Das geplante Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen in der Schweiz verzögert sich.
Die Vernehmlassung, die für Dezember 2022 geplant war, soll erst im März 2023 eröffnet werden.
Momentan wird die Vernehmlassung 2022/52 wie folgt angekündigt:
«Änderung des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Behörde: Bundesrat
Mit der Teilrevision soll eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass die grossen Internetplattformen die Schweizer Medienunternehmen für die Nutzung ihrer Inhalte entschädigen.
Eröffnung geplant: 03.2023
Abschluss geplant: 06.2023Betroffene SR Nummer(n): 231.1
Federführendes Amt: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Letzte Aktualisierung: 18. November 2022»
Siehe auch: Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen: Was ist in der Schweiz geplant?