Kein Jahr ohne neue MFM-Bildhonorare: Das gilt auch für das Jahr 2023!
Bei Abmahnungen aus Deutschland wird häufig Schadenersatz mit Verweis auf die sogenannten MFM-BildhHonorare gefordert.
Die «Bildhonorare» werden alljährlich von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) veröffentlicht. Die MFM führt nach eigenen Angaben Umfragen unter Berufsverbänden und Bildagenturen durch.
Es handelt sich um Preisempfehlungen, die insbesondere in rechtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland verwendet werden können, um Schadenersatz gemäss Lizenzanalogie zu fordern.
Die «Bildhonorare 2023» umfassen rund 110 Seiten und versprechen eine «Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte» in Deutschland.
Das Inhaltsverzeichnis beginnt bei «Advertorials (werbl.)» sowie «Anzeigen (werbl.)» und führt unter anderem über Bildtapeten, «Blogs (red.)» und «Blogs (werbl.)», «CD-ROM-Einblendungen (HP)», «Enzyklopädien Print (red.)», Lehrfilme, «Online Shops (werbl.)» und «Social Media (werbl.)» zu «Versandhüllen (HP)» sowie «Zeitschriften Print (red.)».
Beispiel: Honorare für Nutzungen in Onlineshops
Für ein Bild, das während sechs Monaten auf einer Onlineshop-Unterseite veröffentlicht werden soll, wird ein Honorar von 523.50 Euro empfohlen:
Ich wäre überrascht, wenn ein einziges Bild für eine Onlineshop-Unterseite zu diesem empfohlenen Preis lizenziert worden wäre. Die MFM muss sich fragen lassen, wieso viele ihrer «Empfehlungen» derart weit von dem entfernt sind, was im Markt tatsächlich üblich ist.
Wer beispielsweise einen Onlineshop betreibt, hat meistens keinen Prozess, um Bilder nach einer bestimmten Zeit zu löschen. «Marktüblich» wären deshalb pauschale Honorare, die unabhängig von der Nutzungsdauer vereinbart werden.
Frühere Ausgaben der MFM-Bildhonorare:
- MFM-Bildhonorare 2017
- MFM-Bildhonorare 2018
- MFM-Bildhonorare 2019
- MFM-Bildhonorare 2020
- MFM-Bildhonorare 2021
- MFM-Bildhonorare 2022
Bild: Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).