Wieso nervt der Bund mit einem Cookie-Banner auf seinen Websites?

Screenshot: Cookie-Banner bei geo.admin.ch

Wer die Websites von schweizerischen Bundesbehörden im neuen Layout besucht, wird häufig mit einem Cookie-Banner genervt.

Wieso glaubt der Bund, eine solche Einwilligung einholen zu müssen?

Mit dem Cookie-Banner soll die Einwilligung für die Erfolgs- und Reichweitenmessung mit Matomo eingeholt werden:

«Damit wir unser Webangebot optimal auf Ihre Bedürfnisse ausrichten können, verwenden wir das Analysetool Matomo. Dabei wird Ihr Verhalten auf der Website in anonymisierter Form erfasst. Es werden also keine personenbezogenen Daten übermittelt oder gespeichert. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Datenerfassung durch Matomo unterbinden und diese Website trotzdem ohne Einschränkungen nutzen.»

Wieso glaubt der Bund, dafür eine Einwilligung einholen zu müssen, obwohl angeblich gar «keine personenbezogenen Daten übermittelt oder gespeichert» werden? Was ist überhaupt der rechtliche Grund für das Cookie-Banner?

Wieso ist überhaupt von «personenbezogenen Daten» die Rede und nicht von «Personendaten», wie der Begriff im Datenschutzgesetz unter Art. 5 lit. a DSG zu finden ist?

Der Begriff der «personenbezogenen Daten» stammt aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wie ein Blick auf Art. 4 Ziff. 1 DSGVO zeigt.

Matomo ist eine freie Open Source-Software (FOSS) und damit für den Bund eine gute Wahl. Das Hosting erfolgt durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) unter analytics.bit.admin.ch.

Wieso ist Twitter / X standardmässig in Websites des Bundes integriert, auch beim EDÖB?

Screenshot: Integration von Twitter in der geo.admin.ch-Website

Im Gegensatz zu Matomo scheint Twitter / X standardmässig in viele Bundes-Websites mit dem neuen Layout integriert zu sein.

Wieso glaubt der Bund, für Matomo mit einem Cookie-Banner nerven zu müssen, nicht aber für Twitter / X und andere Dritt-Dienste?

Immerhin wird Twitter / X, also Elon Musk, dadurch über alle Website-Besucher informiert und die Personendaten der Besucher gehen in die USA.

Screenshot: Integration von Twitter in der EDÖB-Website

Die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), gibt sich entspannt. Auch auf EDÖB-Website unter edoeb.admin.ch ist Twitter / X standardmässig integriert.

Ferner verwendet der EDÖB einen Dienst namens «imgix», um Bilder für seine Website anzeigen zu können.

Der Dienst wirbt mit dem Slogan «Combine images, data, and intelligence to transform your business» und wird von der amerikanischen Zebrafish Labs Inc. angeboten.

Die Twitter / X-Integration auf der EDÖB-Website ist für mich ein Déjà-vu.

Im Jahr 2019 hielt ich einen Vortrag bei privatim, der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten. Meine erste inhaltliche Folie zeigte die Integration von Twitter auf der damaligen EDÖB-Website.

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