Bei den «Freiheitstrychlern» tobt ein «wüster Machtkampf»: Die radikalen Gegner von Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus in der Schweiz streiten um Ausrichtung, Einfluss und Geld – und auch das Markenrecht spielt eine Rolle.
Journalist Szenekenner Fabian Eberhard schreibt im «SonntagsBlick» über den Streit zwischen den beteiligten Leitfiguren Andreas «Andy» Benz, Markus Hilfiker und Roland Schätti unter anderem:
«Bei dem Streit geht es aber auch ums Geld. Benz hat sich gleich zu Beginn die Markenrechte an den Freiheitstrychlern gesichert. Der Grossteil der Spenden fliesst auf sein Konto. Auch die Erlöse des Trychler-Webshops, in dem Hemden, Hüte, Tassen und Handyhüllen mit dem Enzian- und Edelweiss-Emblem angeboten werden, fliessen zu Benz und Hilfiker.»
«Freiheitstrychler»-Marken im Markenregister
Im schweizerischen Markenregister sind tatsächlich zwei «Freiheitstrychler»-Marken von Andreas Benz registriert:
- Die Wortmarke «Freiheitstrychler» wurde am 21. April 2021 hinterlegt und – vermutlich nach einer beschleunigten Markenprüfung gegen Zahlung einer Expressgebühr – bereits am 17. Mai 2021 eingetragen (Markennummer 763762).
- Etwas später, am 6. Juli 2021, wurde zusätzlich eine Wort-Bild-Marke, welche ergänzend zum Wort «Freiheitstrychler» eine Reihe von Blümchen zeigt, hinterlegt. Die Eintragung erfolgte am 17. Dezember 2021 (Markennummer 773893).
Die Marken gelten jeweils für die gleichen Waren, so dass sich die Frage stellt, worin der Nutzen der Wort-Bild-Marke besteht. Es handelt sich um folgende Waren in drei Nizza-Klassen:
- Nizza-Klasse 16: Aufkleber schweizerischer Herkunft.
- Nizza-Klasse 24: Webstoffe und deren Ersatz; Haushaltswäsche; Vorhänge und Stores aus Textilien oder aus Kunststoff schweizerischer Herkunft.
- Nizza-Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen schweizerischer Herkunft.
Andreas Benz lässt sich gegenüber dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) von der Swissplanet GmbH, dem Unternehmen von Markus Hilfiker, vertreten.
Beschränkter Schutz für «Freiheitstrychler»-Marken
Bei Telegram wurde anscheinend aus Angst vor einer Markenverletzung sogar ein Kanal umbenannt:
«Am vergangenen Dienstag eskalierte der Machtkampf kurzzeitig auch auf dem bis dahin offiziellen Telegram-Kanal der Trychler. Ein Web-Administrator änderte das Profilbild. Das Logo der Freiheitstrychler wurde durch ein Grabkreuz ergänzt, dazu die drei Grossbuchstaben RIP – Ruhe in Frieden. Auch der Beschrieb des Kanals wurde vorübergehend geändert. Plötzlich stand da: ‹Die Ratten verlassen das sinkende Schiff.›»
Und:
«Kurz darauf tauchte in einem weiteren Kanal der Freiheitstrychler eine Erklärung auf: «Achtung, Telegramkanal in falsche Hände geraten!» Temporär sei ab sofort der Ersatzkanal gültig. Der ursprüngliche, der den Tod der Freiheitstrychler verkündet hatte, änderte seinen Namen in Freiheitliche-Trychler – wohl um nicht gegen die Markenrechte von Benz zu verstossen.»
Mit Blick auf die geschützten Waren wäre die Namensänderung aus markenrechtlichen Gründen nicht erforderlich gewesen, denn ein Telegram-Kanal ist offensichtlich weder ein Aufkleber noch ein Kleidungsstück oder ein Stoff.
Hingegen werden sich die abtrünnigen «Freiheitstrychler» für ihre identitätsstiftenden Hirtenhemden allenfalls ein anderes Logo suchen müssen, jedenfalls dann, wenn die Hemden aus der Schweiz stammen:
«Dazu wiederum muss man wissen: Die Hirtenhemden symbolisieren die Identität der Freiheitstrychler. Jedes Mitglied erhält ein personalisiertes Hemd mit eingenähter Mitgliedsnummer und Initialen. […]»
Die meisten Fanartikel, die in der Schweiz verkauft werden, stammen aus anderen Ländern. Insofern wäre bei einer markenrechtlichen Auseinandersetzung zu prüfen, inwiefern sich Andreas Benz tatsächlich auf seine Marken berufen kann.
Gemäss dem bereits erwähnten Bericht im «SonntagsBlick» ist nun mindestens ein Rechtsanwalt im Spiel. Andreas Benz scheint von Anwaltskollege Jürg Krumm aus der Anwaltskanzlei von SVP-Kantonsrat und «Milieuanwalt» Valentin Landmann vertreten zu werden.
Weiterführende Informationen
- Mit Kuhglocken gegen das Corona-Gesetz (Tagesspiegel)
- Trycheln (Deutschsprachige Wikipedia)
- «Gewiss, dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» (Steiger Legal)
Bild: HILWEB / «Freiheitstrychler»-Onlineshop, mit Wasserzeichen.
Das Wappen auf der Kappe und im Logo generell verstösst aus meiner Sicht zudem zudem gegen das Wappenschutzgesetz (WschG, Art. 8).
@Marc Werlen:
Ja, das ist naheliegend. Das dürfte auch der Grund sein, wieso das Wappen nicht Teil der registrierten Wort-Bild-Marke ist.