Neues Datenschutzgesetz: Viel Kritik an der revidierten Verordnung

Foto: Feuerwehrleute, die einen Brand löschen

Nach dem Datenschutzgesetz (DSG) wird in der Schweiz auch die Verordnung zum Datenschutzgesetz (VDSG) revidiert. In der Vernehmlassung, die am 14. Oktober 2021 endete, stiess der Vorentwurf auf viel Kritik.

Beispielhaft für diese Kritik ist die Vernehmlassungsantwort von SWICO, dem schweizerischen Verband der Digital-Wirtschaft.

Im Wesentlichen wurden in vielen Stellungnahmen die folgenden drei Punkte kritisiert:

  1. Der Vorentwurf für die revidierte Verordnung zum neuen Datenschutzgesetz (VE-VDSG) enthält Bestimmungen, für die es im neuen Datenschutzgesetz keine gesetzliche Grundlage gibt
  2. Der Vorentwurf enthält Bestimmungen, die über das europäische Datenschutzrecht mit insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinausgehen («Swiss Finish»)
  3. Der Vorentwurf versucht Bestimmungen, auf die in den parlamentarischen Beratungen im Sinn von politischen Kompromissen verzichtet wurde, wieder einzuführen

Der Verein Unternehmens-Datenschutz (VUD) hat eine umfangreiche Kommentierung mit Anpassungsvorschlägen veröffentlicht.

Auch aus den Kantonen gibt es viel Kritik. Ein Beispiel dafür ist die Vernehmlassungsantwort aus dem Kanton Schwyz.

Es gibt selbstverständlich auch Stellungnahmen, die kritisieren, der VE-VDSG gehe zu wenig weit oder sei zumindest nicht aufgrund von Kritik aus der Wirtschaft zu verwässern.

Die Digitale Gesellschaft schreibt in ihrer Stellungnahme beispielsweise:

«Entgegen einzelnen Ansichten, die bereits heftig und öffentlich geäussert wurden, hält sich die VE-VDSG an den Rahmen des neuen Datenschutzgesetzes (nDSG) und schränkt diesen in gewissen Aspekten sogar ein. Allgemein beinhaltet das VE-VDSG viele schwammige Formulierungen, die den Verantwortlichen unnötige Ermessensspielräume einräumen. Auf diese Schwammigkeit ist zu achten und grundsätzlich zu vermeiden.»

Siehe auch: Eine verpasste Chance (David Vasella, Walder Wyss), Täglich grüsst das Murmeltier (Matthias Glatthaar, Migros-Genossenschafts-Bund).

Bild: Pixabay / 12019, Public Domain-ähnlich.

Ein Kommentar

  1. Die Kritik am VE bekräftigt comicartig die Erwartungen, die man an die einzelnen Akteure stellen darf. Bei einigen Feedbacks stellt sich die Frage, ob die Kritik nur aus Reflex erfolgt, oder ob der Entwurf tatsächlich so krass daneben liegt, dass man nur auf ein «streichen» aller unangenehmen Punkte plädieren kann.

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