In der Schweiz wurde am 20. Dezember 2023 der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) erwartungsgemäss und nach einer kurzen Pause im Amt für eine dritte und letzte Amtszeit gewählt. Die Wahl erfolgte zum ersten Mal durch die Vereinigte Bundesversammlung und nicht mehr durch den Bundesrat.
Die Wahl erfolgte mit 217 von 236 gültigen Stimmen. Es gab keine Gegenstimmen.
Im Amtlichen Bulletin findet sich der folgende provisorische Text zum Geschäft 23.210:
«Wahl des Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten für die Amtsperiode 2024-2027
Election du Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence pour la période de fonction 2024-2027Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Amtszeit des aktuellen Beauftragten, Herrn Adrian Lobsiger, endete mit der 51. Legislatur, das heisst am 4. Dezember 2023. Aufgrund des geänderten Wahlverfahrens wird der oder die Beauftragte nicht mehr vom Bundesrat ernannt, sondern von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Die Gerichtskommission schlägt Ihnen vor, Herrn Lobsiger für die Amtsperiode 2024-2027 zu wählen. Da Herr Lobsiger schon im Amt war, gelten die Regel der Wiederwahl. Alle Fraktionen unterstützen diesen Vorschlag. Sie haben einen Bericht der Kommission erhalten.
Ergebnis der Wahl – Résultat du scrutin
Ausgeteilte Wahlzettel – Bulletins délivrés … 239
eingelangt – rentrés … 238
leer – blancs … 19
ungültig – nuls … 2
gültig – valables … 236
absolutes Mehr – Majorité absolue … 119Es wird gewählt – Est élu
Lobsiger Adrian … mit 217 StimmenPräsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Ich gratuliere Herrn Adrian Lobsiger herzlich zu seiner Wiederwahl und wünsche ihm viel Erfolg, Glück und Freude bei der Ausübung seines Amtes. (Stehende Ovation)»
Neues Datenschutzrecht: Was darf man vom EDÖB in der Schweiz erwarten?
Siehe auch:
- Dr. Adrian Lobsiger: Wiederwahl als EDÖB in der Schweiz am 20. Dezember 2023
- EDÖB in der Schweiz: Dr. Adrian Lobsiger kandidiert für eine dritte Amtsdauer
Bild: OpenAI / ChatGPT 4.