Coop Supercard: Kunden erfahren erst nachträglich von aktualisierten AGB

Screenshot: Coop Supercard-Website (Ausschnitt)

Am 12. Juni 2019 informierte mich Coop per E-Mail, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Bonusprogramm «Coop Supercard» seien aktualisiert worden:

Ja, Vergangenheitsform, die Aktualisierung war bereits am Vortag erfolgt!

Screenshot: E-Mail von Coop vom 12. Juni 2019 betreffend aktualisierte Coop Supercard-AGB

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz fällt auf, dass Coop die «wichtigsten Änderungen» in den ergänzten AGB nicht konkretisiert (Screenshot):

Coop schreibt im Wesentlichen, der Datenbearbeitung werde «in den AGB noch mehr Gewicht eingeräumt und inhaltlich hervorgehoben». Ausserdem seien die «Art und Weise der Datenbearbeitung […] noch konkreter und noch transparenter ausformuliert.»

Die nachträgliche Information über aktualisierte AGB ist nicht kundenfreundlich. Auch eine rechtzeitige Information hätte nichts daran geändert, dass alle, die weiterhin am Bonusprogramm teilnehmen möchten, so oder so mit den aktualisierten AGB leben müssen.

Allerdings scheint Coop das Vorgehen selbst nicht ganz geheuer zu sein:

Coop schreibt einerseits …

«Die neuen AGB gelten mit der nächsten Nutzung der Supercard Services als angenommen.»

… was den AGB entspricht, verlangt bei der nächsten Anmeldung auf der Supercard-Website aber andererseits, dass die aktualisierten AGB ausdrücklich akzeptiert werden müssen (Screenshot):

«Ich habe die Supercard AGB gelesen und akzeptiere diese. Insbesondere stimme ich zu, dass Coop meine Supercard Warenkorbdaten zwecks Kundenprofilbildung bearbeiten darf (vgl. Punkte 10. Datenbearbeitung und Werbung und 11. Rechte betroffener Personen).»

Wer auf «Akzeptieren» klickt, muss fast immer lügen. Man bestätigt, die AGB im Umfang von schätzungsweise 30 Seiten gelesen zu haben. Gibt es wirklich Coop-Kunden, die dafür Zeit haben?

Wer nicht möchte, dass «dass seine Personendaten innerhalb der Coop Gruppe für eine teilnehmerbezogene Analyse und ein Kunden-profil (Warenkorbanalysen, Kundenklassen und -kategorien) genutzt und von Drittanbietern angereichert werden […] können», muss auf die Teilnahme am Bonusprogramm verzichten. Insofern ist «Coop Supercard» auch ein Beispiel dafür, dass man sich Datenschutz finanziell leisten können und wollen muss.

(Auch via @smetille und @sebastienfanti.)


Nachtrag vom 20. Juni 2019

Coop hat sich inzwischen via Twitter wie folgt geäussert:

«Wir hatten beim Versand der Kundeninformation technische Probleme, daher ist die Nachricht erst mit einem Tag Verzögerung bei unseren Supercard-Kundinnen und -Kunden angekommen. Wir bitten um Entschuldigung. ^ab»

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