Dr. Adrian Lobsiger: Wiederwahl als EDÖB in der Schweiz am 20. Dezember 2023

Foto: Dr. Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)

Dr. Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeits­beauftragte (EDÖB) in der Schweiz, darf am 20. Dezember 2023 damit rechnen, für eine dritte Amtszeit gewählt zu werden. Bis dahin ist der EDÖB nicht mehr im Amt und die Datenschutz-Aufsichts­behörde wird von einer Stellvertretung geleitet.

Aufgrund der Kandidatur von Adrian Lobsiger für eine dritte Amtszeit von 2024 bis 2027 war die Stelle nicht ausgeschrieben worden, wie die Gerichtskommission des Schweizer Parlaments bereits im Mai 2023 mitgeteilt hatte.

Inzwischen hat die Gerichtskommission mitgeteilt, dass die Wahl am 20. Dezember 2023 gleichzeitig mit den Wahlen für die Richterinnen und Richter an den Gerichten des Bundes stattfinden wird:

«Das neue Datenschutzgesetz sieht vor, dass der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeits­beauftragte (EDÖB), welcher die gleichnamige Behörde leitet, nicht mehr vom Bundesrat ernannt, sondern vom Parlament gewählt wird. […] Nach den üblichen Abklärungen und der Anhörung des EDÖB schlägt die Kommission der Vereinigten Bundesversammlung vor, Adrian Lobsiger für die Amtsperiode 2024–2027 wiederzuwählen […]. Die Wahl findet am 20. Dezember 2023 gleichzeitig mit den Richterwahlen statt.»

EDÖB-Wiederwahl: Ausführlicher Bericht der Gerichts­kommission

Im Parlament läuft die Wahl als Geschäft 23.210. In ihrem Bericht vom 8. November 2023 äusserte sich die Gerichtskommission ausführlich zum Wahlgeschäft.

Die Gerichtskommission hielt in ihrem Bericht einleitend fest, dass Adrian Lobsiger für eine dritte und letzte Amtszeit kandidieren darf:

«Die zweite Amtszeit von Adrian Lobsiger (63) endet mit der laufenden 51. Legislatur, d. h. am 4. Dezember 2023. Aufgrund des geänderten Wahlverfahrens ernennt nicht mehr der Bundesrat den Beauftragten […], sondern gemäss Artikel 43 Absatz 1 des neuen Datenschutzgesetzes (DSG) die Vereinigte Bundesversammlung.

Da die Amtszeit zweimal verlängert werden kann, also drei aufeinanderfolgende Amtszeiten möglich sind (Art. 44 Abs. 1 DSG), ist eine erneute Kandidatur von Adrian Lobsiger für die Amtsperiode 2024–2027 möglich. Darüber hinaus wurde die Alterslimite für die Pensionierung des oder der Beauftragten auf 68 Jahre angehoben (Art. 43 Abs. 3 DSG).

Laut dem neuen Wortlaut von Artikel 40a Absatz 1 ParlG ist die Gerichtskommission zuständig für die Vorbereitung der Wahl der oder des Beauftragten.»

Die Gerichtskommission hatte zuerst die Frage geklärt, ob das Parlament übergangsrechtlich überhaupt für die Wahl zuständig ist:

«[…] In diesem Zusammenhang stellte [die Kommission] sich die Frage, ob die Bundesversammlung die Wahl […] des Beauftragten für die kommende Amtsperiode vornehmen kann, obschon das noch geltende Gesetz vorsieht, dass sich die Amtsdauer stillschweigend verlängert, sofern der Bundesrat nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer aus sachlich hinreichenden Gründen die Nichtverlängerung verfügt (Art. 26a Abs. 1bis altes DSG).

Die Kommission kam gestützt auf die Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz (BJ) zum Schluss, dass der klare Wille des Gesetzgebers der Bundesversammlung erlaubt, die Wahl bereits in der Wintersession 2023 und somit zu Beginn der 52. Legislatur vorzunehmen. Darüber hinaus entschied sie, analog zur ersten Wahl des Bundesanwalts im Jahr 2011 die Regeln der Wiederwahl – und nicht jene der Ergänzungswahl – anzuwenden, falls sich der Amtsinhaber erneut zur Verfügung stellt. Die Kommission beschloss also, die Stelle nicht erneut auszuschreiben, falls Adrian Lobsiger Interesse an einer weiteren Amtszeit bekundet.»

Das Ende der zweiten Amtsdauer am 4. Dezember 2023 bedeutet, dass der EDÖB bis zum «Amtsantritt, der am Tag nach der Wahl vom 20. Dezember erfolgt (Art. 72 Abs. 2 DSG), kein Arbeitsverhältnis und auch keine daraus erwachsenden Rechte und Pflichten hat.»

In dieser Zeit wird der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) als Behörde von einer Stellvertretung geleitet.

Dr. Adrian Lobsiger: Ungebrochene Motivation als EDÖB

Die fachliche und persönliche Eignung von Adrian Lobsiger waren bei den Geschäftsprüfungs­kommissionen (GPK) und bei der Finanzdelegation (FinDel) unbestritten:

«Die Kommission hat am 8. November 2023 davon Kenntnis genommen, dass weder den GPK noch der FinDel Anhaltspunkte vorliegen, welche die fachliche oder persönliche Eignung des Beauftragten infrage stellen.»

Die Anhörung bei der Gerichtskommission endete mit einem positiven Ergebnis für Adrian Lobsiger:

«An der Anhörung hat [die Kommission] erfreut festgestellt, dass die Motivation von Adrian Lobsiger ungebrochen ist und es ihm ein Anliegen ist, seine Aufgabe an der Spitze der Behörde, die zuständig ist für die Wahrung der Transparenz und die Aufsicht über die korrekte Anwendung der eidgenössischen Datenschutzbestimmungen, fortzusetzen.»

Die Wiederwahl ist damit Formsache. Die Frage ist im Wesentlichen noch, wie viele Stimmen Adrian Lobsiger erzielen wird.

Wie Adrian Lobsiger, EDÖB-intern «Lobsi» genannt, seine Pause im Amt bis am 20. Dezember 2023 verbringt, ist mir nicht bekannt.

Personen mit Ambitionen für die Nachfolge als EDÖB haben rund drei Jahre Zeit, sich in Stellung zu bringen. Interesse zeigen dürften insbesondere Datenschutzbeauftragte bei Bundesbehörden, Bundesbetrieben und bei den Kantonen.

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