Mediensteuer: Serafe AG erteilt doch noch Auskunft über Personendaten

Foto: Hand, die eine Fernseh-Fernsteuerung hält

Die Volksinitiative «200 Franken sind genug!», auch als «Halbierungsinitiative» oder «SRG-Initiative» bezeichnet, kommt zustande. Diese Meldung hat mich daran erinnert, dass die Serafe AG mit einigen Monaten Verspätung doch noch Auskunft erteilt hatte.

Mit der Volksinitiative soll die Mediensteuer für schweizerische Haushalte auf 200 Franken pro Jahr beschränkt werden. Für das Inkasso bei Haushalten ist die private Serafe AG zuständig.

Im Oktober 2022 hatte ich Auskunft über meine Daten bei der Serafe AG verlangt, aber keine Auskunft erhalten.

Das änderte sich, nachdem ich Ende März 2023 die nicht erhaltene Auskunft unter dem Titel «Serafe AG hat keine Lust auf Auskunft über Personendaten» thematisiert hatte. In der Folge erteilte die Serafe AG doch noch Auskunft.

Die Serafe AG entschuldigte sich in ihrem Schreiben für die nicht fristgerecht erteilte Auskunft. Die erteilte Auskunft bestand aus einem allgemeinen Teil, einem Anhang mit «Daten zu Ihrer Person» und der ausgedruckten Datenschutzerklärung der Serafe AG.

Auskunft mit Verweis auf das Radio- und Fernsehgesetz

Im allgemeinen Teil nannte die Serafe AG im Wesentlichen das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) als gesetzliche Grundlage für ihre Tätigkeit.

Die Serafe AG betonte, im Auftrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu handeln. In Bezug auf die Daten von Haushalten nannte die Serafe AG insbesondere Art. 69g RTVG.

In der RTVV wäre insbesondere Art. 67 massgeblich, welche die Serafe AG aber nicht nannte. Art. 67 RTVV verweist auf Art. 6 u. 7 RHG, also auf das Registerharmonisierungsgesetz.

Ihre Daten bezieht die Serafe AG über die sedex-Plattform des Bundes. Die Bezeichnung steht für «secure data exchange». Dazu kommen Daten aus der «Kundenkommunikation», also aus der Kommunikation mit Personen, bei denen die Mediensteuer eingefordert wird.

Screenshot: Einträge der Serafe AG im sedex-Teilnehmerverzeichnis

Interessanterweise wird die Serafe AG im Teilnehmerverzeichnis von sedex nicht an ihrem steuergünstigen Sitz in Pfäffikon im Kanton Schwyz, sondern im Kanton Zürich geführt.

Die «Daten zu Ihrer Person» umfassten meine AHV-Nummer, meinen vollständigen Namen, mein Geburtsdatum, mein Geschlecht und meine aktuelle Adresse wie auch meine vorherige Adresse («Haushaltszugehörigkeit») einschliesslich Daten von Wegzug und Zuzug. Dazu kam die Korrespondenzsprache, in meinem Fall «Deutsch». Weitere Daten, wie sie ohne Zweifel vorhanden sein müssten, stellt mir die Serafe AG nicht zur Verfügung.

In der Zwischenzeit haben mir verschiedene Personen mitgeteilt, dass ihre Auskunftsbegehren von der Serafe AG nicht beantwortet wurden.

Einige der erwähnten Personen vermuten, dass die Serafe AG systematisch erst einmal nicht auf Auskunftsbegehren reagiert, um Kosten zu sparen. Dafür habe ich allerdings bislang keine ausreichenden Anhaltspunkte. Ich gehe deshalb von bedauerlichen Einzelfällen aus, auch mit Blick auf den überschaubaren Aufwand für die allgemein gehaltene Auskunft der Serafe AG.

Bild: Pixabay / Gadini, Pixabay-Lizenz.

5 Kommentare

  1. In meiner Erfahrung beantwortet die Serafe AG nicht bloss Auskunftsbegehren nicht, sondern ganz allgemein keine Anliegen. Meine Rückfrage zur Rechnungsstellung blieb ebenso unbeantwortet wie meine Rückfrage zum Ausbleiben dieser Antwort.

  2. Lieber Martin
    Schaue immer wieder bei dir vorbei für die spannendsten News im Internet.
    Freundliche Grüsse
    Felix vom Jurasüdfuss

  3. Warum sollen die Serafe-Gebühren legal sein? Das Bundesgericht hat im Urteil 2C_852/2021 vom 10.12.2021 festgestellt, dass es sich dabei um eine rundfunkrechtliche Steuer handelt. Es ist mir nicht bekannt, dass eine Volksabstimmung stattgefunden hat, für eine neue Steuer.
    Darf eine Firma Steuern eintreiben?

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