Urheberrecht: Dr. Torsten Schröer droht mit gar nicht beauftragtem Rechtsanwalt

Bild: Deutscher Rechtsanwalt, der Ablehnung signalisiert (AI-generiert)

Der deutsche Dr. Torsten Schröer verbindet seine Geldforderungen für die angeblich unberechtigte Nutzung von Bildern seiner Bildagentur «Blickwinkel» gerne mit der Drohung, Anwälte zu beauftragen. In einem Fall stellte sich heraus, dass der genannte Rechtsanwalt gar nicht beauftragt war.

Im Gegensatz zu anderen Bildagenturen versucht Schröer – soweit ersichtlich – sich den Aufwand für anwaltliche Abmahnungen zu sparen. Schröer stellt seine Geldforderungen per E-Mail, wobei gedroht wird, den Fall an Anwälte weiterzuleiten. Die Anwälte sollen je nach Fall mal in Düsseldorf, mal in Hamburg und mal in München sitzen.

In wirtschaftlicher Hinsicht ist das Vorgehen von Schröer erklärbar, denn viele Empfänger seiner E-Mails leisten die geforderten Zahlungen, ohne dass ein Anwalt beauftragt werden muss. Viele Empfänger fühlen sich unter Druck gesetzt oder leisten eine Zahlung, ohne die Rechts- und Sachlage zu prüfen.

In einem Fall erklärte Schröer nicht bloss «mit internetten Grüßen» die Weiterleitung «zur zeitnahen Abmahnung an einen unserer Anwälte», sondern drohte ausdrücklich, den Fall an Anwaltskollege Sebastian Deubelli weiterzugeben.

Für Anwälte gilt das Umgehungsverbot. Wenn ein Gegenanwalt im Spiel ist oder sein könnte, müssen wir als Anwaltskanzlei diesen Gegenanwalt kontaktieren und dürfen nicht direkt an die eigentliche Gegenpartei gelangen.

Wir hakten deshalb bei Anwaltskollege Deubelli nach. Das Backoffice der Anwaltskanzlei SLD Intellectual Property Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, für die Deubelli tätig ist, antwortete abschlägig:

«[I]n vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben […] und teilen dazu mit, dass wir in der Angelegenheit nicht mandatiert sind. Wir bitten Sie daher direkt mit Herrn Dr. Schröer die weitere Korrespondenz zu führen.»

Schröer hatte also Anwaltskollege Deubelli genannt, ohne diesen im betreffenden Fall beauftragt zu haben.

Anwaltskollege Deubelli trat früher tatsächlich mit Massenabmahnungen aus Deutschland in die Schweiz in Erscheinung, auch im Auftrag von Schröer. Inzwischen scheint Deubelli aber Kreative zu beraten und zu vertreten, die mit ihrem Schaffen tatsächlich einen wirtschaftlichen Wert generieren. Kreative in Deutschland dürfen jedenfalls auf einen engagierten, kompetenten und sympathischen Anwaltskollegen zählen.

Blickwinkel: Umsatz von 15 bis 20 Millionen Euro pro Jahr?

Schröer behauptet übrigens, pro Jahr rund 30’000 bis 40’000 Bildlizenzen zu vermarkten. Wenn man die Grössenordnung der Lizenzgebühren, die Schröer nennt, zum Massstab nimmt, ergäbe das sofort einen Umsatz von 15 bis 20 Millionen Euro pro Jahr.

Interessanterweise scheint Schröer als Einzelunternehmer ohne Eintrag in einem deutschen Handelsregister tätig zu sein. Das Impressum von «Blickwinkel» verweist jedenfalls nicht auf einen Registereintrag. Bei einem Umsatz in Millionenhöhe wäre die Tätigkeit als juristische Person, zum Beispiel als Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zu erwarten.

Seit kurzer Zeit arbeitet Schröer mit picturemaxx zusammen. Das deutsche Unternehmen, das auf Bilder-Datenbanken spezialisiert ist, tritt seit Jahren im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Forderungen in Erscheinung.

Meine früheste Erinnerung an ein Verfahren mit Beteiligung von picturemaxx ist ein Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Zürich, wo ich einen Freispruch für einen schweizerischen Medienunternehmer erwirken konnte. Erfolglose Privatklägerin war damals die Teutopress GmbH, die auch heute noch im Geschäft ist.

Siehe auch: Frommer Legal überzieht die Schweiz mit Facebook-Abmahnungen.

Ein Kommentar

  1. Guten Tag
    Bezüglich dem Recht an der eigenen Stimme. Ich war für einige Jahre Teil eines Podcasts. Mittlerweile will ich aber mit diesem Thema und auch dem Umfeld nicht mehr in Verbindung gebracht werden. Kann ich die Entfernung meiner Stimme, respektive der Episoden, in denen ich zu hören bin, einfordern?
    Besten Dank für Ihre Antwort.
    D. Hug

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