Apple App Store: Illegale Bezahl-App auf Platz 3 in der Schweiz?

Foto: Verkehrsschild «Vorsicht, Radar»

Threema ist die beliebteste kostenpflichtige iOS-App in der Schweiz. Nach einer App für die Motorfahrzeug-Theorieprüfung folgt «Blitzer.de PRO».

Die App wirbt mit «vielen regionalen Meldungen über Blitzer, Unfälle, Stauenden, Gefahren und Baustellen.»

Wirbt die App wirklich vor Blitzern, also Geschwindigkeitskontrollen oder Radarfallen, in der Schweiz?

In diesem Fall wären das Angebot der App und deren Verwendung in der Schweiz illegal, denn Art. 98a SVG stellt Warnungen vor Verkehrskontrollen unter Strafe. Anbieter und Nutzer können mit Busse bestraft werden, in schweren Fällen auch mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Wer sich mit einer solchen App auf dem Smartphone erwischen lässt, riskiert nicht nur eine Bestrafung, sondern auch das Smartphone kann beschlagnahmt werden. Wir haben bereits Mandanten in Verfahren wegen öffentlichen Radarwarnungen verteidigt, das heisst, in diesem Bereich findet tatsächlich Strafverfolgung statt.

Insofern ist bemerkenswert, dass die App im App Store von Apple erhältlich ist, denn selbstverständlich wirbt die App vor Verkehrskontrollen in der Schweiz.

Nutzer:innen aus der Schweiz loben in ihren App-Bewertungen ausdrücklich diese Funktion. Wer diese Funktion nicht benötigt, könnte die kostenlose Variante der App verwenden.

Siehe auch:

Bild: Pixabay / efes, Public Domain-ähnlich.

6 Kommentare

  1. Wie sieht denn das in der Realität aus?
    Bei einer Kontrolle darf der PIN eines Smartphones nicht verlangt werden. Verschlüsselte Telefone ofenbaren meistens nichts. Ist das dann in dubio pro duriore?

    1. @daniel:

      In der Realität werden Nutzerinnen oder Nutzer bei der Verwendung einer App mit Radarwarnungen erwischt und werden in der Folge verurteilt … 🤷🏻‍♂️

      Nach der PIN darf übrigens gefragt werden und häufig wird die PIN freiwillig herausgegeben. Man muss die PIN aber nicht herausgeben:

      https://steigerlegal.ch/2021/09/16/smartphone-passwort-polizei/

      Wer nicht direkt bei der Nutzung erwischt wird und seine Smartphone-PIN bzw. sein Smartphone-Passwort nicht verrät, hat gute Aussichten, nicht sanktioniert zu werden.

  2. Das Handy ist ein Datenträger und darf nur nach richterlicher Genehmigung durchsucht werden. Und auch das nur bei Verdacht auf ein schweres Verbrechen und Vergehen, welche in der StPO abschliessend aufgezählt sind (sog. Katalogtaten). Art. 98a SVG ist eine Übertretung und gehört nicht dazu. Und wenn der Verdächtige nicht kooperiert und nicht schön brav mit seinem Fingerprint vor dem Polizisten sein Handy öffnet, ist eh Schluss. Tant de bruit pour une omelette.

  3. Habe gestern 900 Franken bezahlt!!! Es war an der Grenze von Deutschland aus, wollte sie gerade ausschalten dann hat der Grenzer das gesehen das sie an war und das wars dann, unglaublich, obwohl ich ja noch gar nicht in der Schweiz gefahrfen bin.

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