Neue Rechtsschutzversicherung «Emilia» verspricht «Rechtsschutz für alle!»

Hinweis: Inzwischen hat sich gezeigt, dass «Emilia» keine neue Rechtsschutz­versicherung ist, sondern Versicherungsprodukte der AXA-ARAG Rechtsschutz AG vermittelt.

Screenshot: Homepage von «Emilia» (Rechtsschutzversicherung)In der Schweiz kündigt eine neue Rechtsschutzversicherung namens «Emilia» ihren Start an. Ab Oktober 2022 wird «endlich Rechtsschutz für alle» versprochen.

Die Anfang 2022 gegründete Emilia AG kündigt an, «Rechtsschutz für alle [z]u den besten Preisen, konzentriert auf den Schutz der wichtigsten Bestandteile des Privat- und Berufslebens» anbieten zu wollen.

Der Markenschutz für EMILIA ist noch hängig, dürfte aber unproblematisch sein.

Rechtsschutz: Wie sieht das Angebot von «Emilia» aus?

Das Angebot richtet sich an Einzelpersonen und Haushalte sowie an Unternehmen.

Die Prämien beginnen ab 252 Franken pro Jahr (Einzelperson, Wartefrist von 60 Tagen für Rechtsstreitigkeiten).

Mit Blick auf das Recht im digitalen Raum ist interessant, dass die Deckung unter anderem Rechtsstreitigkeiten bei «Urheberrechten», «(Cyber-)Mobbing gegen Kinder», «Online-Shopping & Phishing», «Verlangen von Schadenersatz und Genugtuung» sowie bei «Verträgen und Reklamationen» umfassen soll.

Rechtsberatung kündigt «Emilia» – allerdings ohne Rechtspflicht – unter anderem für «Hilfe bei Verträgen» und für «Hilfe bei Persönlichkeitsschutz» an.

Für Unternehmen mit Prämien ab 420 Franken pro Jahr soll die Deckung unter anderem auch Rechtsstreitigkeiten bei «Cyberkriminalität» und «Markenrechten, Designrechten, Urheberrechten, unlauterem Wettbewerb» umfassen. Das Datenschutzrecht hingegen scheint nicht berücksichtigt zu werden.

Ambitionen: Wieso erinnert «Emilia» an die damalige Lancierung von Dextra?

Angebot und Kommunikation von «Emilia» erinnern an die ambitionierte Lancierung der damals neuen Rechtsschutzversicherung Dextra von Ende 2012 / Anfang 2013.

Diese Ähnlichkeit ist kein Zufall, denn Gründer von «Emilia» ist mit Peter Dähler die damals treibende Kraft hinter der Gründung von Dextra. Dähler verfügt über langjährige Erfahrung mit Rechtsschutzversicherungen.

Hinzugekommen ist der Anspruch, für alle da zu sein: «Auch für sprachlich weniger Gewandte, für Minderheiten, für Sprachbehinderte, für Körperbehinderte, für Sinnesbehinderte und viele andere, für Frauen, für Nicht-Binäre, für Männer für alle.»

Dieser Anspruch ist glaubwürdig, denn Peter Dähler hatte vor einigen Jahren einen Hirnschlag. Dähler weiss deshalb aus erster Hand, was es bedeutet, «handicapiert» zu sein. «Emilia» möchte denn auch insbesondere auf «einfache Sprache» setzen:

«Aus dieser Situation machen wir eine Tugend: die einfache Sprache. Sie ist die Brücke zum Recht. Gesetze, Behörden und Anwält:innen sind kompliziert. Die meisten Menschen verstehen nichts mehr. Emilia nimmt sie alle an die Hand.»

Mitgründer von «Dextra» ist der Deutsche Björn Freter. In Deutschland war Freter mit der sum.cumo GmbH im Geschäft mit Versicherungs-Software tätig.

Dextra konnte die hohen Ambitionen der Gründungszeit nicht erfüllen und geriet spätestens im Frühjahr 2018 in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten:

«Im Frühjahr 2018 hat die Dextra die FINMA darüber informiert, dass durch eine kurzfristig erfolgte Kapitalerhöhung eine zeitweilige Unterdeckung des gebundenen Vermögens behoben werden konnte. Aufgrund der Meldung wurde die Dextra unter intensive Aufsicht der FINMA gestellt. Dies hat Dextra Rechtsschutz AG zum Anlass genommen, im Verlauf des Jahres 2018 bedeutende Massnahmen zur Stärkung von Dextra umzusetzen. Dextra steht damit heute sowohl finanziell als auch in Bezug auf die Unternehmensorganisation auf einer soliden Basis, die ihrer Grösse und ihrem Wachstum gerecht wird. […].»

Inzwischen ist Dextra eine gewöhnliche Rechtsschutzversicherung. So gibt es beispielsweise bei Dextra eine freie Anwaltswahl nur noch dort, wo es gesetzlich vorgeschrieben ist, Kostendeckungen werden mit ineffizient-misstrauischen Stundenpaketen erteilt und marktübliche Stundensätze zahlt Dextra normalerweise nicht.

Dextra ist damit nach stürmischen Gründungsjahren und der erwähnten finanziellen Krise eine durchschnittliche Rechtsschutzversicherung, verzeichnet dafür aber Wachstum und Gewinn.

«Für alle»: Kommt der Ansatz von «Emilia» gerade zur richtigen Zeit?

Auch «Emilia» startet mit hohen Ambitionen und vergleichsweise tiefen Prämien.

Ich sehe «Emilia» als Versuch von Peter Dähler, aus den Erfahrungen mit Dextra zu lernen und gleichzeitig mit dem «für alle»-Ansatz im Markt in die Breite zu gehen. Mit Blick auf die bereits erheblichen und weiter wachsenden gesundheitlichen – insbesondere neurologischen – Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie könnte sich der «für alle»-Ansatz für «Emilia» besonders auszahlen.

Man könnte «Emilia» als erste Rechtsschutzversicherung sehen, die sich mit ihrer Kommunikation an die vielen COVID-19-Betroffenen in der Schweiz richtet. Die Deckung soll unter anderem auch Rechtsstreitigkeiten mit «Versicherungen, Arbeitslosenkasse, Invalidenversicherung, Krankenkasse, Krankentaggeld, Unfallversicherung, Pensionskasse» sowie im «Patientenrecht» umfassen.

Die vergleichsweise tiefen Prämien wird «Emilia» wie alle Rechtsschutzversicherungen dadurch halten müssen, dass die meisten Fälle mit kurzen Beratungen durch eigene Mitarbeiterinnen abgewickelt werden.

Die bereits erwähnte Dextra-Rechtsschutzversicherung beispielsweise hatte 2021 mit rund 61’200 Policen einen Aufwand für Leistungsfälle von rund 19.1 Millionen Franken. Das entspricht etwa 312 Franken pro Versicherungsnehmerin und damit weniger als einem gängigen Stundensatz – nicht Stundenlohn! – von Anwälten in der Schweiz.

Im selben Jahr betrug bei Dextra der gesamte Abschluss- und Verwaltungsaufwand rund 28.1 Millionen Franken, also etwa 460 Franken pro Versicherungsnehmer.

Man kann sich ausrechnen, dass eine Rechtsschutzversicherung jeden Aufwand für Beratung oder gar Rechtsstreitigkeiten möglichst gering halten muss, ohne die Versicherungsnehmerinnen zu verärgern.

Die Hoffnung auf mehr Effizienz durch «Legal Tech» hat sich bislang – wenn überhaupt – nur in Grenzen erfüllt. Die meisten Rechtssuchenden wünschen persönliche Beratung durch Menschen. Das dürfte insbesondere beim «für alle»-Ansatz von «Emilia» gelten.

Ich würde mich freuen, wenn «Emilia» die hohen Ambitionen erfüllen könnte und zu einem Leuchtturm unter den Rechtsschutzversicherungen in der Schweiz würde. Ich wünsche Peter Dähler und Björn Freter sowie ihrem Team einen guten Start und viel Erfolg!

Wer den Newsletter von «Emilia» abonniert, erhält momentan ein «I am waiting for EMILIA»-T-Shirt als Goodie. Ich wäre beim Abonnement allerdings beinahe am definitiv nicht barrierefreien Google reCAPTCHA gescheitert …


Nachtrag vom 13. Oktober 2022

Ein Anonymus weist darauf hin, dass «Emilia» ein White Label-Angebot mit der AXA-ARAG-Rechtsschutzversicherung im Hintergrund ist.

«Emilia ist wohl eher ein schön aufgebautes White Label und keine echte Rechtsschutzversicherung. Risikoträgerin ist die AXA-ARAG.»

So steht es auch in den inzwischen veröffentlichten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB):

«Versicherungsträgerin ist die AXA-ARAG Rechtsschutz AG mit Sitz in Zürich.»

In der Folge sind Streitigkeiten gegen AXA-ARAG nicht versichert («Nicht versichert sind […] Streitigkeiten mit Emilia, AXA-ARAG und in einem Rechtsfall beauftragten Personen.»).

In der Datenschutzerklärung wird die AXA-ARAG ebenfalls erwähnt:

«Die AXA-ARAG Rechtsschutz AG als Versicherungsträgerin für die Rechtsschutzversicherung bearbeitet Ihre Daten eigenverantwortlich in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzbestimmungen. […]»

Klarheit schafft schliesslich der Hinweis, dass «Emilia» als «gebundener Versicherungsvermittler der AXA-ARAG Rechtsschutz AG» tätig ist:

«Informationen des gebundenen Versicherungsvermittlers der AXA-ARAG Rechtsschutz AG (Schweiz) gemäss Art. 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)

Der oben genannte Vermittler bietet Ihnen Rechtschutzversicherungen der AXA-ARAG Rechtsschutz AG (Schweiz), Affolternstrasse 42, 8050 Zürich an. Der oben aufgeführte Vermittler ist durch eine Vermittlervereinbarung mit der AXA-ARAG Rechtsschutz AG verbunden. Beim Vermittler handelt es sich ausschliesslich um einen gebundenen Vermittler.

Ansprüche wegen Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtiger Auskünfte im Zusammenhang mit der Vermittlertätigkeit können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an das oben genannte Versicherungsunternehmen AXA-ARAG Rechtsschutz AG gerichtet werden.»

«Emilia» ist demnach keine Rechtsschutzversicherung, sondern vermittelt Rechtsschutzversicherungen von AXA-ARAG.

Das erklärt, wieso «Emilia» immer nur von «Rechtsschutz» und nicht von «Rechtsschutzversicherung» schreibt.

Anders klang es noch im März 2022 in einem Beitrag von «Emilia»-Mitgründer Björn Freter:

«Mit der neu gegründeten Schweizer Rechtsschutzversicherung Emilia wollen wir nicht lediglich eine bestimmte Zielgruppe bedienen oder ‹auch ein Stück vom Kuchen abbekommen›, sondern wir planen, den Markt komplett umzukrempeln. Wir verfolgen die Vision, allen Bürger:innen den Zugang zu Recht zu ermöglichen – nicht nur den bisher adressierten sozioökonomisch sehr gut aufgestellten Bevölkerungsgruppen. Und nicht nur das Ziel von Emilia ist ambitioniert, sondern ebenso die Ansprüche an unsere Produkte und Services für unsere zukünftigen Kund:innen – bis Oktober 2022 wollen wir eine neue Rechtsschutzversicherung aufbauen und in den Markt eintreten.»

Genauso hatte Peter Dähler, der andere Mitgründer von «Emilia», im Januar 2022 von einer «neuen Rechtsschutzversicherung» geschrieben.

Waren diese Pläne zu ambitioniert oder war von Anfang an nur die Tätigkeit als Versicherungsvermittlerin geplant?


Nachtrag vom 8. März 2023

Peter Dähler hat mich auf einen aktuellen Beitrag in seinem «Rechtschutz-Blog» hingewiesen, wo er ausführlich die Entstehungsgeschichte und die Ziele von «Emilia» beschreibt, unter anderem:

«Die Versicherten litten durch viele essenzielle Deckungslücken und zu wenig Unterstützung. Vielen wurden die Prämien zu teuer. Insgesamt geht die Rechtsstaatlichkeit baden, wenn nur ein paar Wenige sich mit ihrem Geld Recht verschaffen können. Rights are for all! Und so begannen [wir] an einem schönen Nachmittag am Zürichsee unsere ersten Pläne […].»

Und:

«Und Emilia ist nicht nur für Gesunde, sondern auch für Menschen mit Behinderungen, chronischen Krankheiten oder Unfälle. Alle anderen Versicherungsgesellschaften, decken frühere Behinderungen, Krankheiten und Unfälle, die vor dieser Versicherung entstanden sind, nicht. Bei uns ist dies anders. Bei uns ist die Streitigkeit selbst der Schadenfall und nicht der ursprüngliche Unfall, die chronische Krankheit oder die Behinderung […].»

Klare Worte findet Dähler für die Dextra-Rechtsschutzversicherung:

«Im Januar 2018 [übernahmen] die Grossaktionäre der Dextra […] das Ruder […]. Viele dachten später, wir hätten zu niedrige Prämien angeboten oder seien zu schnell gewachsen. Dies war aber nicht der Fall. Vielmehr bewegten sich die anderen Konkurrenten mehr und mehr in unsere Richtung. Sie boten bessere Deckungen und nivellierten ihre Preise. Die Dextra machte […] genau das Gegenteil. Sie erhöhte ihre Preise. Ihren Partnern zeigten sie frisierte Zahlen. Die Idee war, einen schnelleren Gewinn anzupeilen statt auf Werthaltigkeit zu setzen. Der Service, die Qualität litten. Die guten Kunden kündigten schlussendlich ihre Policen. Innerhalb von Monaten zerfiel die Produktion der Dextra zu einem Viertel.»

7 Kommentare

  1. Herzlichen Dank für den Beitrag. Für die Korrektheit: Emilia ist wohl eher ein schön aufgebautes White Label und keine echte Rechtsschutzversicherung. Risikoträgerin ist die AXA-ARAG.

  2. Sehr geehrte Damen und Herren
    Für welche Rechtsschutzversicherung sollte ich mich entscheiden… EMILIA oder AXA….?

    Vorsicht bei DEXTRA: Rechtsfälle hat man nicht zum Spass
    sondern kommen unvorhergesehen….
    Habe Kündigung erhalten wegen Rechtsberatung innert
    zwei Jahren von CHF 3800.–

    1. @Pichler Kurt:

      «Emilia» ist wie erwähnt eigentlich ein Angebot von AXA-ARAG. (Was keine positive oder negative Qualifikation darstellen soll.)

      Wir empfehlen keine einzelnen Rechtsschutzversicherungen. Im Markt gilt aus meiner Sicht das Angebot von Coop-Rechtsschutz für Privatpersonen immer noch als das beste Angebot.

  3. Ja, es ist richtig, dass die AXA-ARAG der Risikoträger ist. Aber die AXA-ARAG oder die AXA haben keine Anteile an der Emilia AG. Die Marke, die Technik, die Kunden, das Produktdesign, die Preisgestaltung, all das liegt bei der Emilia AG. Unsere Produkte haben aber alle Gremien auf Seiten der AXA-ARAG durchlaufen. Der Vorteil ist, dass es keine negativen Überraschungen für die Kunden gibt und sie «sicher» sind. Wir hatten uns erst im August für eine Zusammenarbeit mit der AXA-ARAG entschieden (die Vorlaufzeit betrug 4 Monate). In unserem neuen Büro (Adresse seit 1.11. am Rigiplatz) arbeiten 4 Anwält:innen, die bei der Emilia AG angestellt sind und 2 Anwält:innen, die bei der AXA-ARAG angestellt sind.

  4. Auf der Website der Emilia unter den AVBs https://www.emilia.swiss/rechtsschutz-privatpersonen#avb steht der folgende Passus: «Das auslösende Ereignis und der Bedarf an Rechtsschutz müssen nach der Wartefrist und vor dem Ende des Vertrages entstanden sein»
    Diese Bedingung widerspricht doch der Aussage von Herrn Dähler vom 8.3.23, welche auf dieser Website zu lesen ist: «Und Emilia ist nicht nur für Gesunde, sondern auch für Menschen mit Behinderungen, chronischen Krankheiten oder Unfälle. Alle anderen Versicherungsgesellschaften, decken frühere Behinderungen, Krankheiten und Unfälle, die vor dieser Versicherung entstanden sind, nicht. Bei uns ist dies anders. Bei uns ist die Streitigkeit selbst der Schadenfall und nicht der ursprüngliche Unfall, die chronische Krankheit oder die Behinderung […]»

  5. Und hier noch einmal VOR Vertragsabschluss. Diese Bedingung muss erfüllt sein gem. Website Emilia: «Ich bestätige, dass mir noch nie eine Rechtsschutzversicherung gekündigt hat und nehme zur Kenntnis, dass laufende Verfahren und Streitigkeiten noch nicht versichert sind. Ab Beginn des Vertrages läuft eine Wartezeit von 60 Tagen bis zum vollständigen Schutz der Versicherung.»

    1. In den Erläuterungen zu den AVB (https://cloud-cube-de.s3.amazonaws.com/r0bz0gr88drk/public/static/factsheets_1/Emilia_DE_AVB_Private_Haushalte.pdf) steht folgendes:
      «Zeitlicher Geltungsbereich:
      ○ Das auslösende Ereignis und der Bedarf an Rechtsschutz müssen nach der Wartefrist und vor dem
      Ende des Vertrages entstanden sein. Das auslösende Ereignis bezieht sich auf die Streitigkeit und
      das Rechtsschutzbedürfnis.
      ○ Ein Unfall ist z.B. nicht das auslösende Ereignis für die Streitigkeit, sondern erst wenn die
      Unfallversicherung die Leistungen kürzt.»

      Vielleicht macht das die Formulierung etwas klarer? Bin aber selbst kein Experte.

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