Diese Fragen haben wir von R. erhalten. Die Antworten liefere ich der Einfachheit halber Internet-öffentlich:
- Ja, die Polizei in der Schweiz darf grundsätzlich das Smartphone beschlagnahmen. Wer das Handy nicht freiwillig herausgibt, muss mit Zwangsmassnahmen durch die Polizei rechnen.
- Nein, man muss (und soll!) sein Passwort nicht nennen. Wer sein Passwort nennt, gibt der Polizei Zugriff auf sein gesamtes digitales Leben und riskiert, sich selbst zu belasten.
Wer glaubt, nichts verbergen zu haben, sollte sich überlegen, ob sichergestellt ist, dass sich auf dem Handy kein einziges verbotenes Bild oder Video befindet.
Bei der Durchsuchung von Smartphones findet die Polizei immer wieder harte Pornografie (Kinderpornografie, Tierpornografie) oder verbotene Gewaltdarstellungen, häufig «lustige Videos», wie sie auf Telegram und WhatsApp kursieren.
Solche Zufallsfunde können strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn kein Zusammenhang mit der ursprünglichen Angelegenheit besteht.
Wer die Daten auf seinem Smartphone wirksam schützen möchte, sollte nicht bloss eine numerische PIN, sondern ein Passwort aus Buchstaben, Zahlen und allenfalls auch Sonderzeichen verwenden. So wird der unerwünschte Zugriff auf das Smartphone erschwert. Das Entsperren mittels Fingerabdruck oder Gesichtserkennung sollte vor dem Kontakt mit der Polizei deaktiviert werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schaltet sein Handy vor dem Kontakt mit Sicherheitsbehörden aus.
Wenn die Polizei ein Handy beschlagnahmt, ist es erst einmal mit allen darauf gespeicherten Daten weg.
Was mit dem Smartphone geschieht, wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Wer nicht auf sein Handy verzichten möchte, häufig für längere Zeit, wird sich ein neues Smartphone kaufen müssen.
Wer sein Smartphone an die Polizei «verliert», sollte sich anwaltlich beraten und allenfalls verteidigen lassen. In dringenden Fällen hilft im Kanton Zürich das Pikett Strafverteidigung rund um die Uhr.
Weiterführende Informationen
- Smartphones: Entsperrung durch die Polizei mittels Fingerabdruck und Gesichtserkennung
- Strafverfahren: Beschuldigte müssen Passwörter nicht herausgeben
- Empfehlungen vom Strafverteidiger: Wenn die Polizei am Morgen um 6 Uhr klingelt
- iPhone: Kaum von der Polizei beschlagnahmt, schon aus der Ferne gelöscht
- Urteil: Fernlöschung von iPhone nach Sicherstellung durch die Polizei
- Social Media: Was gilt als öffentliche Radarwarnung?
Sehr geehrter Herr Steiger
Mir ist vor ein paar Monaten was passiert, was ich zuvor für unmöglich gehalten hätte. Ich war bei einem guten Freund, welcher in einer Strasse Nähe Langstrasse in Zürich wohnt . Nach 2 Stunden ging ich zurück zu meinem Auto, um dieses um zu parken. Ich fuhr los, dabei sah ich eine Polizeipatrouile, welche gerade eine Person auf dem Trottoir kontrollierten ( Nähe Langstrasse ist das ja kein unübliches Bild). Ein paar Sekunden später sah ich im Rückspiegel, wie die Polizei hastig in ihren VW Bus stiegen und losfuhren – bzw. mir dann folgten. Bei einer Abzweigung überholten sie mich und schnitten mir den Weg ab, sodass anhalten musste. Dann ging alles blitzschnell. Die 5 Polizisten stiegen sofort aus und jeder öffnet ungefragt meine Beifahrertüre, die hinten Türen und der Kofferraum. Ein Polizist signalisierte mir, ich sollte das Fenster runter lassen und war von Anfang an auffallend freundlich und verwickelte mich in einen „smalltalk“. Währenddessen durchsuchten die anderen 4 Polizisten mein Auto, öffneten alle Fächer, durchsuchten meinen Rucksack und sonstige Behältnisses. Das Ganze ging vielleicht keine 5 Minuten und schon verabschiedete sich der freundliche Polizist wieder und ich konnte weiter fahren . Er wähnte noch, dass ich keine Busse erhalten werde, obwohl ich falsch abgebogen sei (ein Tag später bemerkte ich, jedoch, dass ich korrekte Gefahren bin und man dort abbiegen darf). Der Polizst, welche an der Beifahrertüre meine Sachen durchwühlte, rief mir am Schluss noch nach, ich sollte das Geld lieber sparen und meiner Frau Blumen kaufen (Ps: ich bin schwul und war nicht im Puff. )
Ich war total baff. Das ging alles so schnell, der freundliche Polizist lenkte mich so stark ab, dass ich gar nicht reagieren konnte.
Meine Frage dazu ist, war das legal, was diese Patrouille machte? Das war das erste mal das ich mit der Polizei in Kontakt kam und war vermutlich am falschen Ort zur falschen Zeit oder so. Trotzdem war das Vorgehen der Polizei sehr befremdend.
@Stephan Müller:
Was Sie beschreiben, klingt tatsächlich ungewöhnlich!
Ich würde in einem ersten Schritt bei der Stadtpolizei Zürich nachfragen, was sie dazu sagt. Wenn Sie das nicht selbst übernehmen möchte, sollte Ihnen ein Rechtsanwalt (oder eine Rechtsanwältin) helfen können.
Guten Tag Herr Steiger
„Wer das Handy nicht freiwillig herausgibt, muss mit Zwangsmassnahmen durch die Polizei rechnen.“
Was für Zwangsmassnahmen können das sein?
@Kaj:
Das Smartphone könnte sichergestellt werden, bei Widerstand auch unter Einsatz von polizeilicher Gewalt.
Guten Tag Herr Steiger
Ich habe ein frage ?
Bei mir Polizei hat gemacht Hausdersuchen und hat genimen Kopjuter und meine Iphone 14 im Dezember genomen
Dem Iphone ist mit Rate bezahlen darf Polizie Nechmen ist gezeclich
Mit freundliche Grusse
Esati
Ob das iPhone rechtmässig sichergestellt wurde, besprechen Sie am besten mit Ihrer Strafverteidigung. Sollten Sie wider Erwarten noch nicht verteidigt werden, könnten Sie unter https://www.strafverteidiger.ch/de/suche_nach_region fündig werden.
Guten Tag Herr Steiger
Darf die Polizei auch ohne ein triftigen Grund mein Handy einziehen?
Mit freundlichen Grüßen
@Anonymus:
Nein, aber faktisch spielt das keine Rolle, denn ob die Polizei rechtmässig handelt, kann erst nachträglich überprüft werden.
Guten Tag Herr Steiger Bin 2017 mit dem Schiff nach Südamerika gereist in Kolumbien wurde mir Auto mit allen Papieren gestohlen ich lebe jetzt noch in Brasilien habe die Woche das Verkehrsamt Schwyz informiert das ich in die Schweiz komme die haben mir eine Kostenaufstellung von 4800 Franken geschickt Strafen wegen Zwangseinziehung Kontrollschilder . Wenn ich jetzt nach Zürich komme werde ich auf Grund der Betreibungen und Strafen gleich festgenommen werden . Die Strafe kann ich nur in kleinen Raten Zahlen .Was schlagen sie vor wie ich mich verhalten soll . Mit freundlichen Grüßen Andreas Kessler
Ich empfehle Ihnen, sich von einem Strafverteidiger mit Kompetenzen im Strassenverkehrsrecht beraten zu lassen. Fündig werden sie allenfalls bei https://www.strafverteidiger.ch/de/suche_nach_region oder https://www.jurata.ch/de/anwaelte?practiceareas=strassenverkehrsrecht&languages=german.
Guten Tag Herr Steiger
Anfang Diesen Jahres (18.4.23) wurde mein Telefon von der Polizei beschlahnahmt. Da ich als Zeuge in einem Verfahren war wurde mein Telefon um 6 Uhr von Beamten abgehollt mitels eines Vorführungsbefehls. daraufhin und angesichts der Dünnen finanziellen Situation bei mir konnte ich eine kurze Zeit mir kein neues Telefon leisten. Davon abgesehen lief auf dem beschlagnahmten Handy noch einen Vertrag den ich seitens meines Anbieters wegen den umständen auflösen musste und die zu bezahlende restsumme noch ca. 1100 sfr betrag. Seit diesem Vorfall habe ich keine neuen Details bekommen noch wurde ich überhaupt zu einer Einvernahme gebeten
Die PIN und SimPIN habe ich nicht ausgehändigt
im gross und ganzen finde ich persönlich fraglich wo die Grundlage und die Verhältnismässigkeit hier steckt und ob es eine Rechtliche möglichkeit gibt diese Angelegenheit zu klären
Freundliche Grüsse
In der Situation, die Sie beschreiben, sollten Sie sich von einer Strafverteidigerin oder einem Strafverteidiger beraten lassen. Bei knappen finanziellen Mitteln kann schon eine erste Beratung von ein bis eineinhalb Stunden sehr hilfreich sein.
Salute, meine Kollegin musste am Zürich HB schon paar mal ihre Tasche zur Kontrolle geben, und auch ihr Smartphone entspeeren.
Mir ist so was noch nie passiert, ist das erlaubt?
Gruss
AK
@Almir Kuckovic:
Sie mussten Ihr Smartphone nicht entsperren. Wenn Sie entsprechend belehrt wurden, dann war das falsch und wäre Grund für eine Beschwerde.
Guten Tag,
mein minderjähriger Sohn wird von der Polizei verdächtigt, sich mit einem unkonventionellen Töffli einer Polizeikontrolle entzogen zu haben. Diesbezüglich wurde er gestern für eine Einvernahme vorgeladen und mein Sohn brachte dabei sein Aussageverweigerungsrecht zur Anwendung und machte gleichzeitig darauf aufmerksam, dass ihm daraus keine Nachteile erwachsen dürfen. Da die Beweislage der Polizei nicht ausreicht und mehr als ein Verdacht nicht vorhanden zu sein scheint, beschlagnahmte die Polizei sein vollverschlüsseltes iPhone, dass aber eigentlich mir bzw. seinem Vater gehört. Ausser als Briefbeschwerer und Druckmittel wird die Polizei nicht viel damit anfangen können. Aber zu meiner Frage: Darf die KAPO das Handy von meinem minderjährigen Sohn beschlagnahmen, dass eigentlich seinem Vater gehört ?
Mein Sohn musste gestern bspw. die Rückfahrt mit dem Zug nochmals bezahlen, obwohl er ein GA auf seinem Handy hätte vorzeigen können…und auch auf den Wallet für seine Bankgeschäfte hat er keinen Zugriff mehr usw.. Die daraus resultierenden Umstände sind sehr ärgerlich ..Eigentlich beschlagnahmt die Polizei mit diesem Recht ohne Durchsuchungsbefehl ein ganzes Haus um eine kleine Ecke zu durchsuchen und missbraucht es teilweise auch als Druckmittel. Wie lange darf ein Handy von der Polizei einbehalten werden?
Besten Dank für ihre wertvolle Antwort im Voraus und einen schönen Tag wünsche ich Ihnen.
Freundliche Grüsse
@Luke Filewalker:
Beim beschriebenen Fall empfehle ich Ihnen, für sich und Ihren Sohn direkt eine Strafverteidigung zu suchen – und es sei nur für ein erstes Beratungsgespräch. Sie werden beispielsweise unter https://strafverteidiger.ch/strafverteidiger/ fündig.
Sehr geehrter Herr Steiger
Ich bin ein 21-Jähriger Schüler und leider seit dem Dezember 2023 in einem Strafverfahren «Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten » verwickelt, aufgrund mehreren Ausraster. Es gab im Dezember eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts auf Waffen. Damals hat man nichts gefunden und es wurde nichts beschlagnahmt. Nun im Juli 2024 nahm mich die Polizei fest und die zuständige Staatsanwaltschaft steckte mich für 3 Monate in Untersuchungshaft und beschlagnahmte meine Geräte. Bei der Einvernahme sagte man mir, dass die Geräte beschlagnahmt wurden aufgrund Verdachts «Harter Pornographie» und das Googlen einer Staatsanwältin. Bei der Einvernahme habe ich deutlich gesagt, dass ich die Geräte gerne versiegeln möchte. Ich bin seit 3 Tagen frei und habe jetzt eine Herausgabeverfügung bekommen für meine Geräte. Leider bin ich paranoid, dass der Staat womöglich Software installiert hat auf meine Geräte. Ich werde meine Geräte abholen, aber wie weiss ich, ob die Versiegelung aufgehoben wurde oder vielleicht Software installiert wurde? Wie sehen Sie das? Was wurde mit meinen Geräten gemacht und wo kann ich das einsehen? Muss ich neue Geräte kaufen oder kann ich die problemlos benutzen? Ich bin Schüler und habe kein Geld für Neuanschaffungen.
Besten Dank für Ihre Antwort.
@Christian G.:
Ich empfehle Ihnen, diese Fragen mit Ihrem Strafverteidiger (oder Ihrer Strafverteidigerin) zu besprechen. Gemäss Ihren Angaben müssten Sie über eine notwendige Verteidigung verfügen.
Unabhängig davon wäre ich bei Geräten, die von Behörden retourniert werden, vorsichtig. Sie sollten die Geräte mindestens vollständig löschen und neu aufsetzen, um ein gewisses Mass an Sicherheit zu haben.
Besten Dank für Ihre Antwort.
Ich habe mir nochmals Gedanken gemacht bezüglich Überwachung usw.
Ich denke der Staat hat keine Kapazität oder «Lust» einen 21-Jährigen Schüler zu belauschen bzw. zu überwachen. Dafür bräuchte man ja Ressourcen, was wiederum Geld kostet. Der Straftatbestand ist immer noch «Gewalt und Drohung gegen Beamten und Behörden», da wurde auch nichts von anderen Straftatbeständen kommuniziert, sonst wäre ich nicht draussen in Freiheit oder man hätte mir die Geräte gar nicht ausgehändigt nach drei Tagen in Freiheit. Wie sehen Sie das? Denken Sie die Schweiz wird mehr wie China, ein Überwachungsstaat?
@Christian G.:
Ich kann Ihren Einzelfall nicht beurteilen. Bei der staatlichen Überwachung gilt, das früher oder später gemacht wird, was technisch möglich ist.
Die werden deinen Datenverkehr scannen, alles werden die scannen. Du bist nicht sicher! Google Mal onyx Abhörsystem oder diese Gesetzesänderung von 2016 oder 2017 für den NDB. Die werden dich Tag und Nacht abhören und Protokolle anfertigen. Standort etc. Schweiz ist ein Überwachungsstaat, wacht auf People! Die Protokolle werden von Agenten überprüft! Wir, die Bevölkerung, wird Tag und Nacht überwacht, Anrufe nach Schlüsselwörter gescannt. Am Schluss kommst du wieder in die Kiste!
Sehr geehrter Herr Steiger
Der Freund meines Sohnes hatte einen Autounfall. Die Polizei hat das Handy beschlagnahmt. Es bestehen Videos auf welcher mein Sohn mit seinem Fahrzeug gedriftet ist. Dürfen diese Videos verwendet werden? Kann es zu einer Vorladung kommen? Dürften Sie das Handy von meinem Sohn auch beschlagnahmen? Wie soll sich mein Sohn verhalten?
@Dinchen L.:
Ihre Fragen sind berechtigt. Wenn das Handy ausgewertet werden kann, müssen Sie damit rechnen, dass die erwähnten Videos verwertet werden können. Ich empfehle Ihrem Sohn, sich von einer Strafverteidigerin oder einem Strafverteidiger beraten zu lassen.
Sehr geehrter Herr Steiger
Vielen Dank für die prompte Antwort. Wann wäre der Zeitpunkt für eine Beratung? Vorab (wissen ja noch nicht, ob die Auswertung alle betrifft) oder erst bei einer Vorladung? Die Angst besteht, dass die Polizei sie abholen kommen, dürfte die Aussage verweigert werden und muss das Handy abgegeben, bzw. entsperrt werden?
@Dinchen L.:
Eine solche Beratung kann nicht zu früh stattfinden. Sie werden allenfalls auch nicht gleich eine Anwalt oder eine Anwältin finden, die / der sich sofort um die Sache kümmern kann.
Die Aussage darf in einem Strafverfahren immer verweigert werden. Ein Handy muss man herausgeben, kann es aber siegeln lassen. Ferner muss man die PIN oder das Passwort nicht nennen. Was sinnvoll ist, muss für jeden Einzelfall geprüft werden.
Im Zweifelsfall: Aussage verweigern, auch zu PIN oder Passwort, und bei einem sichergestellten Handy die Siegelung verlangen. Damit macht man normalerweise nichts falsch.
In diesem Zusammenhang ist allenfalls noch die folgende Podcast-Folge der «Datenschutz-Plaudereien» hörenswert:
https://podcast.datenschutzpartner.ch/104-smartphone-passwort-pin
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich heisse ███████████████ und bin █████ Jahre alt. Ich lebe in ██████████.
Mir wurden vor vier Wochen alle meine Geräte von der Polizei beschlagnahmt bei einer Hausdurchsuchung. Es werden mir einige Dinge vorgeworfen wie: Identitätsklau, Falschaussage und Drohungen. Bin aber unschuldig da ich keines dieser Dinge je gemacht habe.
Jetzt ist es aber schon ein Monat her und ich habe mal bei der zuständigen Polizeibeamtin nachgefragt wie der Stand ist da eines dieser Geräte mein Schullaptop ist den ich für meine Ausbildung benötige. Meine Lehrer machen mir mittlerweile auch schon Stress da ich im Unterricht nichts erledigen und auch keine Hausaufgaben machen kann. Mir wurde gesagt, dass sie noch nicht angefangen haben die Geräte zu untersuchen und ich sie wahrscheinlich erst Mitte Januar 2025 bekomme was aber nicht ganz sicher ist. Das gilt aber nur für meinen Schullaptop. Die anderen Geräte würden noch länger dauern.
Ich weiss langsam nicht mehr weiter und deshalb frage ich sie wie lange darf den die Polizei meine Geräte beschlagnahmen? Soll ich da einen Anwalt hinzuziehen?
Ich bedanke mich jetzt schon für ihre Bemühungen und ihre Antwort.
Freundliche Grüsse
███████████████
Vorab: Ich habe den Kommentar teilweise anonyimsiert.
Ja, unbedingt!
Sie sind offensichtlich in ein Strafverfahren verwickelt. In einem solchen Fall sollte man sich immer mindestens von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten lassen.