Denken Sie darüber nach, Ihre 08/15-Telefonnummer – wieso auch immer – als Marke schützen zu lassen?
Zwei Beispiele aus dem Kanton Bern zeigen, dass Telefonnummern tatsächlich als Marken hinterlegt und registriert werden:
Der Grund für die Registrierung von nicht weiter auffälligen Telefonnummern als Marken ist unklar.
Die Anwaltskollegen Pierre Fivaz und Urs Hunziker liessen gemeinsam die Telefonnummer +41 32 633 68 00 in drei Nizza-Klassen schützen (Markennummer 768641).
Hängig ist die Registrierung der gleichen Telefonnummer im früheren nationalen Format, das heisst ohne «+41», aber mit «032» (Gesuchsnummer 12059/2021).
Der Grund für die Registrierung von nicht weiter auffälligen Telefonnummern als Marken ist unklar.
Wie ein Blick in das Telefonbuch zeigt, ist die Telefonnummer ausserdem nicht auf die beiden erwähnten Anwaltskollegen eingetragen, sondern auf den Anwaltskollegen Konrad Reber.
Der Nutzen von gewöhnlichen Telefonnummern als Marken ist fraglich:
Telefonnummern sind zwar markenfähig, weil die Anforderungen an die erforderliche Herkunftsfunktion gering sind («Die Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden» gemäss Art. 1 Abs. 1 MSchG).
Aber wie kennzeichnet man seine Dienstleistungen oder Waren mit einer gewöhnlichen Telefonnummer? Der Abdruck einer Telefonnummer auf dem Briefpapier oder die Veröffentlichung auf einer Website stellt meines Erachtens keinen markenmässigen Gebrauch dar.
Ein Beispiel für sinnvollen Markenschutz liefert die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega): Sie hat ihre Notrufnummer 1414 bereits 2007 schützen lassen (Markennummern P-562226 und P-557298).
(Auch via @thomie_ch.)