AGB, E-Banking und Google Analytics: Bye-bye, Bank­kunden­geheimnis!

Foto: Zerstörtes Sparschwein

Das berühmt-berüchtigte Bankkundengeheimnis liegt in Trümmern. Das liegt auch an den Banken selbst, welche die Geheimhaltungspflicht aus nicht immer nachvollziehbaren Gründen aushebeln.

Einige Banken sehen beispielsweise in ihren AGB vor, dass das Bankkundengeheimnis nicht gilt, wenn ein Kunde Vorwürfe gegen die Bank in der Öffentlichkeit oder gegenüber Behörden in der Schweiz und im Ausland erhebt.

AGB mit teilweisem Verzicht auf Bank­kunden­geheimnis

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Raiffeisenbank lautet die einschlägige Bestimmung wie folgt:

«Der Kunde entbindet die Bank von ihrer Geheimhaltungspflicht, soweit dies zur […] Wahrung berechtigter Interessen der Bank notwendig ist, insbesondere […] bei Vorwürfen des Kunden gegen die Bank in der Öffentlichkeit oder gegenüber Behörden des In- und Auslandes.»

In den AGB der Swissquote Bank findet sich eine beinahe identische Bestimmung:

«Der Kunde entbindet die Bank von ihrer Geheimhaltungspflicht und verzichtet damit auf die Wahrung des schweizerischen Bankkundengeheimnisses, wenn und soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen […] der Bank notwendig ist. Dies gilt insbesondere […] bei Vorwürfen des Kunden gegen die Bank in der Öffentlichkeit oder gegenüber Behörden des In- und Auslandes […].»

Lukas Hässig (Inside Paradeplatz) hatte bereits 2015 diese AGB-Bestimmung kritisiert:

«Zu reden geben die AGB vor allem wegen dem Punkt ‹Bankgeheimnis und Verzicht auf das Bankgeheimnis›. Dort geht die Swissquote so weit wie kaum eine andere Bank. Von Datenschutz für den Kunden kann keine Rede mehr sein.»

In den AGB der meisten Banken finden sich zahlreiche Bestimmungen, mit denen das Bankkundengeheimnis ausgehebelt wird. Manche Gründe sind naheliegend, beispielsweise für die erforderliche Zusammenarbeit mit Dritten. Andere Gründe hingegen werfen Fragen auf, beispielsweise dei Verwendung von Google Analytics.

E-Banking mit löchrigem Bank­kunden­geheimnis

Bei einigen Banken wird das Bankkundengeheimnis mit dem E-Banking durchlöchert.

PostFinance beispielsweise erfasst die E-Banking-Nutzung mit Google Analytics. Die Nutzungsdaten gehen an Google in den USA:

Screenshot: Google Analytics im E-Banking von PostFinance

Bei PostFinance ist es ausserdem möglich, im E-Banking die Kontonummern und Namen sowie Adressen anderer Kunden zu ermitteln, wie ein aktueller Bericht der «Republik» zeigt:

«[…] Es reicht die Eingabe der Postkonto­nummer. Das System ergänzt dann automatisch Namen und Adresse des Empfängers, sofern dieser das Online­banking der Postfinance nutzt. […] Das ist praktisch, weil es den Kunden Arbeit erspart. Es bedeutet aber auch, dass bei jeder Eingabe einer gültigen Postkonto­nummer Name, Vorname und Adresse des entsprechenden Konto­inhabers angezeigt werden. […]»

Und:

«Und so kann theoretisch jeder mit einem Zugang zum Online­banking der Postfinance die Konto­nummern und Namen anderer Kunden ermitteln. Simon Gantenbein, Informatiker und Vorstands­mitglied der Digitalen Gesellschaft, hatte es erfolgreich ausprobiert […]. So hat Gantenbein die Konto­angaben des Postfinance-CEO, einer Bundes­rätin, von 14 von 24 Berner National­rätinnen, 3 von 7 Berner Regierungs­räten, eines ehemaligen Chefs des Nachrichten­dienstes und vieler weiterer hochrangiger Bundes­verwaltungs­angestellten heraus­gefunden. Er stoppte sein Experiment schliesslich bei 350’000 Datensätzen und meldete die Sicherheits­lücke am 20. Januar 2022 der Postfinance.»

PostFinance berufen sich auf ihre AGB, die versteckt im Kleingedruckten folgende Bestimmung enthalten:

«[…] Damit PostFinance […] Transaktionen bzw. Dienstleistungen erbringen kann, autorisiert und beauftragt der Kunde PostFinance, die für das Geschäft erforderlichen Daten gegenüber Drittparteien im In- und Ausland, die in diese Transaktionen und Dienstleistungen involviert sind, offenzulegen. Dies gilt insbesondere auch bei der Durchführung von Transaktionen für die Ergänzung von Empfängerkoordinaten im E-Finance bzw. für Schalterauskünfte. […]

Im Ergebnis bleibt für Kunden in der Schweiz häufig nicht mehr viel vom Bankkundengeheimnis gemäss Art. 47 BankG übrig.

(Auch via Damiano und Simon von der Digitalen Gesellschaft.)

Bild: Pixabay / kschneider2991, Public Domain-ähnlich.

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