Katar: Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter empfiehlt Zweit-Smartphone

Foto: Sanddünen in Katar

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) empfiehlt allen Einwohner:innen der Schweiz, bei einer allfälligen Reise zur Fussball-Weltmeisterschaft in Katar ein Zweit-Smartphone.

Der EDÖB folgt mit seiner Empfehlung (Archivkopie) einer Warnung der Bundeskanzlei, die nur an die Mitarbeiter:innen der Bundesverwaltung gegangen war.

Der EDÖB schreibt:

«Katar verlangt von den Gästen der Fussball-WM für die Einreise die Installation der beiden Apps ‹Ehteraz› und ‹Hayya to Qatar 2022›. Nach Einschätzung des EDÖB weisen beide Applikationen erhebliche datenschutzrechtliche Risiken auf.»

Und:

«Vor diesem Hintergrund rät der Beauftragte den rund 2000 Personen, die von der Schweiz zur WM nach Katar reisen werden, ein privates Billig-Smartphone zu verwenden. Solche Geräte sind im Handel für weniger als 100 Franken erhältlich. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Mitführung eines nicht mehr benötigten, auf Werkeinstellung zurückgesetzten Smartphones.»

Siehe auch: Wer fliegt 2022 mit dem Einhorn nach Katar?

Zweit-Smartphone: Empfehlung für alle unsicheren Drittstaaten

Der EDÖB beschränkt seine Empfehlung nicht auf Katar:

«Generell empfiehlt der EDÖB den Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz für Reisen in Staaten, die wie Katar über keinen mit der Schweiz vergleichbaren Datenschutz verfügen, auf die Mitnahme von Datenträgern zu verzichten, auf denen sensible Personendaten gespeichert werden.»

Als «sichere» Staaten im datenschutzrechtlichen Sinn gelten lediglich 43 Staaten, grossmehrheitlich in Europa.

Viele beliebte Reiseziele aus schweizerischer Sicht befinden sich in unsicheren Drittstaaten, was den Datenschutz betrifft. Dazu zählen beispielsweise die Dominikanische Republik, Indonesien, Tansania, Thailand und die USA.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat bislang – soweit ersichtlich – keine entsprechenden «Reisehinweise für Katar» veröffentlicht (Archivkopie).

In der Praxis ist die EDÖB-Empfehlung schwierig umzusetzen: Ein Smartphone ohne die eigenen Daten und ohne aktivierte Online-Dienste ist weitgehend nutzlos.

Bereits vor einigen Tagen hatte der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) vergleichbare «Hinweise zum Umgang mit den Apps Ehteraz und Hayya» in Katar veröffentlicht.

Siehe auch: WM in Katar: Zwangs-Apps mit Sicherheits- und Privatsphären-Risiken (Heise Online)

Bild: Pixabay / LeafWriter, Pixabay-Lizenz.

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