SBB: Online-Formular für Auskunfts- und Löschbegehren funktioniert seit längerer Zeit nicht zuverlässig

Bild: Frustrierter Computer-Nutzer (AI-generiert)

Das Online-Formular der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) für datenschutzrechtliche Auskunfts- und Löschbegehren funktioniert seit längerer Zeit nicht zuverlässig.

Die Journalistin Mirjam Fonti berichtet bei Twitter, dass das Online-Formular der SBB für Auskunfts- und Löschbegehren von betroffenen Personen seit längerer Zeit nicht zuverlässig funktioniert.

Nach Angaben der SBB handelt es sich um ein «technisches Problem von OneTrust». OneTrust ist der Dienstleister, den die SBB auch einsetzen, um das fragwürdige Cookie-Banner auf ihrer Website anzeigen zu lassen.

Das Problem mit dem Formular ist, dass es sich nicht abschicken lässt, jedenfalls nicht immer. In diesem Fall passiert nach einem Klick auf «Abschicken» nichts.

Die SBB haben das Formular inzwischen mit dem folgenden Hinweis ergänzt:

«Teilweise treten aktuell technische Probleme beim Abschicken des Formulars auf. Falls Sie das Formular nicht abschicken können, können Sie Ihre Anfrage mit der Kopie eines offiziellen Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) an datenschutz@sbb.ch senden. Wir entschuldigen uns und bitten um Verständnis.»

Unabhängig davon gibt es beim Online-Formular einige bemerkenswerte Punkte:

  • Das Formular ist auf Auskunfts- und Löschbegehren beschränkt. Betroffene Personen haben aber weitere datenschutzrechtliche Ansprüche, zum Beispiel auf Berichtigung oder Übertragung ihrer Daten. Diese Ansprüche werden in der Datenschutzerklärung der SBB erwähnt.
  • Für das Abschicken muss ein CAPTCHA überwunden werden, was anspruchsvoll sein kann. Damit das Begehren behandelt wird, muss in jedem Fall eine Bestätigung durch die betroffene Person per E-Mail erfolgen.
  • Die SBB schreiben, Anfragen ohne die Lieferung der Kopie eines amtlichen Ausweises nicht bearbeiten zu können. Die SBB müssen anfragende Personen mit angemessenen Massnahmen identifizieren (Art. 16 Abs. 5 DSV), wofür aber eine Ausweiskopie häufig nicht erforderlich oder gar nicht tauglich ist.

Betroffene Personen sind nicht verpflichtet, das Formular der SBB zu nutzen. Sie können insbesondere auch per Briefpost oder E-Mail an die SBB gelangen, für Auskunftsbegehren zum Beispiel mit Hilfe von datenauskunftsbegehren.ch. Unter dieser Website betreibt die Digitale Gesellschaft in der Schweiz ihren Generator für Auskunftsbegehren.

Siehe auch: Datenschutz – SBB speichern Daten von Kunden mehr als 20 Jahre.

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