Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen: Vernehmlassung erst im März 2023
Das geplante Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen in der Schweiz verzögert sich.
Die Vernehmlassung, die für Dezember 2022 geplant war, soll erst im März 2023 eröffnet werden.
Momentan wird die Vernehmlassung 2022/52 wie folgt angekündigt:
Änderung des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Behörde: Bundesrat
Mit der Teilrevision soll eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass die grossen Internetplattformen die Schweizer Medienunternehmen für die Nutzung ihrer Inhalte entschädigen.
Eröffnung geplant: 03.2023
Abschluss geplant: 06.2023
Betroffene SR Nummer(n): 231.1
Federführendes Amt: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Letzte Aktualisierung: 18. November 2022
Siehe auch: Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen: Was ist in der Schweiz geplant?