Im Abstimmungskampf um die «Ehe für alle» kritisierte ein Politiker der rechten Schweizerischen Volkspartei (SVP) auf Facebook die geplante Beseitigung der Ungleichbehandlung bei der Adoption mit menschenverachtenden Aussagen.
Unter anderem:
«Wenn wir es nun zulassen, dass in naher Zukunft dann auch afrikanische Flüchtlinge (mehrheitlich Männer), kleine Mädchen zwecks ‹figgifiggi› adoptieren dürfen, dann Gute Nacht mit unserer Kultur!»
In der Folge wurde ich bei Twitter nach einer Vorlage für eine Strafanzeige gefragt. «Diskriminierung und Aufruf zu Hass» sind in der Schweiz strafbar gemäss Art. 261bis StGB.
Eine zuständige Staatsanwaltschaft oder ein zuständiges Gericht wird entscheiden müssen, ob die Aussagen nicht nur menschenverachtend, sondern auch strafbar sind.
Die resultierende Vorlage stelle ich nachfolgend kostenlos und unverbindlich als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Im Vergleich zur ursprünglich bei Twitter verlinkten Vorlage habe ich einige Verbesserungen vorgenommen. Die Vorlage ist für ein Fenstercouvert gedacht. Die Verwendung erfolgt ohne Gewähr und Haftung.
Wer die Vorlage verwenden möchte, sollte die Vorlage durchlesen und – wenn der Inhalt passt – ausdrucken, um die Angaben zur eigenen Person zu ergänzen sowie um zu unterschreiben. Danach kann die Strafanzeige per Briefpost verschickt werden, wobei der Versand mit A-Post Plus oder als Einschreiben empfehlenswert ist.
Siehe auch: Nach üblem Facebook-Post: SP-Präsidentin Gabriela Suter zeigt SVP-Hardliner Naveen Hofstetter wegen Rassendiskriminierung an (Aargauer Zeitung)
Nachtrag vom 2. September 2021
Die Staatsanwaltschaft Baden hat mitgeteilt, dass sie ein Strafverfahren eröffnet hat:
Die Zuweisung an die Staatsanwaltschaft Baden erfolgte gemäss § 3 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) des Kantons Aargau.
Bild: Pixabay / LollipopPhotographyUK, Public Domain-ähnlich.
Nachtrag vom 22. Dezember 2021
Die Staatsanwaltschaft Baden hat mitgeteilt, dass Sie Anklage gemäss Art. 324 ff. StPO erhoben hat:
Die Mitteilung bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft «aufgrund der Untersuchung die Verdachtsgründe als hinreichend erachtet und keinen Strafbefehl erlassen kann.»
Die Staatsanwaltschaft kann keinen Strafbefehl erlassen, wenn die Voraussetzungen gemäss Art. 352 StPO nicht erfüllt sind. Eine solche Voraussetzung ist, dass die «beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden [hat] oder ist dieser anderweitig ausreichend geklärt», eine andere Voraussetzung ist, dass das ausreichende Strafmass eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von sechs Monate nicht überschreitet.
Nachtrag vom 11. April 2022
Gemäss einer Meldung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA wurde der Politiker vom Bezirksgericht Zofingen «der Rassendiskriminierung schuldig befunden»:
«[…] Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 220 Franken, bedingt auf zwei Jahre. Das Urteil des Einzelrichters ist noch nicht rechtskräftig. […]»
Und:
«Das Gericht begründete den Schuldspruch damit, der Begriff ‹afrikanische, männliche Flüchtlinge› sei ein Sammelbegriff für verschiedene Ethnien. Es werde diesen im Kern eine Pädophilie vorgeworfen. Von ‹unnatürliche Partnerschaften› im Zusammenhang mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu schreiben, ist laut Gericht eine Herabsetzung der sexuellen Orientierung.»