Wie kann man beweisen, dass eine abgesendete E-Mail tatsächlich bei der Empfängerin angekommen ist, beispielsweise in einem Verfahren vor Gericht?
Mit diesem wichtigen Thema hat sich Stefan Bauer in seiner Masterarbeit über die «Beweisführung der Zustellung im E-Mail-Verkehr» befasst.
In einer aktuellen Folge der Datenschutz Plaudereien liess ich mir von Stefan Bauer erklären, welche Methoden bestehen und wie sie funktionieren. Die anschaulichen Ausführungen von Stefan Bauer im Podcast dürften für viele Anwälte und sonstige Praktikerinnen hilfreich sein.
Stefan Bauer beschreibt und bewertet vier Methoden:
- Übermittlungsbestätigung (Delivery Status Notification, DSN)
- Lesebestätigung (Message Disposition Notification, MDN)
- Mailserver-Protokoll (Logdateien)
- Tracking-Pixel und versteckte Inhalte
Die Übermittlungsbestätigung kannte ich noch nicht (oder nicht mehr), wie man aufgrund meiner entsprechenden Frage in den Datenschutz Plaudereien merkt. Die E-Mail-Apps von Apple beispielsweise erlauben eine Lesebestätigung, aber keine Übermittlungsbestätigung.
Eine weitere Methode sind übrigens automatische Out-of-Office-Mitteilungen, zum Beispiel während einer Ferienabwesenheit. Sie können den Beweis liefern, dass eine E-Mail angekommen ist.
In seiner Masterarbeit liefert Stefan Bauer neben den erwähnten Methoden einen kurzen technischen Einstieg in die E-Mail-Zustellung und erwähnt höchstrichterliche Entscheidungen aus Deutschland.
In der Schweiz gilt gemäss meinem Kenntnisstand folgende Rechtsprechung: Keine zuverlässige E-Mail-Zustellung ohne Empfangsbestätigung.
Mit den Hinweisen aus der Masterarbeit von Stefan Bauer könnte in Zukunft allenfalls eine andere schweizerische Rechtsprechung erwirkt werden.