Laserpointer: Was «kostet» der verbotene Import in die Schweiz?

Foto: LasershowNik R. fragt, wie hoch die Busse sei, wenn man verbotenerweise einen Laserpointer in die Schweiz einführt.

Grundsätzlich kann eine solche Einfuhr bei Vorsatz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden (Art. 12 NISSG).

Die Bestrafung mit einer Busse ist unter anderem vorgesehen, wenn jemand vorsätzlich gegen eine Ausführungsbestimmung, deren Übertretung für strafbar erklärt wurde, verstösst (Art. 13 Abs. 1 lit. d NISSG).

Eine solche Übertretung ist die Einfuhr von verbotenen Laserpointern (Art. 22 i.V.m. Art. 23 Abs. 1 V-NISSG). Es droht demnach eine Busse von bis zu 40’000 Franken bei Vorsatz bzw. von bis zu 20’000 Franken bei Fahrlässigkeit.

In einem vergleichbaren Fall, wo wir die beschuldigte Person verteidigten, konnten wir eine Verurteilung leider nicht verhindern. Es gelang aber, die Verurteilung auf einen Strafbefehl wegen fahrlässigem Import mit einer Busse von 400 Franken plus Verfahrenskosten von 800 Franken zu beschränken. Der sichergestellte Laserpointer wurde eingezogen und vernichtet.

Bei dieser Höhe der Busse erfolgte kein Eintrag im Strafregister, was ein wesentliches Ziel der Verteidigung war.

Dazu kamen für die beschuldigte Person die Anwaltskosten sowie die persönliche und zeitliche Belastung durch das Strafverfahren. Die Anwaltskosten bildeten bei diesem Ergebnis den mit Abstand grössten Teil der Gesamtkosten.

Siehe auch:

Bild: Pixabay / kpr2, Pixabay-Lizenz.

6 Kommentare

  1. Hoi Martin, au wänn mich das Thema nöd interessiert, ich finds mega super dasd en iiblick i dini Arbet, bzw. Themene veröffentlichsch.

  2. Ähnlich bei mir: 900Busse+800Kosten. Katzenspielzeug von Amazon.de bestellt – beworben als ‹Katzenspielzeug› ohne Laserklasse. Wer ist schuldig: ich – soll behaupten, dass es verboten sein könnte oder Amazon: fürs Liefern das verbotene Artikel in die Schweiz?

  3. Guten Abend! Ich hoffe, dass Sie meine Frage bald sehen werden, denn in 2 Tagen muss ich mich wegen des gleichen Vorfalls bei der Polizei melden. Während meines Urlaubs in der Türkei habe ich gesehen, dass Leute Laser verkaufen. Meine Tochter wollte, dass ich ihr einen kaufe. Allerdings waren die Preise wirklich hoch, also habe ich sie damals nicht gekauft, sondern beschlossen, sie online zu bestellen. Aber ich wusste wirklich nicht, dass es solche Verbote in der Schweiz gibt und dass es so gefährlich ist. Denn wenn ich es gewusst hätte, hätte ich es nicht bestellt und damit meiner Tochter nicht geschadet. Ich lebe seit 7 Jahren in der Schweiz, habe noch nie ein Problem verursacht, und ich möchte wirklich nicht wegen eines einfachen Spielzeugs als Krimineller behandelt werden. Was kann ich erwarten? Danke.

    1. @Milovan Milekic:

      Ich gehe davon aus, dass Sie von der Polizei als beschuldigte Person einvernommen werden.

      Was aus Sicht von Polizei und Staatsanwaltschaft üblicherweise als Bagatelle betrachtet wird, bedeutet für Sie als betroffene Person ohne entsprechende Erfahrung normalerweise eine erhebliche Belastung. Insofern wäre bei einem solchen Verfahren mindestens die Beratung durch eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger sinnvoll.

      In diesem Rahmen würden Sie erfahren, wie eine Einvernahme durch die Polizei abläuft. Es wäre aber auch möglich, die zu erwartenden Folgen mit Blick auf den Einzelfall und die Vorgeschichte zu diskutieren. Die Folgen sind, wie im Beitrag beschrieben, normalerweise nicht gravierend, aber es kommt immer auf den Einzelfall an.

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