Schweiz: Tiefere Gebühren für Markenschutz

Foto: Schweizer Franken

In Kürze gelten tiefere Gebühren für den Markenschutz in der Schweiz. So reduziert sich ab dem 1. Juli 2023 die Gebühr für die Hinterlegung einer schweizerischen Marke von 550 Franken auf 450 Franken.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) bestimmt seine Gebühren über die entsprechende Verordnung, abgekürzt GeBV-IGE. Die Gebührenverordnung muss vom Bundesrat genehmigt werden, was am 16. Dezember 2022 geschehen ist.

Der Bundesrat schreibt unter anderem:

«Die Hinterlegung einer Marke beim IGE kostet ab 1. Juli 2023 neu 450 Franken statt wie bisher 550 Franken. Weiter wird der Tarif für den Schutz einer internationalen Marke in der Schweiz für drei Produkteklassen um 50 Franken gesenkt. Zudem gewährt das IGE ab diesem Zeitpunkt einen sogenannten e-Rabatt von 100 Franken, wenn das Gesuch elektronisch eingereicht wird. Damit ist die Marke vom Anmeldedatum an für zehn Jahre geschützt. Danach kann der Schutz beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Ab 1. Juli 2024 wird die Gebühr für die Verlängerung von 700 auf 550 Franken gesenkt.»

Und:

«Die Senkung der Markengebühren ist möglich dank des guten Geschäftsergebnisses des IGE. Sie führt zu jährlich knapp 6 Millionen Franken Mindereinnahmen und trägt dazu bei, die Höhe der Reserven des IGE zu regulieren.

Das 1996 vom Bundesamt zum finanziell unabhängigen Institut umgewandelte IGE finanziert sich zu hundert Prozent aus eigenen Mitteln, vorwiegend über die Gebühren für den Patent-, Marken- und Designschutz. Der Bundesrat legt die Gebühren so fest, dass das IGE bei angemessenen Reserven einen ausgeglichenen Haushalt aufweist.»

Bild: Pixabay / Saramukitza, Public Domain-ähnlich.

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