Mediensteuer: Serafe AG hat keine Lust auf Auskunft über Personendaten

Foto: Fernseh-Fernsteuerung

Die private Serafe AG ist für das Inkasso der Mediensteuer bei schweizerischen Haushalten zuständig. Welche Personendaten die Serafe AG über mich bearbeitet, wollte sie mir bislang nicht verraten.

Gerne hätte ich gewusst, welche Daten die Serafe AG über mich bearbeitet. Ich gelangte deshalb am 23. Oktober 2022 mit einem Auskunftsbegehren an die Serafe AG – und warte seither vergeblich auf die datenschutzrechtliche Auskunft oder eine sonstige Reaktion.

Gemäss Art. 8 DSG wäre die Serafe AG grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet. Das Auskunftsbegehren wurde der Serafe AG nachweislich zugestellt.

Die Auskunft hätte innert 30 Tagen erteilt werden müssen, es sei denn, die Serafe AG hätte vor Ablauf dieser 30 Tage eine verlängerte Frist mitgeteilt (Art. 1 Abs. 4 VDSG).

Das Auskunftsrecht ist der Serafe AG bekannt, wie sich der online veröffentlichten allgemeinen Datenschutzerklärung entnehmen lässt.

Allenfalls verwirrte die Serafe AG, dass ich mein Auskunftsbegehren an ihren Sitz im Steuerparadies Freienbach SZ geschickt hatte. In ihrer Datenschutzerklärung nennt die Serafe AG nicht ihren Sitz im Kanton Schwyz, sondern ein Postfach in Zürich als Kontaktadresse.

Siehe auch: Volksinitiative: Sind 200 Franken Mediensteuer für die SRG genug?

Bild: Pixabay / tookapic, Public Domain-ähnlich.

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