Die Schweiz lobt sich gegenüber den USA unter anderem dafür, keine belastende KI-Regulierung und keine weitreichende Plattform-Regulierung zu kennen.
Das Eigenlob findet sich in einem Kommentar, den das schweizerische Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) am 11. März 2025 an den Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten abgegeben hat.
Das SECO versucht zu verhindern, dass die USA unter Präsident Donald Trump wegen «unlauteren Handelspraktiken» gegen die Schweiz vorgehen.
In deutscher Übersetzung schreibt das SECO insbesondere:
«Als natürliche Partner der Vereinigten Staaten schätzen wir eine marktorientierte und wettbewerbsbasierte Wirtschaftspolitik sowie Unternehmertum. Wie die USA wenden wir bei der Regulierung gesunden Menschenverstand an und vermeiden unnötige Belastungen für Unternehmen, sei es offline oder online.»
Und:
«Die Schweiz erhebt keine Digitalsteuer und hat weder belastende KI-Gesetzgebung noch weitreichende und transformierende Verpflichtungen für Online-Vermittler und Plattformen eingeführt. Wir haben nicht die Absicht, einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus anzuwenden. Darüber hinaus verzerren wir das Spielfeld nicht mit Industriesubventionen. Aus all diesen Gründen nutzen viele US-Unternehmen die Schweiz als ihre Brücke nach Europa.»
Der Kommentar geht auf eine entsprechende Aufforderung des amerikanischen Handelsbeauftragten zurück, die in deutscher Übersetzung folgenden Titel trug:
«Aufforderung zur Stellungnahme zur Unterstützung bei der Überprüfung und Identifizierung unlauterer Handelspraktiken und zur Einleitung aller notwendigen Massnahmen zur Untersuchung von Schäden durch nicht-reziproke Handelsabkommen»
Der Handelsbeauftragte, englisch Office of the United States Trade Representative (USTR), beschreibt sein Ziel wie folgt:
«[Das] USTR [lädt] die Öffentlichkeit ein, länderspezifische Kommentare abzugeben, um den US-Handelsbeauftragten bei der Überprüfung und Identifizierung unlauterer Handelspraktiken anderer Länder zu unterstützen und alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um den Schaden für die Vereinigten Staaten durch nicht-reziproke Handelsabkommen zu untersuchen. Diese Informationen werden dem US-Handelsbeauftragten helfen, geeignete Massnahmen zur Behebung solcher Praktiken zu empfehlen und dem Präsidenten Vorschläge für Gegenmassnahmen zu unterbreiten, um reziproke Handelsbeziehungen zu fördern.»
Die Schweiz wurde in dieser Aufforderung ausdrücklich als Land genannt und reagierte mit ihrem Kommentar am letzten Tag der Frist.
Mit seinen Aussagen lehnt sich das SECO teilweise weit aus dem Fenster, um die USA unter Präsident Donald Trump zu beruhigen.
So erhebt die Schweiz mit der Mehrwertsteuer und der «Netflix-Steuer» gegenüber amerikanischen Unternehmen bereits Zwangsabgaben, die nach amerikanischem Verständnis einer Digital Services Tax (DST) entsprechen.
Mit der «Link-Steuer» zu Gunsten von Medienunternehmen in der Schweiz ist bereits eine weitere DST geplant.
Ferner kennt die Schweiz viele Belastungen für Unternehmen durch die bestehende und wachsende Regulierung. Genauso gibt es in der Schweiz allerlei Subventionen für die Wirtschaft, zum Beispiel für die Stahlindustrie.
Hingegen ist richtig, dass die Schweiz erst einmal auf eine KI-Regulierung verzichtet und sich die geplante Plattform-Regulierung immer wieder verzögert.
Man kann den Kommentar des SECO so verstehen, dass der Bundesrat beide Regulierungen – mindestens in einer wirksamen Form für Menschen und Unternehmen in der Schweiz – erst einmal auf die lange Bank schieben wird. Das Gleiche dürfte für die geplante «Link-Steuer» gelten.
Siehe auch: FAQ zum Kommentar gegenüber dem amerikanischen Handelsbeauftragten (SECO, Screenshot)