Satelliten-Bodenstationen im Wallis: Was hat es mit dem Schutz vor 5G-Mobilfunk für Signalhorn auf sich?

Foto: Satelliten-Basisstationen von Signalhorn in Leuk

Die Signalhorn AG betreibt in Leuk in der Schweiz mit zahlreichen sichtbaren «Satellitenschüsseln» Infrastruktur für globale Kommunikation und Überwachung. Anfang 2020 erklärte Signalhorn erfreut, die schweizerischen Behörden hätten Schutz vor 5G-Mobilfunk gewährt. Was hat es damit auf sich?

Signalhorn schreibt in ihrer Mitteilung vom 14. Januar 2020, die «Swiss telecom authorities» hätten «permanent protection for the Signalhorn Leuk Teleport» gewährt und bezieht sich ausdrücklich auf 5G-Mobilfunk:

«The deployment of 5G can cause significant interference for satellite services using C-Band. As such, the authorities have provided restrictions and protection for Signalhorn’s Leuk Switzerland technical and teleport facilities in both frequency range and location. Signalhorn customers will continue to enjoy top quality services without frequency interference from any 5G deployments.»

Signalhorn: Wieso sind die «Satellitenschüsseln» in Leuk von Interesse?

Foto: Satelliten-Basisstation von Signalhorn in Leuk

Leuk ist ein wichtiger Standort für die globale Kommunikation und Überwachung. Der Standort im Wallis ist vorteilhaft aufgrund der Abschirmung durch hohe Bergmassive im Norden und Süden. Die überdurchschnittlich vielen Sonnentage helfen auch, denn Regen und Wolken können den Empfang stören.

Der Standort wird nicht nur von Signalhorn, sondern auch von der Schweizer Armee und schweizerischen Geheimdiensten wie dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) für die Funk- und Satellitenaufklärung genutzt. Das Überwachungsprojekt wurde als «SATOS-3» und «Onyx» bekannt.

Signalhorn erbringt Dienstleistungen in Leuk für das schweizerische Verteidigungsministerium, wird aber auch in Verbindung mit der amerikanischen National Security Agency (NSA) und der Überwachung durch westliche Staaten, bekannt insbesondere als «Five Eyes», gebracht. Die Schweiz pflegt eine «Focused Cooperation» mit anglo-amerikanischen Geheimdiensten.

Video: Werbung von Signalhorn (Ausschnitte aus dem vollständigen Video).

Eigentümerin der schweizerischen Signalhorn AG ist die deutsche Signalhorn Trusted Networks GmbH, was an die Eigentumsverhältnisse der Crypto AG erinnert. Eine weitere Signalhorn-Gesellschaft besteht in Luxemburg. Hauptinvestorin scheint die britische Metric Capital Partners LLP zu sein.

Im Wallis gibt es seit Ende 2020 ausserdem die Signalhorn Managed Services AG, mutmasslich um das Data Center-Geschäft zu lancieren. Slogan: «Trusted by those who trust no one.»

Wie gross und damit empfindlich einzelne Parabolantennen in Leuk sind, zeigen Aufnahmen der Installation von Solarpaneln auf nicht mehr benötigten Anlagen der Signalhorn AG.

BAKOM: Was hat es mit dem «5G-Schutz» im Wallis auf sich?

In jedem Fall wollte ich mehr wissen und kontaktierte mit Verweis auf das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung die erwähnten «Swiss telecom authorities», das heisst das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM).

Was hat es mit dem – laienhaft formuliert – «5G-Schutz» für die Signalhorn AG in Leuk auf sich und welche weiteren Standorte in der Schweiz geniessen ebenfalls einen solchen Schutz?

Das BAKOM erteilte – in einem gewissen Rahmen – Auskunft und verwies in erster Linie auf öffentlich zugängliche Informationen im Zusammenhang mit der Vergabe der 5G-Mobilfunk-Frequenzen in der Schweiz.

In der Ausschreibung vom Juli 2018 finden sich allgemeine Angaben zum «Schutz von Satelliten-Bodenstationen»:

«In Genf, im Kanton Wallis sowie Immenstaad (D) werden Satellitenbodenstationen (Satellite Earth Stations, SES) betrieben. Der Download von den Satelliten zu den Bodenstationen arbeitet im Frequenzbereich 3600 – 4200 MHz. In dieser Anordnung würden somit die Empfänger der SES durch Aussendungen von Mobilfunk-Basisstationen und von den mobilen Endgeräten gestört, von letzteren ebenso weil im TDD-Verfahren gesendet wird. Wegen der i.d.R. grösseren abgestrahlten Sendeleistungen haben Mobilfunk-Basisstationen eine grössere Störreichweite. Im Gegensatz dazu ist die Störreichweite der mobilen Endgeräte kleiner, aber deren Aufenthaltsort ist nicht exakt bestimmbar. Jedoch können die mobilen Endgeräte durch entsprechende Versorgungsminderung von den Satelliten-Bodenstationen fern gehalten werden.»

Immenstaad liegt am deutschen Bodenseeufer zwischen Friedrichshafen und Meersburg. In Immenstaad betreibt die Airbus Defence and Space einen Ableger. In Genf soll ein Standort in Saconnex, wo viele internationale Organisationen angesiedelt sind, geschützt werden. Im Wallis wird neben Leuk auch ein Standort in Sion geschützt.

Karte: 5G-Freihaltezone im Wallis

In der Ausschreibung vom Juli 2018 finden sich auch Informationen zur «Freihaltezone und Reduktion der zugeteilten Bandbreite im Wallis». Es handelt sich um eine «Freihaltezone im Walis für den Frequenzbereich 3640-3800 MHz», deren Zweck wie folgt beschrieben wird:

«Zum Schutz der Satelliten-Bodenstation Leuk darf […] im Frequenzbereich 3640-3800 MHz nicht gesendet werden».

Liste: 5G-Vergabeblöcke in der Schweiz (Ausschnitt)

Die Schutzzone, die als Polygon definiert ist, umfasst fast das gesamte Unterwallis. In der Zone darf in diesem 5G-Frequenzbereich – in den Vergabeblöcken E08 bis E15 – gar nicht gesendet werden. Für Sender ausserhalb der Zone bestehen Vorgaben für die «maximal erlaubten einfallenden Leistungen an den Satelliten-Bodenstationen».

Die weitreichenden Beschränkungen stiessen im Vergabeverfahren für die 5G-Frequenzen auf Kritik, wie entsprechende Anmerkungen und Fragen zeigen, unter anderem:

«Die Auflagen für die Nutzung des 3.6 GHz Bandes wurden betreffs Schutz des Satellitenfunkdienstes deutlich verschärft. […] Diese Einschränkungen bedeuten rund eine Halbierung der Kapazität der künftigen 5G-Mobilfunksysteme im Wallis […].»

Und:

«Die Freihaltezone im Wallis […] erzeugt […] eine unverhältnismässige Einschränkung für einen grossen Teil der Seitentäler des Wallis […] in Gebiete[n], die für drahtlose Festnetzanschlüsse prädestiniert sind […].»

Ein Sendeverbot besteht nur für die Schutzzone im Wallis. In den Schutzzonen am Bodensee und in Genf gelten Einschränkungen, aber kein Verbot.

Geheimhaltung: Keine Auskunft über «Anwendungen des Bundes»

Keine Auskunft erteilte das BAKOM mit Verweis auf die Geheimhaltung über den «Schutz von Anwendungen des Bundes». In der Ausschreibung vom Juli 2018 heisst es in diesem Zusammenhang:

«[…] gelten punktuelle Einschränkungen der Frequenznutzung aufgrund von Anwendungen des Bundes, welche den an der Auktion teilnehmenden Firmen aus militärischen Geheimhaltungsgründen erst nach deren Zulassung zur Auktion mitgeteilt werden.»

Solche «punktuellen Einschränkungen» dürfte es beispielsweise in Heimenschwand geben, einem weiteren Standort der Schweizer Armee mit sichtbaren «Satellitenschüsseln» und sonstiger Infrastruktur für die Funk- und Satellitenaufklärung. Der Standort gehört zum Zentrum für elektronische Operationen (ZEO) mit Hauptsitz in Zimmerwald beim Flughafen Bern-Belp.

Fazit: Grosse Bedeutung der Satelliten-Bodenstationen in Leuk für die Schweiz

Foto: Satelliten-Basisstation von Signalhorn in Leuk

Für das BAKOM geht es letztlich um die Frequenzzuteilung innerhalb der Schweiz und in Koordination mit den benachbarten Staaten. Das Ergebnis findet sich im Nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ; Ausgabe 2023 als PDF).

Die Frequenzzuweisung im NaFZ ist nicht auf 5G beschränkt, sondern es geht – unter anderem – um die Gewährleistung der Störungsfreiheit im Allgemeinen. Es dürfte zufällig sein, dass ein wichtiger Teil der für 5G-Mobilfunk genutzten Frequenzen die Empfänger von Satelliten-Bodenstationen stören kann.

Kein Zufall dürfte hingegen sein, dass der Standort der Signalhorn AG in Leuk mit einem Sendeverbot für einschlägige 5G-Frequenzen im gesamten Unterwallis geschützt wird. Diese drastischen Einschränkungen für 5G-Mobilfunk im Wallis zeigen, welch grosse Bedeutung die schweizerischen Behörden den Satelliten-Bodenstationen in Leuk zumessen – sei es militärisch, sei es wirtschaftlich.

Kürzlich änderte Signalhorn übrigens einmal mehr den Namen: Aus «Signalhorn» wurde «Leuk Teleport and Data Centre» mit einer neuen Website unter https://leuk-tdc.com/.

Im Handelsregister des Kantons Wallis ist die neue Firma «Leuk Teleport & Data Centre AG» noch nicht zu finden. Frühere Bezeichnungen waren «Verestar», «SES International Teleport» und «Satlynx».

Bilder: Signalhorn (Screenshots aus Video).

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