Winterkongress 2023: Spielregeln für den unfreiwilligen Kontakt mit der Polizei

Foto: Rechtsanwalt Martin Steiger spricht am Winterkongress 2023 der Digitalen Gesellschaft in Zürich
Foto: Beispielhafte Zufallsfunde, unter anderem ein Mobilfunk-Störsender (oben links im Bild).

Am Winterkongress 2023 der Digitalen Gesellschaft sprach ich über «Spielregeln für den unfreiwilligen Kontakt mit der Polizei». Wie verhält man sich beispielsweise richtig bei einer Hausdurchsuchung oder bei einer Vorladung?

Mein Vortrag wurde aufgezeichnet und inzwischen von der Digitalen Gesellschaft veröffentlicht:

Die Aufzeichnung ist auch bei YouTube abrufbar.

Folgende Spielregeln helfen beim unfreiwilligen Kontakt mit der Polizei:

  • Don’t panic! 🔥
  • Aussage im Zweifelsfall verweigern
  • Passwörter und Zugangsdaten nicht herausgeben
  • Siegelung verlangen
  • Strafverteidigung beanspruchen

Folgende Massnahmen helfen als Prävention für einen künftigen unfreiwilligen Kontakt mit der Polizei:

  • Daten und Geräte verschlüsseln
  • Sichere Passwörter verwenden, auch beim Smartphone
  • Face ID / Touch ID im Zweifelsfall deaktivieren
  • Unabhängige Datensicherung einrichten 🔥
  • Zufallsfunde vermeiden: Betäubungsmittel, Laserpointer, Pornografie, Waffen, … 🔥
  • Rechtsanwältin so früh wie möglich kontaktieren

Wer dringend eine Strafverteidigung benötigt, für sich selbst, aber auch für einen Kollegen oder ein Familienmitglied, kann im Kanton Zürich rund um die Uhr das Pikett Strafverteidigung kontaktieren. In anderen Kantonen gibt es vergleichbare Angebote.

Bild: Digitale Gesellschaft / Manuel Stagars.

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