Cloud-Gutachten für die Stadt Zürich: Gespräch mit Christian Laux und Alexander Hofmann

Foto: Mikrofon

Die Stadt Zürich hat einen Grundsatzentscheid für die allgemeine Nutzung von Cloud-Diensten gefällt. Grundlage für den Entscheid bildete insbesondere ein Gutachten der Anwaltskanzlei LAUX LAWYERS.

In den Datenschutz Plaudereien sprach ich mit den Anwaltskollegen Alexander Hofmann und Christian Laux ausführlich über ihr Cloud-Gutachten und verwandte rechtliche Themen.

Das Gespräch haben wir in drei Podcast-Episoden veröffentlicht. Jede Episode umfasst ausführliche Shownotes mit weiterführenden Weblinks.

Die drei Teile können direkt im Browser sowie über gängige Podcast-Apps und Podcast-Plattformen angehört werden.

Teil 1: Cloud-Gutachten für die Stadt Zürich

Im ersten Teil sprachen wir insbesondere über folgende Themen:

  • Was war die Aufgabenstellung der Stadt Zürich für LAUX LAWYERS?
  • Wie reagiert LAUX LAWYERS auf Kritik?
  • Wie ist das Gutachten gemeinsam mit der Verwaltung zustande gekommen?
  • Was bedeutet der Begriff der «Offenbarung»?
  • Was ist unter «Perimeterschutz» zu verstehen?

Teil 2: Garantieverantwortung

Im zweiten Teil sprachen wir insbesondere über folgende Themen:

  • Wieso ist die Unterscheidung zwischen Personensicht und Maschinensicht wichtig?
  • Welche Begrifflichkeiten sind für die Diskussion erforderlich?
  • Inwiefern ist die Stadt Zürich als Behörde in den USA respektiert und gut geschützt?
  • Wieso trägt die Stadt Zürich keine «Garantieverantwortung»?
  • Was bedeuten die internationalen Entwicklungen bei der Cybercrime-Bekämpfung?
  • Wie sind Informationen am besten geschützt?

Teil 3: Geheimdienst

Im dritten und letzten Teil sprachen wir insbesondere über folgende Themen:

  • Wieso fehlt die Geheimdienst-Thematik im Gutachten?
  • Sitzen wir im Glashaus mit Blick auf den schweizerischen Geheimdienst?
  • Wie sollte man das europäische Schrems II-Urteil verstehen?
  • Gab es Kontakt mit Datenschutz-Aufsichtsbehörden?
  • Was für eine Bedeutung hat das Gutachten für andere Behörden sowie für private Verantwortliche?
  • Gibt es für Behörden keine Alternativen zu Cloud-Diensten?

Bild: Pixabay / TheAngryTeddy, Public Domain-ähnlich.

2 Kommentare

  1. Das zentrale (z.B. für Schrems II) Thema der geheimdienstlichen Überwachung umschiffen die Gutachter mit den Argumenten: «Wir wissen halt auch nicht genau, was die CIA macht, drum lassen wir das halt aus. Unser Auftrag war sowieso nur ein Cover-my-ass-Memo, das die Mitarbeiter der Stadt Zürich vor Strafverfolgung in der Schweiz schützen soll.»
    Die eigentliche Diskussion, wie Datenschutz und Geheimdiensttätigkeit zusammengehen kann/soll bringt das nicht weiter.

    1. @Peter:

      Sie legen den Anwaltskollegen Aussagen in den Mund, die so nicht getätigt wurden. Ich halte es in jedem Fall nicht für verwerflich, sondern im Gegenteil für vorbildlich, wenn eine Arbeitgeberin versucht, das geltende Recht einzuhalten, auch um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Strafverfolgung zu schützen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen Rechtssicherheit, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.

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