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Abmahnung: 1’050 Euro für eine Kurz-Biografie von Nelson Mandela?

Foto: Nelson MandelaDie Leidenschaft von Christian Kaiser sind Biografien. Und wer solche Biografien ohne Lizenz verwendet, muss damit rechnen, eine kostenpflichtige Abmahnung aus Deutschland zu erhalten.

Die Biografien veröffentlicht Kaiser auf seiner «WHO’S WHO»-Website. Seit 1999 kamen durch viel Fleiss über 45’000 Biografien zusammen. (Wobei sich an dieser Zahl seit mindestens 2014 nichts mehr geändert hat.)

Die Website erinnert an die freie Enzyklopädie Wikipedia. In der Folge glauben immer wieder Personen, die auf der Suche nach Biografien sind, es handle sich um freie Inhalte.

Ist eine kostenpflichtige Lizenzierung überhaupt erwünscht?

Die Seite «Nutzung» ist auf der «WHO’S WHO»-Website nur in kleiner Schrift und unauffällig verlinkt. Die Seite besteht zu grossen Teilen aus rechtlichem Unsinn wie …

«Mit Aufruf der Website erklärt der Nutzer sein ausdrückliches Einverständnis der nachfolgenden Nutzungsbedingungen: Alle Seiten dieser Website unterliegen dem Copyright ©.»

… und …

«Der Download sowie jegliches Kopieren der Inhalte insbesondere mit elektronischen Programmen […] wird hiermit untersagt.»

(Diese Formulierungen sind falsch, nicht rechtswirksam und / oder rechtlich unsinnig.)

Die Website erweckt jedenfalls nicht den Eindruck, als sei eine Lizenzierung von Biografien tatsächlich erwünscht. So fehlen auf den einzelnen Biografie-Seiten jegliche Hinweise zu einer möglichen Lizenzierung. Sollte auf einer Website, die Biografien kostenpflichtig anbietet, die Lizenzierung nicht möglichst einfach erfolgen können?

Die «WHO’S WHO»-Website erweckt alles in allem den Eindruck einer Website, die inhaltlich seit Jahren stagniert und in erster Linie als «Abmahnfalle» dient.

100 Euro pro Monat für eine Nelson Mandela-Kurz-Biografie?

In einem aktuellen Fall fordert die deutsche Rechtsanwältin Karolin Sannwald von Nesselhauf Rechtsanwälte für die angeblich rechtsverletzende Verwendung einer Kurz-Biografie von Nelson Mandela insbesondere die Erstattung ihrer behaupteten Anwaltskosten von EUR 864.66 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Für insgesamt EUR 1’050.00 – so das Pauschalangebot – soll die Angelegenheit einschliesslich Schadenersatz einvernehmlich beigelegt werden können. Ansonsten werde empfohlen, «unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen».

Rechtsanwältin Sannwald behauptet in der Abmahnung unter anderem:

«Für die Einräumung von Lizenzen zur Nutzung von Sprachwerken, wie dem von Ihnen genutzten Biografientext im Internet erhält unser Mandant üblicherweise monatliche Lizenzvergütungen in Höhe von € 100 je Monat.»

Bei einem solchen Betrag wird die Bedeutung der erwähnten «fiktiven Lizenzgebühr» aus der gleichen Abmahnung klar, denn wer würde – jenseits einer Fiktion – für eine solche Kurz-Biografie auch nur einmalig 100 Euro bezahlen?

Ein Blick auf eine vergleichbare «WHO’S WHO»-Abmahnung von 2017 zeigt, dass sich ausser der neuen Anwaltskanzlei, die abmahnt, nichts Wesentliches geändert hat. Damals hatte noch der bekannte deutsche Medienanwalt Matthias Prinz die Abmahnungen verschickt.

Siehe auch: Nachruf auf Anwaltskollege Nelson Mandela (1918-2013).

«WHO’S WHO»-Abmahnungen: Wie reagiert man richtig?

In jedem Einzelfall sollte sorgfältig übeprrüft werden, ob eine Abmahnung berechtigt ist und wie man am besten darauf reagiert. Viele Abmahnungen sind zumindest teilweise nicht berechtigt oder lassen sich aufgrund von rechtlichen Fehlern der Abmahner abwehren.

Abmahnungen möglichen ärgerlich sein und teilweise lächerlich wirken. Wer aber gar nicht oder falsch reagiert, riskiert grenzüberschreitende Rechtsfolgen. Leider genügt es in rechtlicher Hinsicht nicht, den abgemahnten Inhalt zu löschen.

Ein häufiger Fehler, der Abgemahnten in der Schweiz unterläuft, ist, dass sie sich beim Abmahnanwalt höflich entschuldigen, was die Gegenseite als «Geständnis» freut, aber die Angelegenheit nicht erledigt. Weitere Fehler sind, dass die geforderte Zahlung leichtfertig geleistet oder gar die vorgelegte Unterlassungserklärung ohne weiteres unterzeichnet wird. Letzteres kann zu hohen Kostenfolgen führen, wenn die Erklärung verletzt wird, was immer wieder der Fall ist.

Wer Biografien selbst verfasst, ist auf der sicheren Seite und muss keine Abmahnungen befürchten. Man findet bei Wikipedia normalerweise alle benötigten Angaben.

Texte aus der Wikipedia können ausserdem direkt verwendet worden, sofern die dortigen Creative Commons-Lizenzbedingungen eingehalten werden. (Ansonsten drohen Wikipedia-Abmahnungen!)

Siehe auch: Nelson Mandela (Wikipedia).

Bild: Wikimedia Commons / South Africa The Good News, «Nelson Mandela in Johannesburg, Gauteng […]», CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

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