meineimpfungen.ch: Nutzer erhalten nach drei Jahren endlich Zugang zu ihren Impfdaten

Bild: Digitale Impfdaten (KI-generiert)

Rund drei Jahre nach dem abrupten Ende der Plattform meineimpfungen.ch erhalten viele ehemalige Nutzer endlich Zugang zu ihren Impfdaten.

Die parastaatliche Stammgemeinschaft eHealth Aargau (SteHAG) im Kanton Aargau hat unter app.meineimpfungen.ch die «RescueMI»-Web-App aufgeschaltet. «RescueMI» dürfte für «Rescue Meine Impfungen» stehen.

Die SteHAG hatte die Impfdaten im Frühling 2022 übernommen. Die Rettung der Impfdaten hatte die SteHAG im Dezember 2023 zuletzt für März 2024 angekündigt und danach nicht mehr kommuniziert.

«RescueMI»: So funktioniert der Zugang zu den Impfdaten

Screenshot: «RescueMI»-Webapp zur Rettung der Impfdaten der Plattform meineimpfungen.ch

Ehemalige Nutzer der Plattform meineimpfungen.ch können bei «RescueMI» unter Angabe der E-Mail-Adresse, die sie für ihr Nutzerkonto verwendet hatten, Zugang zu ihren Impfdaten anfordern.

Wer die E-Mail-Adresse über die erhaltene E-Mail an diese E-Mail-Adresse bestätigt, erfährt danach auf der «RescueMI»-Website, ob Impfdaten vorhanden sind.

Für den tatsächlichen Zugriff müssen die AHV-Nummer und eine Handynummer genannt werden. So soll ein unberechtigter Zugriff verhindert werden.

Die Impfdaten erhalten Nutzer als ZIP-Datei. Die ZIP-Datei enthält die Impfdaten als PDF-Datei und als strukturierte Daten.

Die SteHAG hatte bereits im Dezember 2023 mitgeteilt, dass ein Teil der Impfdaten für immer verloren ist, weil deren Rettung gescheitert war. Betroffen sind in erster Linie die Daten über COVID-19-Impfungen.

Wer Zugriff auf seine Impfdaten erhält, muss diese bis spätestens am 30. Juni 2024 herunterladen oder in ein elektronisches Patientendossier (EPD) überführen.

Screenshot: «RescueMI»-Webapp zur Rettung der Impfdaten der Plattform meineimpfungen.ch

Fragen und Antworten zu «RescueMI» hat die SteHAG in einer FAQ gesammelt. In dieser FAQ heisst es unter anderem:

«Die neue Plattform dient nur zur Rückgabe der Daten. Die Plattform wurde durch externe Prüfer auf ihre Sicherheit geprüft.»

«RescueMI» wurde im Wesentlichen vom schweizerischen IT-Unternehmen bkoSoft AG im Auftrag der SteHAG bzw. des Kantons Aargau entwickelt. Die Kosten dürften bei deutlich mehr als 600’000 Franken liegen.

Das IT-Unternehmen war bereits am Rettungsversuch der Trägerstiftung meineimpfungen im Sommer und Herbst 2021 beteiligt. Die damalige Rettung scheiterte, weil das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die finanzielle Unterstützung der Stiftung eingestellt hatte.

Eine BAG-eigene Lösung, dessen Existenz die Stiftung für Konsumentenschutz im November 2021 behauptet hatte («Das Bundesamt für Gesundheit [BAG] hatte eine Lösung auf dem Tisch»), blieb eine Fata Morgana.

Recht auf Auskunft: Zulässige Verzögerung von mindestens drei Jahren aus technischen Gründen

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) und die Datenschutzbeauftragte des Kantons Aargau als beteiligte Datenschutz-Aufsichtsbehörden akzeptierten, dass der Zugang zu den Impfdaten während rund drei Jahren nicht möglich war.

Der teilweise Zugang zu den Impfdaten der Plattform meineimpfungen.ch entspricht der Erteilung der datenschutzrechtlichen Auskunft an die betroffenen Personen (Art. 25 DSG und Art. 8 aDSG).

Das Datenschutzgesetz (DSG) sieht für die Auskunftserteilung eine Frist von 30 Tagen vor, die aber vor Ablauf der Frist durch den Verantwortlichen verlängert werden kann (Art. 18 Abs. 2 DSV und Art. 1 Abs. 4 aVDSG).

Dank der Plattform meineimpfungen.ch wissen wir, wie lange die Auskunft ohne Folgen mindestens verzögert werden kann, nämlich rund drei Jahre. Die Frist akzeptierten die beteiligten Datenschutz-Aufsichtsbehörden, jedenfalls aus technischen Gründen.

meineimpfungen.ch: Ausgewählte frühere Beiträge zur Rettung der Impfdaten


Nachtrag: Mitteilungen der Behörden im Kanton Aargau

Unter meineimpfungen.ch steht zwar immer noch «Wir suchen aktuell nach Möglichkeiten Ihnen Ihre Daten zurückzugeben», aber die «RescueMI»-Web-App ermöglicht seit dem 29. April 2024 wie erwähnt den kurzzeitigen Zugang zu den Impfdaten aus dem Frühjahr 2021. Die Behörden im Kanton Aargau haben dazu inzwischen Mitteilungen veröffentlicht.

Die SteHAG schreibt kurz und knapp:

«Seit Montag, 29. April 2024, 08.00 Uhr haben ehemalige Nutzerinnen und Nutzer des Angebots der Stiftung meineimpfungen.ch die Möglichkeit, ihre Impfdaten herunterzuladen, direkt in ihr elektronisches Patientendossier zu übertragen oder zu löschen.»

Im Übrigen verweist die SteHAG auf nachfolgende Mitteilung des Departementes Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau (mit Hervorhebungen):

«Stiftung meineimpfungen.ch – Start Datenrückgabe an Nutzerinnen und Nutzer

Seit Montag, 29. April 2024, 08.00 Uhr haben ehemalige Nutzerinnen und Nutzer des Angebots der Stiftung meineimpfungen.ch die Möglichkeit, ihre Impfdaten herunterzuladen, direkt in ihr elektronisches Patientendossier zu übertragen oder zu löschen.

Im Zeitraum vom 29. April bis 31. Mai 2024 kontaktiert die Stammgemeinschaft eHealth Aargau (SteHAG) die ehemaligen Nutzerinnen und Nutzer der Stiftung meineimpfungen.ch per E-Mail. Um einen stabilen Zugriff auf die Plattform sicherzustellen und einen zeitnahen Support zu gewährleisten, werden die E-Mails gestaffelt versendet. Die Einladungen zur datenschutzkonformen Rückgabe oder Vernichtung der Impfdaten aus meineimpfungen.ch werden an die E-Mail-Adressen gesendet, die bei der Registrierung auf meineimpfungen.ch angegeben wurden.

Für den Empfang der E-Mail muss die angegebene E-Mail-Adresse aktiv sein. Der Zugriff zur Plattform kann nur gewährt werden, wenn die bei der Anmeldung angegebenen Personendaten mit den Daten der AHV-Nummer der Nutzerinnen und Nutzer übereinstimmen.

Nutzerinnen und Nutzer, die Zugang zur Plattform bekommen, können zwischen drei verschiedenen Möglichkeiten wählen, was mit ihren Impfdaten geschehen soll: Die Impfdaten können als Datei heruntergeladen, direkt in das elektronische Patientendossier (EPD) übermittelt oder endgültig und nicht reversibel vernichtet werden. Für Personen, die eine Einladung erhalten, wird ein möglichst automatisierter technischer Support angeboten.

Die SteHAG empfiehlt Personen, die ihre Daten im digitalen Impfausweis des EPD weiternutzen wollen, ein EPD zu eröffnen. Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau können dieses online auf emedo.ch (emedo digital eröffnen) tun. Für die restlichen Kantone finden Interessierte alle EPD-Anbieter auf patientendossier.ch (In 6 Schritten zum EPD).

Aus Datenschutzgründen besteht kein Zugriff auf die Rohdaten der Stiftung meineimpfungen.ch. Es gibt keinen fachlichen Support für die Identifikation oder Wiederherstellung von Konten. Dies betrifft Nutzerinnen und Nutzer, die bei der Registrierung falsche Angaben zu ihrer Person gemacht oder keinen Zugriff mehr auf die angegebene E-Mail-Adresse haben.

Personen, deren Impfdaten durch Fachpersonen erfasst wurden, die aber selbst keinen Benutzeraccount eröffnet hatten, werden ebenfalls keinen Zugang zu den erfassten Daten erhalten. Diese Daten hat die SteHAG in Absprache mit der kantonalen Datenschutzbehörde gelöscht.

Die Datenrückgabe ist zeitlich auf den 30. Juni 2024 begrenzt. Per 1. Juli 2024 werden alle Daten der Stiftung meineimpfungen.ch endgültig gelöscht.»

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und andere kantonale Behörden haben sich – soweit ersichtlich – nicht geäussert.

Ein Kommentar

  1. «Auch wenn der Unterschied zwischen Identifizierung und Authentifizierung klein scheint, ist er doch entscheidend. Die AHVN dient weder der Legitimierung noch der Authentifizierung. Sie öffnet keine Türen zu Informatiksystemen, auf die man sonst nicht zugreifen könnte.»

    Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen.

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