Google Fonts: Geht die Nutzung aufgrund von Datenschutz-Abmahnungen zurück?

Die Nutzung von Google Fonts für die Einbindung von Schriftarten in Websites geht zurück. Handelt es sich um eine Folge der Datenschutz-Abmahnwelle?

Datenschutz-Abmahnungen werden häufiger, insbesondere wegen der Verwendung von Google Fonts direkt in Websites.

Bild: Statistik zur Nutzung von Google Fonts

Mit Urteil O 17493/20 hatte das Landgericht München am 20. Januar 2022 die Verwendung von Google Fonts ohne Einwilligung der Website-Besucher für datenschutzrechtlich unzulässig erklärt:

«Eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Persönlichkeitsrechts stellt es dar, wenn der Inhaber einer Webseite bei Aufruf dieser Webseite durch einen Dritten dessen dynamische IP-Adresse automatisiert und ohne Zustimmung des Dritten an Google weiterleitet. […]»

Und:

«Ein Rechtfertigungsgrund für die Weitergabe einer IP-Adresse liegt nicht vor, da das Angebot von Google Fonts auch genutzt werden kann, ohne dass beim Aufruf der Webseite eine Verbindung zu einem Google-Server hergestellt wird und eine Übertragung der IP-Adresse der Webseitennutzer an Google stattfindet. […]»

Gleichzeitig wurde eine Website-Betreiberin zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 100 Euro zuzüglich Zinsen gemäss Art. 82 Abs. 1 DSGVO verurteilt.

Seit diesem Urteil ist eine wachsende Zahl von Google Fonts-Abmahnungen zu beobachten, zum Teil mit fragwürdigen Methoden.

So wird zum Teil Schadenersatz gefordert, obwohl die betroffene Person die jeweilige Website offensichtlich gar nicht selbst besucht hat.

Datenschutz-Abmahnungen sind häufig weder rechtlich noch sachlich berechtigt, aber sie verursachen bei den Abgemahnten unnötigen Aufwand.

Website-Betreiber können ihre Rechtssicherheit mit wenig Aufwand verbessern, indem sie auf Google Fonts verzichten und Schriftarten selbst hosten.

In der Folge wären Datenschutz-Abmahnungen ein naheliegender Grund, dass die Nutzung von Google Fonts zurückgeht. Gerade in Deutschland gilt Google Fonts bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden als rotes Tuch.

Siehe auch:

(Via «Legum Magister» bei Mastodon, vielen Dank für den Hinweis!)

Bild: Pixabay / Foundry, Public Domain-ähnlich; Statistik: BuiltWith / Google Font API Usage Statistics.

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