Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen: Vernehmlassung erst im März 2023

Foto: SchneckenDas geplante Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen in der Schweiz verzögert sich.

Die Vernehmlassung, die für Dezember 2022 geplant war, soll erst im März 2023 eröffnet werden.

Momentan wird die Vernehmlassung 2022/52 wie folgt angekündigt:

«Änderung des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Behörde: Bundesrat

Mit der Teilrevision soll eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass die grossen Internetplattformen die Schweizer Medienunternehmen für die Nutzung ihrer Inhalte entschädigen.

Eröffnung geplant: 03.2023
Abschluss geplant: 06.2023

Betroffene SR Nummer(n): 231.1

Federführendes Amt: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

Letzte Aktualisierung: 18. November 2022»

Siehe auch: Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen: Was ist in der Schweiz geplant?

Bild: Pixabay / cablemarder, Public Domain-ähnlich.

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