Mauritius Images: Abmahnungen für Stockbilder von Frommer Legal und Image Professionals

Foto: Langschwanzmakak auf Mauritius, der Bananen isst

Mauritius ist eine tropische Insel und ein Staat im Indischen Ozean. Mauritius steht aber auch für eine Stockfoto-Bildagentur namens Mauritius Images GmbH in Deutschland, die kostenpflichtige Abmahnungen versenden lässt.

Die Abmahnungen von Mauritius Images, denen wir begegnen, werden von der deutschen Anwaltskanzlei Frommer Legal im Auftrag der Image Professionals GmbH versendet. Image Professionals gehört zum Medienkonzern Hubert Burda Media.

Mauritius Images ist nach eigenen Angaben die «älteste inhabergeführte deutsche und eine führende europäische Bildagentur». Der Bildbestand soll «etwa 180 Millionen Royalty-Free und Rights-Managed Motive» umfassen.

In den Abmahnungen für Mauritius Images werden die behaupteten Rechte nicht belegt, sondern lediglich mit einer «Ermächtigung» von Geschäftsführerin Heide-Marie von Widekind behauptet.

In dieser pauschalen «Ermächtigung» ohne Bezug zum abgemahnten Bildmaterial gibt Geschäftsführerin von Widekind eine Bestätigung in eigener Sache ab:

«Hiermit bestätigt [Mauritius Images] zur Geltendmachung von urheberrechtlichen Ansprüchen […] hinsichtlich des Bildmaterials berechtigt zu sein, das auf der Webseite [sic!] www.mauritius-images.com abrufbar ist bzw. zur Lizenzierung angeboten wird.»

Und:

«Darüber hinaus wird bestätigt, dass [Mauritius Images] der Firma Image Professionals GmbH (vormals: StockFood GmbH) […] mit Vertrag vom 27.04.20215 sämtliche ihr zustehenden Ansprüche aufgrund einer unberechtigten Verwendung des o.g. Bildmaterials übertragen und [Mauritius Images] die Image Professionals GmbH zudem ermächtigt hat, sämtliche möglichen Rechtsansprüche […] im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen. […] In diesem Zusammenhang ist die Image Professionals GmbH insbesondere auch berechtigt, Dritten Nutzungsrechte an dem o.g. genannten Bildmaterial einzuräumen.»

Von Widekind wohnt gemäss dem deutschem Handelsregistereintrag von Mauritius Images übrigens in Freienbach, einem Steuerparadies in der Schweiz.

Frommer Legal ersucht mit der Abmahnung um «Auskunft zur streitgegenständlichen Nutzung», was zur «Bezifferung des bestehenden Schadenersatzanspruches erforderlich» sei. Gleichzeitig bietet Frommer Legal den «Abschluss eines Unterlassungsvertrages» an.

Wer den Vertrag unterzeichnet, verpflichtet sich, das abgemahnte Bildmaterial gar nicht mehr im Internet oder überhaupt öffentlich zu verwenden – auch nicht in einem gesetzlich zulässigen Rahmen wie beispielsweise für ein Zitat.

Wer Auskunft erteilt, muss damit rechnen, eine hohe Rechnung von Frommer Legal zu erhalten, obwohl die meisten Stockbilder nur einen geringen oder gar keinen wirtschaftlichen Wert haben.

Bild: Beispielhafte Neujahrskarte von Mauritius Images
Bild: Mauritius Images / Wolfgang Filser.

Die Preise, die Mauritius Images selbst nennt, dürften im Markt kaum erzielbar sein.

So ist die mögliche Online-Nutzungsdauer – soweit ersichtlich – immer zeitlich beschränkt, während für die Verwendung bei Social-Media-Plattformen und Websites eine unbeschränkte Nutzungsdauer erforderlich ist. Wer lizenziert für viel Geld ein Stockfoto, das nach einigen Monaten oder einigen Jahren gelöscht werden muss?

Wie wirklichkeitsfremd die Angebote von Mauritius Images manchmal sind, zeigt das Beispiel eines Bildes mit einer schneebedeckten kleinen Kirche, sichtbar hinzugefügtem Feuerwerk und dem Text «Happy New Year 2020». Wer diese Neujahrskarte für Silvester 2020 jetzt lizenzieren möchte, soll für die Nutzung auf der Unterseite einer Website während mehr als einem Jahr bis zu 705 Euro bezahlen.

Empfehlungen: So reagiert man richtig auf Abmahnungen von Mauritius Images

Bei Abmahnungen von Mauritius Images via Frommer Legal und Images Professional ist es wichtig, von Anfang an richtig zu reagieren:

  1. Nichts überstürzen! Wer leichtfertig Auskunft erteilt und / oder einen Unterlassungsvertrag unterzeichnet, riskiert, sich zu schaden. Häufig wird mit kurzen Fristen versucht, die Abgemahnten unter Druck zu setzen und damit zu unbedachten Reaktionen zu verleiten.
  2. Sachverhalt dokumentieren! Wenn abgemahntes Bildmaterial tatsächlich verwendet wird, sollte die Verwendung dokumentiert werden: Dafür wird das Bildmaterial als Datei(en) gespeichert und die Verwendung mit Screenshots dokumentiert. Danach kann das Bild – unabhängig von der Rechtslage – vorsorglich und vollständig gelöscht werden.
  3. Abmahnung sorgfältig überprüfen! Viele Abmahnungen haben Schwachstellen. Die Forderungen und Vorwürfe sollten deshalb sorgfältig überprüft werden, um über das bestmögliche weitere Vorgehen entscheiden zu können. Hingegen funktioniert es normalerweise nicht, eine Abmahnung zu ignorieren, denn die meisten Abmahner melden sich wieder oder erheben gar Klage in Deutschland.
  4. Rechtzeitig Unterstützung suchen! Wer ohne Erfahrung und Fachwissen versucht, sich selbst um eine Abmahnung aus Deutschland zu kümmern, riskiert folgenschwere Fehler. Es hilft deshalb in vielen Fällen, von Anfang an die Unterstützung durch erfahrene und unabhängige Fachpersonen zu suchen. Wir helfen immer wieder Abgemahnten in der Schweiz, sich gegen unberechtigte oder mindestens überrissene Forderungen aus Deutschland zu wehren.

Siehe auch: Dr. Torsten Schröer: 650 Euro für die Illustration einer analogen Uhr?

Bild: Pixabay / TheOtherKey, Pixabay-Lizenz.

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