Onlinekommentar: Neues Datenschutzgesetz erhält freie Open Access-Kommentierung

Logo: Onlinekommentar («OK») mit Claim «Onlinekommentar, der frei zugängliche Rechtskommentar»

Im schweizerischen Onlinekommentar ist die erste Kommentierung zum neuen Datenschutzgesetz erschienen. Die neue Kommentierung behandelt Art. 49 nDSG über die Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften.

Den gesamten Onlinekommentar mit Kommentaren aus zahlreichen schweizerischen Erlassen kann man auf der gleichnamigen Website kostenlos abrufen. Es handelt sich um die erste Plattform für Open Access-Kommentare in der Schweiz.

Die Kommentierung von Art. 49 nDSG stammt von Anwaltskollege Michael Reinle. Gemäss dem einleitenden «In Kürze» geht es um Folgendes:

«Diese Bestimmung ist im Hinblick auf die Stärkung der Kompetenzen des EDÖB von entscheidender Bedeutung. Wichtig sind insbesondere die Mitwirkungspflichten der Bundesorgane und privaten Personen im Rahmen der Untersuchung. Neu und ebenfalls bedeutsam ist, dass der EDÖB gegenüber privaten Personen eine Untersuchung eröffnen kann, wenn genügend Anzeichen für einen Verstoss gegen Datenschutzvorschriften bestehen. Unter dem früheren DSG war die Untersuchungskompetenz gegenüber privaten Personen eingeschränkter.»

In den nächsten Wochen werden weitere Kommentierungen zum neuen Datenschutzgesetz folgen.

Der frei zugängliche Onlinekommentar hat unter anderem den Vorteil, dass der Inhalt vergleichsweise schnell aktualisiert werden kann. So veröffentlichte der EDÖB kürzlich sein Merkblatt «Untersuchung von Datenschutzverstössen», das in einer künftigen Fassung der Art. 49 nDSG-Kommentierung sicherlich berücksichtigt werden wird.

Der DSG-Onlinekommentar wird von Thomas Steiner, Anne-Sophie Morand und dem leider verstorbenen Daniel Hürlimann herausgegeben. Daniel Hürlimann war bis zu seinem Tod ein engagierter Kämpfer für Open Access aller Art und hatte unter anderem die Open Access-Zeitschrift «sui generis» gegründet.

Alle Inhalte im Onlinekommentar sind unter der liberalen CC BY 4.0 (international)-Lizenz frei verfügbar. Der Online-Kommentar fällt damit unter die höchste Open Access-Stufe «Diamant».

Die Onlinekommentar-Plattform wird von einem gemeinnützigen Verein getragen. Gründer ist Daniel Brugger, Gerichtsschreiber am Schweizerischen Bundesgericht. Die Mitgliedschaft steht allen interessierten Personen offen.

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