Deutschland stellt «Verunglimpfung» der Europäischen Union unter Strafe

Flagge: Europäische Union (EU)

In Deutschland wird die «Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole» in Zukunft strafbar sein.

Als Symbole gelten die Flagge und die Hymne der EU. Bestraft werden kann auch, wer die Flagge zerstört oder, zum Beispiel durch Bespucken, «beschimpfenden Unfug daran verübt».

Der neue § 90c des deutschen Strafgesetzbuches wird wie folgt lauten:

«1 Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften […] die Flagge oder die Hymne der Europäischen Union verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2 Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Europäischen Union entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.»

Hintergrund: Kein Schutz vor «Verunglimpfung» für die EU mangels Staatlichkeit

Die deutsche Politik sieht Handlungsbedarf, weil «nach geltender Rechtslage die Symbole […] nicht ausreichend […] geschützt» seien. Man müsse deshalb «den Strafverfolgungsbehörden ausreichende Mittel an die Hand […] geben, zum entschieden und wirksam gegen […] das Verächtlichmachen der Grundwerte der Europäischen Union» vorgehen zu können. Die Meinungsfreiheit sei in , «ihrer rein geistigen Wirkung […] frei», müsse aber «zurücktreten, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen eines anderen entgegenstehen.»

Die «Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten» sowie die «Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole» stehen in Deutschland gemäss § 104 u. 90a StGB bereits unter Strafe.

Anders formuliert: Die Europäische Union ist kein Staat, weshalb die bestehenden Straftatbestände zum Schutz von staatlichen Symbolen nicht greifen.

Der Freistaat Sachsen, welcher den Gesetzesantrag in den deutschen Bundesrat eingebracht hatte, bezeichnete den neuen Straftatbestand als alternativlos.

Die Europaflagge «besteht aus einem Kranz von zwölf goldenen fünfzackigen Sternen auf ultramarinblauem Hintergrund». Die Europahymne ist Instrumentalfassung von «Ode an die Freude» aus dem letzten Satz der 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven.

(Auch via n-tv.)

Bild: Pixabay / Mediamodifier , Public Domain-ähnlich.

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