Abmahnungen: Wieso Filesharing in den Ferien keine gute Idee ist

Bild: Euro-Banknoten

Aufgepasst beim Filesharing in den Sommerferien: Schweizerinnen und Schweizer, die ihre Ferien im Ausland verbringen und Filesharing betreiben, riskieren kostenpflichtige Abmahnungen.

Für Nutzer in der Schweiz hat Filesharing normalerweise keine Folgen. Wer Fernsehserien und Filme mit BitTorrent oder anderen P2P-Diensten teilt, muss insbesondere nicht mit kostenpflichtigen Abmahnungen rechnen.

In anderen Ländern hingegen kann Filesharing zu finanziellen und rechtlichen Forderungen von Abmahnanwälten führen.

Wer beispielsweise Ferien in Deutschland verbringt, sein MacBook oder sonstigen Computer mitnimmt, und eine Filesharing-Software wie Transmission laufen lässt, riskiert eine Abmahnung von Frommer Legal oder einer anderen Abmahnanwaltskanzlei. Filesharing kann sich auch hinter Streaming-Plattformen verstecken, die mit dem Browser genutzt werden.

Wie wird man beim Filesharing in den Ferien erwischt?

In Deutschland und anderen Ländern werden Filesharing-Netzwerke von spezialisierten Unternehmen überwacht.

Mit den ermittelten IP-Adressen können die Inhaber der verwendeten Internet-Anschlüsse ermittelt werden. Die Inhaber sind beispielsweise die Betreiber des besuchten Hotels oder gastfreundliche Familienmitglieder im Ausland.

Die Gastgeber erhalten im Ergebnis eine kostenpflichtige Abmahnung. Um sich vor den Forderungen der Abmahnanwälte zu schützen, «verraten» sie ihre Gäste aus der Schweiz und geben deren Adresse weiter.

In der Folge gelangen die Abmahnanwälte mit ihren Forderungen an die schweizerischen Nutzer, die beim Filesharing erwischt wurden.

Was fordern die Abmahnanwälte in ihren Filesharing-Abmahnungen?

Die Abmahnanwälte fordern für sich und ihre Auftraggeber immer Geld. Bei Frommer Legal beispielsweise ist die amerikanische Warner Bros. Entertainment Inc. eine häufige Auftraggeberin.

Die Geldforderung von Frommer Legal beläuft sich in vielen Fällen auf pauschal 1’000 Euro für Anwaltskosten und Schadenersatz.

Die Abmahnanwälte fordern je nach Land auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Wer eine solche Unterlassungserklärung unterzeichnet, verpflichtet sich dauerhaft und weltweit, das Teilen der betroffenen Fernsehserien und Filme zu unterlassen. Bei einem Verstoss gegen die Unterlassungserklärung droht eine empfindliche Geldforderung.

Wie reagiert man richtig auf eine Filesharing-Abmahnung?

Wer eine Filesharing-Abmahnung erhält, sollte versuchen, die Ruhe zu bewahren. Abmahnanwälte arbeiten bewusst mit kurzen Fristen, um die abgemahnten Personen unter Druck zu setzen.

Bei Filesharing-Abmahnungen aus den Ferien ist die Situation für die abgemahnten Personen doppelt unangenehm. Sie erhalten nicht nur Anwaltspost aus einem anderen Land, sondern müssen auch darauf achten, ihren Gastgebern im Ferienland nicht weiter zu schaden.

Bei einer Filesharing-Abmahnung sollten immer folgende Punkte geprüft werden:

  1. Ist die Abmahnung berechtigt oder handelt es sich um eine gefälschte Abmahnung?
  2. Muss oder soll man auf die Abmahnung reagieren, und falls ja, wie reagiert man richtig?
  3. Ist es notwendig, eine allenfalls geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen?
  4. Ist es sinnvoll, die geforderte Zahlung zu leisten oder kann ein «Rabatt» verhandelt werden?

Jede Abmahnung sollte sorgfältig geprüft werden. Die Fristen, die von Abmahnanwälten gesetzt werden, müssen nicht auf den Tag genau eingehalten werden, denn sie sind nicht rechtsverbindlich.

Bei Filesharing-Abmahnungen ist häufiges folgendes Vorgehen sinnvoll:

  1. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung oder überhaupt eine Unterlassungserklärung sollte nicht unterzeichnet werden, es sei denn, man ist sich sicher, die Unterlassungserklärung dauerhaft einhalten zu können.
  2. Die geforderte Zahlung sollte im direkten Kontakt mit den Abmahnanwälten heruntergehandelt werden. Es ist fast immer möglich, einen «Rabatt» zu erhalten. Ein «Rabatt» von 50 Prozent, zum Teil auch mehr, ist realistisch.
  3. Die verhandelte Zahlung sollte nur unter der Bedingung geleistet werden, dass die Angelegenheit per Saldo aller Ansprüche für alle beteiligten Personen, auch für die Gastgeber im Ferienland, erledigt ist.

Muss man sich von einem Rechtsanwalt beraten oder vertreten lassen?

Die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist sinnvoll, wenn sich eine abgemahnte Person nicht oder nicht vollständig um die erhaltene Abmahnung kümmern möchte.

Die grösste (und teuerste) Fehlerquelle für Laien ist die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ohne diese einhalten zu können.

Ein Rechtsanwalt kann aber auch bei Fragen zur erhaltenen Abmahnung helfen oder mit den meist routinierten Abmahnanwälten auf der Gegenseite auf Augenhöhe kommunizieren.

Wie kann man sich vor Filesharing-Abmahnungen schützen?

Kein Filesharing, keine Filesharing-Abmahnungen: Wer nicht auf das Teilen von Fernsehserien und Filmen verzichten möchte, sollte die Filesharing-Software oder mindestens das Hochladen bzw. Teilen mindestens in den Ferien im Ausland deaktivieren.

Wer nicht auf Filesharing verzichten möchte, kann versuchen, seine IP-Adresse mit einem Virtual Private Network (VPN) zu verschleiern. Mit einem VPN ist man zwar nicht anonym unterwegs, aber je nach VPN-Anbieter sind Filesharing-Abmahnungen faktisch nicht mehr möglich.

Das Teilen von urheberrechtlich geschützten Werken ist auch in der Schweiz strafbar. In der Schweiz ist – abgesehen von Computerspielen und sonstiger Software – lediglich das private Herunterladen von nicht lizenzierten E-Books, Fernsehserien, Filmen und Musikstücken zulässig.

Wer eine Filesharing-Software in der Schweiz nutzt, sollte Hochladen bzw. Teilen deaktivieren, auch wenn nicht mit kostenpflichtigen Abmahnungen oder Strafverfahren zu rechnen ist.

Beim Filesharing fällt auf, dass vor allem noch Fernsehserien und Filme eine Rolle spielen.

Bei Musik haben die Streaming-Plattformen mit ihrem breiten und bezahlbaren Angebot das Filesharing weitgehend verdrängt. Im Gegensatz dazu verteilen sich Fernsehserien und Filme auf zahlreiche Streaming-Plattformen, die ihre bereits hohen Preise immer wieder erhöhen und bei denen viele Inhalte nicht dauerhaft abrufbar sind.

Die Rechteinhaber an Fernsehserien und Filmen, zum Beispiel die erwähnte Warner Bros. Entertainment Inc., hätten es in der Hand, das Filesharing mit einem attraktiven Angebot auch in diesem Bereich zu verdrängen. In der Schweiz besteht eine erhebliche Zahlungsbereitschaft für den komfortablen Zugang zu einem aktuellen und breiten Angebot an hochwertigen Inhalten.

Siehe auch: Filesharing: Deutsche Abmahnanwälte kennen keine Sommerferien (2018), Sommerferien: Kein Filesharing, keine Abmahnungen (2022).

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