
Die deutsche COPYTRACK GmbH verschickt im grossen Stil kostenpflichtige Abmahnungen für angebliche Urheberrechtsverletzungen im Internet.
Bei Google erscheint beim Unternehmensprofil von COPYTRACK neuerdings der Hinweis «Dauerhaft geschlossen».
Der Hinweis scheint allerdings falsch zu sein, denn COPYTRACK verschickt weiterhin Abmahnungen.
Allenfalls versucht COPYTRACK mit der angeblichen Schliessung, die vielen negativen Bewertungen bei Google loszuwerden oder mindestens neue Bewertungen zu vermeiden.
Die meisten Bewertungen sind klar negativ. In den Bewertungen ist unter anderem von «Abzocker», «aggressiven E-Mails» sowie «Betrug» und «Betrugsmasche» die Rede. Die wenigen positiven Bewertungen stammen von angeblichen Fotografen.
Ich habe Google gemeldet, dass COPYTRACK nicht «dauerhaft geschlossen» ist. Ich gehe davon aus, dass Google das Unternehmensprofil von COPYTRACK entsprechend aktualisieren wird.
So funktionieren die Abmahnungen von COPYTRACK
COPYTRACK verschickt Abmahnungen normalerweise per E-Mail und spricht von «Berechtigungsanfragen». Die Abgemahnten erhalten jeweils ein Angebot, eine Lizenz für einen mehr oder weniger hohen Euro-Betrag zu kaufen.
Die Abmahnungen von COPYTRACK erwecken den Eindruck, dass keine Qualitätskontrolle stattfindet.
COPYTRACK scheint darauf zu setzen, dass genügend Abgemahnte eine Zahlung leisten, ohne die Forderungen und Vorwürfe sorgfältig zu prüfen.
Mit den Abmahnungen betreibt COPYTRACK sichtbar ein Massengeschäft. In der Folge sind Abmahnungen immer wieder fehlerhaft oder offensichtlich unberechtigt.
Bei Abgemahnten, die keine Zahlung leisten, kommt es vor, dass COPYTRACK die behaupteten Forderungen an das Inkassobüro EOS Schweiz abtritt.
Was ist die richtige Reaktion auf Abmahnungen von COPYTRACK?

Die Massenabmahnungen von COPYTRACK aus Deutschland können in vielen Fällen erfolgreich abgewehrt werden. Dafür müssen die Abgemahnten von Anfang an richtig reagieren.
Für Abgemahnte in der Schweiz empfehlenswert sind die folgenden vier Schritte:
- Keine Panik! Abgemahnte in der Schweiz reagieren immer wieder panisch auf Abmahnungen aus Deutschland. Sie leisten beispielsweise ohne Not eine Zahlung, wobei sie sich über das Onlineportal von COPYTRACK den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von COPYTRACK unterwerfen.
- Bildverwendung dokumentieren! Wenn das abgemahnte Bildmaterial tatsächlich auf einer Website veröffentlicht wurde, sollte die Veröffentlichung dokumentiert werden. Dafür sollte die Datei oder sollten die Dateien gespeichert sowie ein Screenshot oder Screenshots erstellt werden. Danach sollte das Bildmaterial auf der Website vorsorglich gelöscht und nicht mehr verwendet werden.
- Forderungen und Vorwürfe prüfen! Erfahrungsgemäss lohnt es sich, die Forderungen und Vorwürfe von COPYTRACK sorgfältig zu prüfen. Die Abmahnungen passen häufig nicht zum Einzelfall oder haben Fehler. Für eine erfolgreiche Abwehr ist es hilfreich, die Rechts- und Sachlage zu kennen.
- Anwaltliche Unterstützung suchen! Wer keine Erfahrungen mit der deutschen Abmahnindustrie hat, riskiert Fehler beim richtigen Verhalten gegenüber COPYTRACK. Es hilft deshalb in den meisten Fällen, von Anfang an die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in der Schweiz zu suchen, die Erfahrung mit deutschen Abmahnungen hat.
Urheberrechtsverletzung im Internet?
Siehe auch:
- Food-Bilder: Abmahnungen von Thorsten «BBQPit» Brandenburg
- Image Law lanciert neue Abmahnwelle kurz vor Weihnachten
- LinkedIn-Abmahnungen von Rechtsanwalt Robert Fechner in Deutschland
Nachtrag: COPYTRACK GmbH ist nicht mehr «dauerhaft geschlossen» bei Google
Meine Meldung an Google, dass die COPYTRACK GmbH nicht «dauerhaft geschlossen» ist, scheint funktioniert zu haben.
In jedem Fall erscheint das Unternehmensprofil bei Google nun wieder ohne den Hinweis «dauerhaft geschlossen», wenn auch als «Copytrack» und nicht mehr als «COPYTRACK GmbH»:

Nachtrag II: COPYTRACK GmbH mit neuem Profil bei Google
Bei Google wird «Copytrack» wieder als «dauerhaft geschlossen» bzw. «permanently closed» gemeldet, während ein neues Profil unter der Bezeichnung «COPYTRACK GmbH» aufgetaucht ist.
Die COPYTRACK GmbH hat demnach Google fälschlicherweise gemeldet, «geschlossen» zu sein und das bestehende Profil umbenannt. Die COPYTRACK GmbH hat danach ein neues Profil bei Google eröffnet.


Mit diesem Vorgehen versuchen Unternehmen immer wieder, ein bestehendes Profil mit schlechten Bewertungen loszuwerden. Ein solches Vorgehen ist gemäss den Regeln von Google nicht erlaubt, kann aber funktionieren.
Nachtrag III: Erneut schlechte Bewertungen für COPYTRACK GmbH bei Google
Die COPYTRACK GmbH erscheint bei Google nun – soweit ersichtlich – nur noch mit dem neuen Profil.
Die Bewertungen für die COPYTRACK GmbH sind auch unter dem neuen Profil schlecht. Die drei bisherigen Bewertungen sind alle negativ und vergeben jeweils nur einen Stern.


Nachtrag IV: Schon wieder ein neues Profil bei Google
Die COPYTRACK GmbH erscheint bei Google schon wieder mit einem neuen Profil. Die bisherigen Bemühungen, schlechte Bewertungen bei Google «löschen» zu lassen, scheinen nicht erfolgreich gewesen zu sein.
Das neue Profil erscheint unter der Firma «Copytrack GmbH» und damit nicht in der amtlichen Schreibweise «COPYTRACK GmbH». Die genannte Adresse an der Saarbrücker Straße 18 in Berlin entspricht nicht der offiziellen Sitzadresse an der Dresdener Straße 31 ebenfalls in Berlin.
Die drei sichtbaren Bewertungen für das neue Profil sind alle negativ und vergeben jeweils nur einen Stern. Es handelt sich nicht um die gleichen drei Bewertungen wie beim vorherigen neuen Profil.


Keine Sorge, jedes Mal wenn da «dauerhaft geschlossen» steht, recherchiere ich die Firmenanschrift, lasse ein Foto machen und reiche die Location neu ein ;-)
Das habe ich jetzt schon 2. erfolgreich gemacht, und wir spielen dieses Spiel so lange, bis diese «unerwünschte Rechtsberatung» aufhört…