Google Analytics: Datenschutzstelle Fürstentum Liechtenstein fordert Umstieg auf Alternativen

Foto: Verwitterte amerikanische Flagge

Immer mehr Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Europa positionieren sich klar gegen die Verwendung von Google Analytics. Nun fordert auch die Datenschutzstelle Fürstentum Liechtenstein den Umstieg auf Alternativen.

Im Anwendungsbereich der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beziehen immer mehr Datenschutz-Aufsichtsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) klar Stellung gegen die Verwendung von Google Analytics. Aktuelle Beispiele sind die französische CNIL und österreichische DSB.

In datenschutzrechtlicher Hinsicht geht es um die Frage, ob der Daten-Export in die USA, der aufgrund der Verwendung von Google Analytics erfolgt, rechtskonform ist. Dieser Daten-Export muss abgesichert werden. Seit dem «Schrems II»-Urteil von 2020 gehen viele Datenschutz-Aufsichtsbehörden davon aus, dass eine solche Absicherung nicht möglich ist und deshalb der Daten-Export in die USA die DSGVO verletzt.

Die Datenschutzstelle Fürstentum Liechtenstein (DSS) schreibt unter anderem:

«Die Datenschutzstelle […] hat bereits in ihrem Tätigkeitsbericht 2020 auf die datenschutz­rechtliche Problematik hinsichtlich des Einsatzes des Webanalyse-Werkzeugs von […] Google Analytics […] hingewiesen. Insbesondere seit dem Schrems II-Urteil […] sah die DSS keine rechtliche Grundlage mehr, den mit Google Analytics verbundenen personenbezogenen Datentransfer in die USA zu rechtfertigen. […]»

Und:

«Die Ansicht der DSS wurde nun durch klare Entscheidungen weiterer Datenschutzbehörden in Europa bestätigt. Diese basieren auf den europaweiten 101 Beschwerden des bekannten Juristen Max Schrems im Zusammenhang mit Google Analytics. Auch gegen drei Liechtensteiner Unternehmen bzw. Institutionen reichte er Beschwerden bei der DSS ein. Aufgrund der guten Kooperation der betroffenen Unternehmen und der schnellen Abschaltung von Google Analytics wurden die Beschwerden zurückgezogen. […]»

Die DSS verzichtete bislang auf Bussen, nachdem Institutionen bzw. Unternehmen, gegen die Beschwerden erhoben worden waren, unverzüglich auf die Verwendung von Google Analytics verzichtet hatten:

«Die DSS fordert […] die Verantwortlichen auf, Webseiten datenschutzkonform auszugestalten und alternative, datenschutzkonforme Lösungen an Stelle von Google Analytics einzusetzen. Auch wenn die DSS aktuell keine amtswegigen Untersuchungen in Bezug auf Google Analytics durchführt, so gab es auch in Liechtenstein bereits eine Reihe von Beschwerden, die einvernehmlich gelöst werden konnten, indem die Webseitenbetreiber Google Analytics unverzüglich deaktivierten.»

Google Analytics in der Schweiz: Vorsicht, DSGVO und neues Datenschutzgesetz!

Die Haltung der DSS als Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Fürstentum Liechtenstein ist für schweizerische Unternehmen von besondere Bedeutung, weil diese aufgrund von Endkundinnen in Liechtenstein häufig teilweise der DSGVO unterliegen.

Mit dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG) in der Schweiz, das am 1. September 2023 in Kraft tritt, kann ein Daten-Export ohne die erforderliche Absicherung mit Busse bis zu 250’000 Franken bestraft werden (Art. 61 lit. a nDSG). Die Frage, ob Google Analytics verwendet werden kann, wird sich spätestens dann auch für Verantwortliche in der Schweiz stellen, die nicht der DSGVO unterliegen.

«Worauf muss ich beim Daten-Export achten?» ist Thema im nächsten Webinar für Mitglieder der Datenschutzpartner Academy. Das Webinar findet live statt und steht danach als Aufzeichnung einschliesslich Folien zur Verfügung.

Siehe auch: Leitlinien: Wann gilt die DSGVO / GDPR in der Schweiz und anderswo ausserhalb der EU?

Bild: Pixabay / 0fjd125gk87, Public Domain-ähnlich.

3 Kommentare

  1. Ist der Einsatz von Google Analytics selbst dann nicht DSGVO-konform, wenn ich einen Cookie Manger einsetze und Google Analytics erst aktiviere, nachdem der User seine Einwilligung gegeben hat?

    1. @Martin Sauter:

      Mit Einwilligung kann der Einsatz von Google Analytics DSGVO-konform sein. Allerdings stellen Datenschutz-Aufsichtsbehörden zunehmend in Frage, ob eine rechtsgültige Einwilligung nicht in jedem Fall an der erforderlichen Information scheitert … 🤷🏻‍♂️

  2. Guter Artikel mit ausführlichen Informationen. Ich selbst nutze http://www.digistats.ch. Hier werden keine Cookies auf dem Computer der Besucher gespeichert, was dementsprechend auch die nervigen Cookie-Banner überflüssig macht. Datenschutz steht für mich an erster Stelle und das die Daten in der Schweiz bleiben. Mittlerweile habe ich Google Analytics komplett durch digistats ersetzt.

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