Im Kanton Luzern tritt der Datenschutzbeauftragte Matthias R. Schönbächler per Ende 2024 zurück. Schönbächler war mit einem 50 Prozent-Pensum seit Ende 2018 als Leiter der kantonalen Datenschutz-Aufsichtsbehörde tätig.
Der Regierungsrat das Kantons Luzern verdankt die Tätigkeit von Schönbächler in einer Medienmitteilung wie folgt:
«Seit dem Amtsantritt von Matthias R. Schönbächler wurde das Team der Datenschutzaufsicht ausgebaut und die Aufsichtstätigkeit vor allem im Bereich der Kontrollen verstärkt. Im September 2021 trat das überarbeitete kantonale Datenschutzgesetz in Kraft, mit welchem dem Datenschutzbeauftragten mehr Kompetenzen erteilt wurden. In der Amtszeit von Matthias R. Schönbächler wurden diverse Digitalisierungsvorhaben datenschutzfreundlich umgesetzt.
Der Regierungsrat und der Kantonsrat danken Matthias R. Schönbächler für seine Arbeit.»
Schönbächler wird sich in Zukunft auf seine Anwaltstätigkeit konzentrieren.
Als kantonaler Datenschutzbeauftragter hatte Schönbächler anhaltend mit fehlenden Ressourcen zu kämpfen, angefangen bei seinem eigenen 50 Prozent-Pensum.
In seinem Tätigkeitsbericht 2023 zeigten sich die fehlenden Ressourcen unter anderm wie folgt:
« Kritisch ist weiterhin das Verhältnis von nur 87 % abgeschlossener Anfragen und der damit einhergehenden steigenden Anzahl nicht zeitgerecht erledigter Anfragen.»
Seit diesem Jahr verfügt die Luzerner Datenschutz-Aufsichtsbehörde über 310 Stellenprozente, was aber nicht genügt:
«Zusätzlich würden 110 Stellenprozente bis 2028 benötigt.»
Und:
«Bereits Schönbächlers Vorgänger Reto Fanger hatte seine Stelle aus Protest gegen fehlende Ressourcen gekündigt.»
Mit diesen Ressourcen soll der Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz durch die Behörden im Kanton Luzern mit seinen über 430’000 Einwohnerinnen und Einwohnern überwachen.
Darüber hinaus muss bzw. müsste der «Beauftragte für den Datenschutz», wie seine Bezeichnung im kantonalen Datenschutzgesetz lautet, aber noch viele weitere Aufgaben erfüllen, nämlich:
«Der oder die Beauftragte für den Datenschutz […]
- verfolgt die massgeblichen Entwicklungen und berät die verantwortlichen Organe in Fragen des Datenschutzes,
- erteilt den betroffenen Personen Auskunft über ihre Rechte und behandelt aufsichtsrechtliche Anzeigen innert angemessener Frist,
- gibt gegenüber den Organen Empfehlungen zu Datenbearbeitungen ab,
- reicht in hängigen Verfahren auf Ersuchen von entscheidenden Organen oder Rechtsmittelbehörden und in Vernehmlassungsverfahren zu Entwürfen von rechtsetzenden Erlassen Stellungnahmen zu Datenschutzfragen ein,
- orientiert die Organe und die Öffentlichkeit über wesentliche Anliegen des Datenschutzes,
- sorgt für die Instruktion der Mitarbeiter von Organen über den Datenschutz,
- nimmt zu Datenbearbeitungen Stellung, die ein hohes Risiko für Verletzungen von Persönlichkeits- und Grundrechten der betroffenen Personen bergen,
- veröffentlicht Stellungnahmen,
- arbeitet mit den Kontrollorganen der anderen Kantone, des Bundes und des Auslandes zusammen.»
Siehe auch: Luzern braucht Nachfolge für Datenschützer (Inside IT)
Nachtrag: Inzwischen ist die Stelle «Datenschutzbeauftragte/r Kanton Luzern» ausgeschrieben. Das Pensum beträgt neuerdings 80 bis 100 Prozent.
Bild: Wikimedia Commons / Tschubby, «Municipalities in Canton Luzern from 01.01.2021 to 31.12.2024», CC BY-SA 3.0 (nicht portiert)-Lizenz.