In der Vernehmlassung erhielt der Vorentwurf für die Verordnung zum neuen Datenschutzgesetz (VE-VDSG) viel Kritik. Nun hat sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) dieser Kritik angeschlossen.
Gemäss Medienmmitteilung war die Datenschutzverordnung ein Thema an der Kommissionssitzung vom 27. und 28. Januar 2022:
«Das neue Datenschutzgesetz bedingt eine Änderung der Datenschutzverordnung. Bei der Konsultation zur Vorlage des Bundesrates hat die Kommission einige Empfehlungen verabschiedet, welche dazu beitragen sollen, die Vereinbarkeit mit den Entscheiden des Gesetzgebers zu verbessern, die Praktikabilität der Vorlage zu erhöhen und den bürokratischen Aufwand für juristische und natürliche Personen sowie für den Staat zu verringern.»
Die verabschiedeten Empfehlungen sind nicht bekannt. Die Umschreibung lässt aber erahnen, in welche Richtung die Kritik zielt.
Wenn die Kommission beispielsweise empfiehlt, die «Vereinbarkeit mit den Entscheiden des Gesetzgebers zu verbessern», dann nimmt sie vermutlich die Kritik auf, dass der VE-VDSG zum Teil das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen ignorierte und es für Bestimmungen zum Teil an den erforderlichen gesetzlichen Grundlagen fehlte.
Das neue Datenschutzgesetz (nDSG) soll in der zweiten Jahreshälfte 2022 in Kraft treten. Realistisch erscheint allerdings ein Inkrafttreten per 1. Januar 2023.
(Via Cornelia Diethelm, vielen Dank für den Hinweis!)