur auf die Musik ab, nicht aber auf den Bildinhalt im Video, der ebenfalls urheberrechtlich geschützt ist.

Screenshot: «Lied ersetzen»-Funktion bei YouTube

Bild: Pixabay / MorganK, Public Domain-ähnlich.

Ein Kommentar

  1. Lieber Herr Rechtsanwalt,
    ich bin Künstler und produziere und verkaufe ohne Label, Verlag, sowie «Gemafrei» meine Kompositionen auf CD direkt an meine Kunden. Hin und wieder produziere ich auch ein Musikvideo, auch mit zum Teil schon über 10 Jahre alten Werken. Erst gestern wurde ich erneut von YouTube auf eine «Urheberrechtsverletzung» bei einem neuen Video, mit einem meiner älteren Werke hingewiesen. Tatsächlich hatte jemand ein kleines Fitzelchen einer meiner Werke, natürlich unerlaubt, in seine Musik eingebaut. Ich, der Komponist, bin jetzt der Urheberrechtsverletzer meines eigenen Werkes. Ich denke mal, so etwas gibt es nur in Deutschland.

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