30 Jahre Recyling-Taschen: Donnerstag statt Freitag, Stilmittel statt geschützte Marke

Foto: Blaue Freitag-Tasche mit Aufschrift «DONNERSTAG®»

Der schweizerischer Recyling-Taschenhersteller Freitag feiert seinen 30. Geburtstag mit einer Tasche, auf der «DONNERSTAG®» statt «FREITAG®» steht. Das ®-Zeichen verweist auf geschützte Marken, doch wieso werde ich im Markenregister nicht auf Anhieb fündig?

Hintergrund der Aktion zum Jubiläum ist eine Kopie, welche die Migros vor Jahren ohne Erfolg lanciert hatte, wie die NZZ schreibt:

«Jetzt lässt Freitag das Plagiat, das 1996 für landesweite Schlagzeilen sorgte, wieder aufleben, indem sie es zurück-kopieren. Und zwar aus rezyklierten blauen Lastwagenblachen und mit ‹Donnerstag›-Etikette. Ab sofort gibt es die auf 400 Stück limitierte F13-D COPY CAT […] zu kaufen. Hübsches Detail: Der Gewinn aus der Aktion wird zu 99 % dem Migros Kulturprozent gespendet.»

Mit dem Schutzvermerk (R) bzw. ® können Inhaber von Marken auf den beanspruchten Markenschutz verweisen. Freitag verwendet das ®-Zeichen für die regulären Taschen mit der Aufschrift «FREITAG®», aber auch für die Sonderausgabe zum Jubiläum mit der Aufschrift «DONNERSTAG®».

In der Schweiz erfolgt der direkte Markenschutz durch einen Eintrag im Markenregister. Dort werde ich aber nicht fündig:

Die Suche nach «donnerstag» bei swissreg.ch bringt sechs Marken mit dem Bestandteil «donnerstag» zum Vorschein, die aber alle von Medienunternehmen stammen. Ohne passendes Ergebnis bleibt auch eine Inhabersuche nach «freitag».

Letzteres hat den Grund, dass die «Freitag»-Marken nicht von der Taschenverkäuferin FREITAG lab. ag, sondern von der Holding- und Lizenz-Gesellschaft regroup ag gehalten werden. Die regroup ag wird von den Gebrüdern Freitag kontrolliert.

Im schweizerischen Markenregister sind fünf aktive «Freitag» marken zu finden, zwei Wortmarken und zwei Wort-Bild-Marken.

Die beiden neusten «Freitag»-Marken wurden am 9. Mai 2022 hinterlegt und bereits am Tag darauf im «Express»-Verfahren im Markenregister eingetragen. Es handelt sich um eine Wortmarke und um eine Wort-Bild-Marke.

Die Marken werden für eine grosse Zahl von Waren und Dienstleistungen in den Nizza-Klassen 9, 35 und 42 beansprucht, unter anderem für «Non-Fungible Tokens (NFT)», «digitale und virtuelle Güter (insbesondere Bekleidung, Schuhe, Taschen, Accessoires und Kunstwerke)» und «Software as a Service (SaaS)».

Hingegen scheint es tatsächlich keine registriert «Donnerstag»-Marke zu geben.

Ich vermute, dass das ®-Zeichen aus Gewohnheit oder Versehen verwendet wurden. Es kommt immer wieder vor, dass ein Schutzvermerk als Stilmittel und nicht aus markenrechtlichen Gründen angebracht wird, auch wenn das markenrechtlich nicht vorgesehen ist. Für nicht registrierte Marken, die beansprucht werden, gibt es den Schutzvermerk (TM) oder ™.

(Auch via Urs Bucher.)

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