Manipulierte Werbung: Deklarationspflicht bald auch in der Schweiz?

Bild: Kennzeichnung von manipulierter Werbung in Norwegen

In Norwegen muss retuschierte und anderweitig manipulierte Werbung seit dem 1. Juli 2022 gekennzeichnet werden. «20 Minuten» fragte mich, ob eine solche Deklarationspflicht auch in der Schweiz machbar wäre.

Ja, klar!

Naheliegend wäre die Umsetzung mit einer neuen Bestimmung im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Dabei kann man sich fragen, ob nicht deklarierte oder erkennbare manipulierte Werbung gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG in der Schweiz nicht heute schon widerrechtlich ist:

«Unlauter handelt insbesondere, wer […] über […] seine Waren, Werke oder Leistungen […] unrichtige oder irreführende Angaben macht oder in entsprechender Weise Dritte im Wettbewerb begünstigt […].»

Grundsatz der Lauterkeitskommission als Vorbild?

Für eine neue Bestimmung im UWG könnte der Grundsatz Nr. B.9 «Täuschende Abbildungen von Körpern und Körperformen» der Schweizerischen Lauterkeitskommission als Vorbild dienen:

«Es ist unlauter, in der kommerziellen Kommunikation computertechnisch bearbeitete Abbildungen von Körpern und Körperformen in täuschender Weise einzusetzen, um damit eine Wirkung oder ein Ergebnis auszuloben, die bzw. das nicht erzielbar ist.»

Die Lauterkeitskommission ist eine Organisation der schweizerischen Kommunikationsbranche und verfolgt die Selbstkontrolle von Werbung. Ihre Stellungnahmen sind meist fachkompetent, aber immer unverbindlich.

Mit einer neuen Bestimmung im UWG wären rechtliche Folgen bei einer Verletzung verbunden, unter anderem wären Strafverfahren möglich.

Vorsätzlicher unlauterer Wettbewerb kann auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden (Art. 23 UWG).

Allerdings darf die Bedeutung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der Schweiz nicht überschätzt werden. Bei den Staatsanwaltschaften fristet das UWG häufig ein Nischendasein, da andere Prioritäten gesetzt werden.

Nationalrätin Sandra Locher Benguerel (SP) hat für Herbst 2022 einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss angekündigt.

Siehe auch: Influencer sollen retuschierte Fotos kennzeichnen müssen («20 Minuten»; leider brachte die Journalistin die bestehenden Grundsätze der Lauterkeitskommission und eine mögliche neue UWG-Bestimmung durcheinander).

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