Verzögert der Bundesrat das geplante «Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen»?

Bild: Wandmalerei, die den amerikanischen Präsidenten Donald Trump zeigt

Für das erste Halbjahr 2025 ist in der Schweiz die Vorlage für eine «Link-Steuer» angekündigt. Social Media-Plattformen und Suchmaschinen sollen eine Zwangsabgabe leisten, wenn sie oder ihre Nutzer auf schweizerische Medieninhalte verlinken.

Für diese umstrittene «Link-Steuer», rechtlich als «Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen» bezeichnet, lässt der Bundesrat im ersten Halbjahr 2025 eine Botschaft bzw. Vorlage ausarbeiten:

«Obwohl die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Medienunternehmen in der Sache umstritten ist, lässt der Bundesrat eine Botschaft ausarbeiten, um so dem Parlament die Möglichkeit zur Meinungsäusserung und politischen Entscheidung zu geben. Diese soll im ersten Halbjahr 2025 vorliegen. »

Verzögert der Bundesrat das geplante Leistungsschutzrecht, um die USA unter Präsident Donald Trump nicht zu verärgern?

Im Mai 2023 hatte der Bundesrat bereits einen Vorentwurf in zwei Varianten veröffentlicht:

«Der Bundesrat schlägt vor, dass grosse Online-Dienste den Medienunternehmen für die Nutzung von Snippets eine Vergütung entrichten müssen. […] Vergütungspflichtig wären ausschliesslich Online-Dienste, die eine durchschnittliche Zahl von Nutzerinnen und Nutzern von mindestens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen. Die Verwertung der Rechte an den Medieninhalten soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen.»

Und:

«Offen lässt der Bundesrat die Frage, ob auch das Teilen von Snippets durch die Nutzerinnen und Nutzer sozialer Medien zu einer Vergütungspflicht der Anbieter führt. Er hat dazu zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt. Vergütungsfrei bleibt das Setzen von reinen Hyperlinks. »

Mit der Veröffentlichung der angekündigten Vorlage würde der Bundesrat riskieren, die USA unter Präsident Donald Trump zu verärgern, was zu Gegenmassnahmen führen könnte.

In einem aktuellen Memorandum kritisiert Donald Trump ausdrücklich, dass ausländische Staaten neue Steuern für digitale Dienstleistungen amerikanischer Unternehmen erheben:

«Ab 2019 führten mehrere Handelspartner Steuern auf digitale Dienstleistungen (DSTs) ein, die amerikanische Unternehmen Milliarden von Dollar kosten könnten und die, wie ausländische Regierungsbeamte offen zugeben, darauf abzielen, amerikanische Unternehmen auszubeuten. […] All diese Massnahmen verletzen die amerikanische Souveränität und verlagern amerikanische Arbeitsplätze ins Ausland, schränken die globale Wettbewerbsfähigkeit amerikanischer Unternehmen ein und erhöhen die operativen Kosten der USA […].»

Mit der «Netflix-Steuer» kennt die Schweiz bereits eine Digital Service Tax (DST), wie sie Donald Trump kritisiert.

Die geplante «Link-Steuer»» würde ausserdem fast ausschliesslich auf amerikanische Unternehmen wie Google, Meta (mit Facebook und Threads) und Microsoft (mit Bing und LinkedIn) zielen.

Alles in allem wäre naheliegend, dass der Bundesrat die Vorlage für die «Link-Steuer» erst einmal verzögert, um Ärger mit den USA zu vermeiden – so wie schon die geplante Plattform-Regulierung.

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