Kreditkarte: Herausgeberin erteilt Auskunft an unberechtigte Person

Foto: Ladenschild «OPEN VISA»Wie reagiert eine Kreditkartenherausgeberin, wenn sie erfährt, dass sie einer unberechtigten Person Auskunft erteilt hat?

Ein aktuelles Beispiel liefert eine Kreditkartenherausgeberin in der Schweiz, die einer unberechtigten Person Auskunft über meine Daten erteilt hatte.

Glück im Unglück: Die Auskunft ging mit Thomas «BloggingTom» Brühwiler an eine Person, die mich kennt und mich informierte. Ausserdem war die betroffene Kreditkarte seit 2016 nicht mehr in Gebrauch. In der Folge umfasste die Auskunft an Thomas Brühwiler im Wesentlichen Stammdaten, unter anderem das Geburtsdatum und private Adressen.

Auf meinen schriftlichen Hinweis hin reagierte die Kreditkartenherausgeberin etwas mehr als einen Monat später mit Schreiben an Thomas Brühwiler und mich:

In einer aktuellen Episode der «Datenschutz Plaudereien» besprechen Thomas Brühwiler und ich den Fall:

Der Fehler zeigt einmal mehr, dass es bei der Bearbeitung von Auskunftsbegehren besonders wichtig ist, zu prüfen, dass die Auskunft einer berechtigten Person erteilt wird.

Vor einigen Jahren hatte ich bei einem eigenen Auskunftsbegehren Auskunft über die Daten einer anderen Person erhalten.

Ein solcher Fehler kann (offensichtlich) passieren, sollte aber selbstverständlich nicht passieren.

In einer anderen Konstellation könnte ein solcher Fehler erhebliche Auswirkungen für die betroffene Person haben.

Wer einer unberechtigten Person Auskunft erteilt, riskiert insbesondere Sanktionen oder mindestens Straf- und Verwaltungsverfahren – gegen das betreffende Unternehmen oder gegen die direkt verantwortlichen Personen.

In der vorliegenden Angelegenheit könnte neben dem Datenschutz im Allgemeinen auch das Bankkundengeheimnis eine Rolle spielen. Die betroffene Kreditkarte hatte ich von einer Bank bezogen und nicht direkt von der Kreditkartenherausgeberin.

Im Sinn einer wünschenswerten Fehlerkultur verzichte ich auf rechtliche Schritte.

Bei der Datenschutzpartner Academy und anderswo wird mir die Angelegenheit als Beispiel aus der Praxis dienen, ist für mich aber ansonsten abgeschlossen.

Siehe auch: Webinar: Wie müssen Auskunftsbegehren beantwortet werden? (Datenschutzpartner Academy)

Bild: Pixabay / multifacetedgirl, Public Domain-ähnlich.

2 Kommentare

  1. Oder aber das passiert dermassen oft, dass dann irgendwann jemand die Daten eines persönlichen Bekannten erhält. — Zusammen mit dem Bericht von Adrienne Fichter in republik.ch … dort auch technisch kaum vorstellbare complete beginners Fehler. In einer Art, wie sie sonst nur dem Grosspapa noch passieren kann.

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