WHO’S WHO: Abmahnungen von Christian Kaiser und Nesselhauf Rechtsanwälte für Biografien

Foto: Bücher

Christian Kaiser hat auf seiner «WHO’S WHO»-Website rund 45’000 Biografien veröffentlicht. Wer Text aus solchen Biografien kopiert und online veröffentlicht, muss mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen.

Seit einiger Zeit lässt Kaiser seine Abmahnungen durch Rechtsanwältin Karolin Sannwald von Nesselhauf Rechtsanwälte in Hamburg verschicken.

In einem aktuellen Fall fordert Sannwald für einen banalen Text über einen schweizerischen Künstler unter anderem eine Zahlung von 1’200 Euro als Schadenersatz sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Im Beitrag von 1’200 Euro sollen knapp 1’000 Euro an Anwaltskosten für die vierseitige Abmahnung mit dem von früheren Abmahnungen bereits bekannten Text enthalten sein.

Sannwald behauptet einmal mehr, Kaiser erhalte für die Nutzung seiner Biografien «üblicherweise monatliche Lizenzvergütungen in Höhe von € 100 je Monat», was mit Blick auf die kostenlose Konkurrenz durch Wikipedia unglaubwürdig erscheint. Die kostenpflichtigen Abmahnungen scheinen sich für Kaiser aber zu lohnen, denn die Website unter whoswho.de dient seit mindestens 2017 als «Abmahnfalle».

Für einen Abmahner ist bei Kaiser überraschend, dass er sich auf seiner Website erhebliche rechtliche Blössen gibt. Die meisten Abmahner achten darauf, dass Abgemahnte nicht zum rechtlichen Gegenangriff übergehen können.

Abmahnungen von Christian Kaiser: Wie reagiert man richtig?

Abmahnungen aus Deutschland sollten ernst genommen werden. In jedem Einzelfall sollte sorgfältig überprüft werden, wie man am besten reagiert. Viele Abmahnungen von deutschen Abmahnanwälten sind nicht berechtigt und lassen sich ganz oder teilweise abwehren, wenn man rechtzeitig und richtig reagiert.

Folgende Fehler sollten Abgemahnte in der Schweiz vermeiden:

  • Unterlassungserklärung, so wie erhalten, ungeprüft unterzeichnen
  • Zahlung, so wie gefordert, ohne Weiteres leisten
  • Abmahnanwalt kontaktieren und sich entschuldigen oder Erklärungen liefern
  • Abgemahnten Text löschen und hoffen, die Angelegenheit sei damit erledigt
  • Rechtliche Unterstützung erst suchen, wenn die Angelegenheit eskaliert ist

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Bild: Pexels / Emily, Pexels-Lizenz.

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