Neues Datenschutzgesetz in der Schweiz tritt am 1. September 2023 in Kraft

Foto: Bundeshaus in Bern (Nahaufnahme mit Fenster und Statue)

Endlich gibt es ein Datum: Gemäss dem Bundesamt für Justiz soll das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz am 1. September 2023 in Kraft treten.

Auf seiner Website über das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG) schreibt das Bundesamt für Justiz kurz und knapp:

«Es ist vorgesehen, das neue Datenschutzrecht auf den 1. September 2023 in Kraft zu setzen. Der dafür notwendige Entscheid des Bundesrates muss noch erfolgen.»

Das neue DSG tritt damit nicht wie offiziell angekündigt in der zweiten Jahreshälfte 2022 oder wie häufig vermutet am 1. Januar 2023 in Kraft.

Das verzögerte Inkrafttreten dürfte der ebenfalls erforderlichen Revision der Verordnung zum Datenschutzgesetz (VDSG) geschuldet sein. Der Vorentwurf war in der Vernehmlassung auf viel Kritik gestossen und zuletzt auch von der Staatspolitischen Kommission kritisiert worden.

Für Unternehmen und andere Verantwortliche in der Schweiz bedeutet die Verzögerung einen wichtigen Zeitgewinn bei der Umsetzung des neuen DSG.

Siehe auch: Neues Datenschutzgesetz im Volltext (Datenschutzpartner)


Nachtrag: Das Bundesamt für Justiz behauptet, das neue Datenschutzgesetz trete erst am 1. September 2023 in Kraft, weil man «Unternehmen genügend Zeit für die Umsetzung geben wolle». Der zweite Anlauf für die Verordnung zum Datenschutzgesetz wird für Herbst 2022 angekündigt.

Bild: Pixabay / pasja1000, Public Domain-ähnlich.

2 Kommentare

  1. Wie sieht es mit dem Artikel 8 des Datenschutzgesetzes aus? Können auch Unternehmen sich weiterhin auf diesen Artikel berufen oder nicht mehr? Wenn nein, was ist die Alternative oder ist es eine lückenhafte Regelung des Gesetzgebers?

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