Seit Anfang April 2022 überzieht die deutsche Abmahn-Anwaltskanzlei Frommer Legal die Schweiz verstärkt mit Facebook-Abmahnungen.
Die Abmahnungen erfolgen im Auftrag von Image Professionals und betreffen jeweils Bilder, die bei Facebook veröffentlicht wurden.
In den immer gleichen Abmahnungen wird Image Professionals als «renommierte, international tätige Bildagentur, die ihr Repertoire weltweit vermarktet», bezeichnet. Häufig sind Food-Bilder betroffen.
An den abgemahnten Bildern beansprucht häufig die deutsche Heinrich Bauer Verlag KG die Rechte. Was nach einem kleinen Verlag klingt, ist in Wirklichkeit der deutsche Medienkonzern Bauer Media Group mit einem jährlichen Umsatz in Milliardenhöhe.
Die Fotografinnen und Fotografen, von denen die Bilder ursprünglich stammen sollen, sind meist unbekannte Namen.
Frommer Legal: Hohe Geldforderungen im Auftrag von Image Professionals
Bei den Abmahnungen von Frommer Legal im Auftrag von Image Professionals fällt einmal mehr auf, dass hohe Schadenersatzforderungen auf Grundlage der deutschen MFM-Bildhonorare gestellt werden. Die Forderungen erreichen häufig mehrere 1’000 Euro, die innert kurzer Frist bezahlt werden sollen.
Die Forderungen erreichen häufig mehrere 1'000 Euro.
Für die abgemahnten Bilder scheint die Bildagentur im Markt keinen Absatz zu finden. Ansonsten müsste sich Image Professionals die Frage gefallen lassen, wieso die Schadenersatzforderungen mit den fiktiven MFM-Bildhonoraren und nicht mit den tatsächlich erzielbaren Preisen begründet werden.
Zwei aktuelle Beispiele:
- Für ein Bild von «Fotograf Maria Panzer» mit der Bezeichnung «Italienischen Panettone selbstmachen» behauptet Frommer Legal ein «Basishonorar» von 350 Euro für die behauptete Veröffentlichung bei Facebook während sechs Monaten. Im Rahmen der entsprechenden Abmahnung resultiert eine Gesamtforderung von knapp 1’600 Euro.
- Für zwei Bilder von «Fotograf Tobias Pankrath» mit den Bezeichnungen «Steak-Garnelenspieße mit Tofusauce» und «Mediterrane Frikadellen mit Tomatensalat (Schlank im Schlaf)» resultiert aus einer behaupteten Veröffentlichung bei Facebook während drei Jahren eine Gesamtforderung von über 4’500 Euro.
Abmahnfalle: Unterlassungsvertrag mit hohen Kostenfolgen
Bestandteil der Abmahnungen ist ein «Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages». Dabei handelt es sich um strafbewehrte Unterlassungserklärungen:
Abgemahnte, die diesen «Vertrag» unterzeichnen, verpflichten sich, das abgemahnte Bildmaterial nicht mehr zu verwenden. Gleichzeitig verpflichten sie sich, bei einer erneuten Verwendung eine Vertragsstrafe zu bezahlen, die Image Professionals grundsätzlich selbst bestimmen kann.
Immer wieder geraten Abgemahnte, die sich derart kooperativ zeigen, in diese Abmahnfalle:
Sie bezahlen einen hohen Geldbetrag aufgrund der Abmahnung und unterzeichnen die Unterlassungserklärung, löschen das abgemahnte Bildmaterial aber nicht vollständig. In der Folge werden sie mit neuen, noch höheren Geldforderungen konfrontiert.
Image Professionals: Abmahnwelle um Abmahnwelle?
Mitte 2021 hatten wir eine vergleichbare Abmahnwelle von Frommer Legal und Image Professionals beobachtet. Bei den aktuellen Abmahnungen tritt insbesondere Anwaltskollege Julius Hellmich in Erscheinung.
Für die deutsche Abmahnindustrie ist die «reiche Schweiz» ein lohnendes Ziel.
Abmahnungen aus Deutschland gelangen seit Jahren in die Schweiz. Für die deutsche Abmahnindustrie ist die «reiche Schweiz» ein lohnendes Ziel. Viele Abgemahnte in der Schweiz zeigen eine erstaunlich hohe Zahlungsbereitschaft.
Abgemahnte, die Frommer Legal direkt kontaktieren, wird meist ein bescheidener Rabatt sowie die Zahlung in Raten angeboten.
Empfehlungen: So reagiert man richtig auf deutsche Abmahnungen
Deutsche Abmahnungen können zu hohen Kostenfolgen führen. Es lohnt sich deshalb, von Anfang an richtig zu reagieren:
- Ruhe bewahren: Unterlassungserklärungen sollten nicht ohne Weiteres unterzeichnet und Zahlungen nicht ohne Weiteres geleistet werden, auch nicht bei kurzen Fristen. Weiter sollte die Abmahn-Anwaltskanzlei nicht spontan direkt kontaktiert werden, insbesondere nicht, um sich zu entschuldigen.
- Schadensbegrenzung betreiben: Wer nicht oder falsch auf eine Abmahnung reagiert, riskiert eine unnötige Eskalation. Das abgemahnte Bildmaterial sollte vorsorglich (und vollständig!) gelöscht werden, nachdem es die Verwendung dokumentiert wurde, zum Beispiel durch Speichern der Datei(en) und mit Screenshots.
- Abmahnung sorgfältig prüfen: Es hilft nicht, eine Abmahnung zu ignorieren, sondern jede Abmahnung sollte geprüft werden. Bei Massenabmahnungen gibt es fast immer rechtlichen Spielraum, um sie ganz oder teilweise abzuwehren. Nur eine sorgfältige Prüfung erlaubt, über das bestmögliche weitere Vorgehen zu entscheiden.
- Bei Bedarf fachliche Unterstützung suchen: Wer nicht über Erfahrung und Fachwissen im Zusammenhang mit Abmahnungen verfügt, riskiert Fehler. Wir beraten und vertreten deshalb immer wieder Abgemahnte, die auf Nummer sicher gehen möchten.
Siehe auch: Deutsche Abmahnindustrie – Abmahnanwalt vs. Anti-Abmahnanwalt
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