55’000 Franken wegen einem «Daumen hoch»-Emoji bezahlen? Ja, das kann passieren!

Bild: «Daumen hoch»-Emoji, das aus vielen anderen gelben Emojis gebildet wird

Immer wieder sorgt für Schlagzeilen, dass durch ein Emoji wie insbesondere «Daumen hoch» ein Vertrag zustande kommen kann.

Was für viele Medienschaffende und andere Laien überraschend zu sein scheint, ist für Fachpersonen nicht ungewöhnlich.

Emojis werden für Äusserungen aller Art verwendet. Insofern ist klar, dass mit Emojis auch Willensäusserungen möglich sind, insbesondere mit «Daumen hoch» oder «Daumen runter».

In der Folge kann mit Willensäusserungen durch Emojis ein gültiger Vertrag abgeschlossen werden, wie sich aus Art. 1 OR für das schweizerische Privatrecht schliessen lässt:

«Zum Abschlusse eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich. Sie kann eine ausdrückliche oder stillschweigende sein.»

In der Schweiz können fast alle Verträge formfrei geschlossen werden. Es gelten für solche Verträge keine Formvorschriften wie beispielsweise Schriftlichkeit.

In der weiteren Folge können online fast alle Arten von Verträgen abgeschlossen werden, denn es wird normalerweise keine Unterschrift von Hand auf Papier benötigt.

Momentan geht ein Fall aus Kanada durch die Medien, im «Klein Report» beispielsweise unter dem Titel «Emoji ist wie Unterschrift: Gericht in Kanada zwingt Farmer zur Zahlung».

Der «Klein Report» beschreibt den Fall unter anderem wie folgt:

«Ein Farmer in Kanada namens Chris Achter hatte sich in einer WhatsApp-Konversation mit dem Einkäufer Kent Mickleborough befunden. Der Einkäufer zeigte im Chat die Fotografie eines unterschriebenen Vertrages zum Kauf von 87 Tonnen Flachs. Dazu ein textlicher Zusatz ‹Bitte Flachs-Vertrag bestätigen›. Der Verkäufer reagierte mit einem ‹Daumen hoch›-Emoji.»

Und:

«Nun ist es zum Gerichtsfall gekommen. Der ‹Vertrag› sei gültig, urteilte der Richter in Kanada. Weil der Bauer den Flachs nicht geliefert hatte, da sich die Preise inzwischen verdoppelt haben, muss er dem Einkäufer Schadenersatz von 82’000 kanadischen Dollars (55’000 Franken) bezahlen.»

Das ausführlich begründete kanadische Urteil vom 8. Juni 2023 ist online im Volltext abrufbar (Citation 2023 SKKB 116 / Docket QBG-SC-00046-2022).

In den Medien findet man zahlreiche Emoji-Fälle aus aller Welt, beispielsweise «How a Chipmunk Emoji Cost an Israeli Texter $2,200» von 2017.

Siehe auch: Kann ich mit einem Emoji einen Vertrag abschliessen? (Argovia Today)

Bild: Pixabay / GDJ, Public Domain-ähnlich.

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