EDÖB: 30. Tätigkeitsbericht 2022/2023 mit Blick auf das neue Datenschutzrecht in der Schweiz

Dokument: Titelseite des EDÖB-Tätigkeitsberichts 2022/2023

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat seinen Tätigkeitsbericht 2022/2023 veröffentlicht.

Der EDÖB ist die schweizerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde für Bundesorgane und private Verantwortliche.

Für den Datenschutz deckt der Bericht den Zeitraum vom 1. April 2022 bis am 31. März 2023 ab. Für das Öffentlichkeitsprinzip, das beim Bund auch in die Zuständigkeit des EDÖB fällt, deckt der Bericht den Zeitraum vom 1. Januar bis am 31. Dezember 2022. Die Titelseite zeigt eine (einsame?) Läuferin auf einer Tartanbahn.

Der Bericht zeigt einmal mehr, dass die gesetzliche Fiktion einer einzelnen beauftragten Person mit einem Sekretariat (Art. 26 DSG / Art. 43 nDSG) schon lange nicht mehr stimmt.

Der aktuelle EDÖB Dr. Adrian Lobsiger, im Amt seit 2016, steht einer Behörde mit mehreren Bereichen und Teams vor. Mit Florence Henguely verfügt der EDÖB über eine Stellvertreterin.

Beim EDÖB arbeiten gemäss Bericht inzwischen 41 Personen. Sie teilen sich 34.1 Vollzeitstellen.

Dokument: EDÖB-Organigramm per 31. März 2023

Die datenschutzrechtliche Aufsicht machte 15.1 % der Leistungen aus. Im Mittelpunkt standen «weitere Aufgaben» gemäss Art. 31 DSG / Art. 58 nDSG wie Beratung (52.5 %), Information (22.2 %) und Gesetzgebung (10.2 %). Insgesamt kann der EDÖB inzwischen 33 Stellen für Datenschutz-Themen einsetzen.

In seiner Medienmitteilung zum neuen Tätigkeitsbericht schreibt der EDÖB unter anderem:

«Das am 1. September 2023 in Kraft tretende neue Datenschutzgesetz wird die aufsichtsrechtliche Tätigkeit des EDÖB intensivieren. Der risikobasierte Ansatz liefert den Verantwortlichen zeitgemässe Instrumente zur Sicherstellung des Datenschutzes in digitalen Projekten und schärft die Sensibilität für die Privatsphäre.

Der 30. Tätigkeitsbericht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten legt den Fokus auf die rechtlichen Neuerungen, die mit dem Fortschreiten der Digitalisierung notwendig sind. Er legt den Finger aber auch auf Tendenzen in der Exekutivpolitik, das Öffentlichkeitsgesetz durch Notrecht zu umgehen.»

Und:

«Neues Datenschutzgesetz

30 Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) publiziert der EDÖB heute seinen 30. Tätigkeitsbericht. Am 1. September 2023 wird eine totalrevidierte Fassung dieses Erlasses, inkl. Vollzugserlasse in Kraft treten, mit welcher der Gesetzgeber der Wirtschaft, der Bundesverwaltung und der Datenschutzaufsicht des Bundes neue Instrumente zur Verfügung stellt, um den berechtigten Erwartungen der Bevölkerung an einen robusten und rechtsstaatlichen Schutz ihrer Privatsphäre und informationellen Selbstbestimmung in der digital geprägten Realität gerecht zu werden.

Neue Webseite und Meldeportale

Die Arbeiten des EDÖB-Teams zur Sicherstellung des reibungslosen Übergangs zum neuen Recht verlaufen plangemäss. Seit Anfang Mai 2023 bieten wir eine neue Webseite an, deren Inhalte auf das neue DSG abgestimmt sind und bis zum Inkraftsetzungsdatum laufend ergänzt wird. Dort sind zudem zwei neue Online-Meldeportale abrufbar: Die Bearbeitungsverzeichnisse der Bundesorgane (DataReg), sowie das Portal zur Meldung von Verletzungen der Datensicherheit (DataBreach). Das dritte Portal mit dem Verzeichnis der betrieblichen Datenschutzberaterinnen und -berater folgt im Laufe des Sommers.

Intensivierung der Aufsicht

Während der EDÖB bei Datenbearbeitungen durch Privatpersonen nach geltendem DSG nur dann eine Sachverhaltsabklärung eröffnen durfte, wenn ein Systemfehler vorlag und die Daten einer grösseren Anzahl von Personen kompromittiert waren, fällt diese Schwelle nach dem neuen Recht weg. Der EDÖB wird somit ab Inkrafttreten des revidierten DSG seine aufsichtsrechtliche Tätigkeit intensivieren und die Anzahl der formellen Untersuchungen schrittweise erhöhen.

Siehe auch:

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