Tote Leitungen machten Swisscom-Kunden rasend

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3 Tage FunkstilleTote Leitungen machten Swisscom-Kunden rasend

Firmen mit einem Abo des Konzerns konnten tagelang nicht richtig telefonieren. Gibt es eine Entschädigung?

Dominic Benz
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Dominic Benz

Ob Pizzakurier, Sanitärfirma oder kantonale Verwaltung: Schweizweit hatten am Mittwoch etliche Unternehmen grosse Probleme mit dem Telefonieren – und das schon den dritten Tag in Folge. Betroffenen waren primäre kleine und mittlere Unternehmen mit dem Abo «Smart Business Connect».

Mittlerweile scheint das Problem aber gelöst: Am späten Mittwochnachmittag gab die Swisscon Entwarnung: Die Anschlüsse funktionierten wieder «ohne Einschränkungen», teilte der Konzern 20 Minuten mit. Ein Fehler in der Software habe dazu geführt, dass ankommende als auch abgehende Gespräche beeinträchtigt gewesen seien.

Kunden ärgern sich

Das Internet war laut Swisscom nicht betroffen. Sie geht davon aus, dass die Störung bei einigen tausend Kunden vorkommen ist. Genaue Zahlen kann der Konzern nicht nennen.

Seit Montag, 11 Uhr, tauchte die Störung immer wieder schweizweit auf. Auch Leser von 20 Minuten hatten auf das Problem hingewiesen. Zudem machten in Internet-Foren die betroffenen Kunden ihrem Ärger Luft. «Unglaublich, das Problem ist immer noch nicht gelöst. Ich sehne mich nach den Telefonen mit Wählscheiben zurück», schreibt etwa ein User namens Hed auf Allestörungen.ch. Und Rumeo ärgert sich: «Seit 3 Tagen kein zuverlässiges Festnetz, sollen wir auf Rauchzeichen wechseln?»

Störung belastet die Geschäfte

Besonders ärgerlich für die Kunden ist, dass die Unterbrüche das Tagesgeschäft der KMU stört. «Langsam geht es in das Geld, dritter Tag in Folge eingeschränkter Verkaufsdienst», beklagt sich Schorsch de Schott auf Allestörungen.ch. Ein anderer Kunde teilt mit: «Um die Umsatzverluste kümmert sich der Marktführer Swisscom leider nicht.»

Tatsächlich können die Unternehmen die Swisscom für allfällige Umsatz-Einbussen kaum zur Rechenschaft ziehen. «Geschäftskunden sitzen am kürzeren Hebel», sagt Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum. Denn gegen solche Forderungen habe sich die Swisscom in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgesichert. Nur wenn die Störung grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sei, könne die Swisscom verantwortlich gemacht werden. «Die meisten Störungen erfüllen diese Voraussetzung nicht», sagt Steiger.

Klagen lohnt sich kaum

Eine Möglichkeit für Unternehmen ist der Gang vor den Richter. Will ein betroffenes Unternehmen vor Gericht aber klagen, muss es auf den Rappen genau den Schaden nachweisen. «Doch auch wenn der Geschädigte Recht bekommt, erhält er von Swisscom im besten Fall maximal 50'000 Franken pro Schadenereignis.» Aufwand und Ertrag lohnen sich laut Steiger daher meistens nicht.

Der Anwalt nimmt die Unternehmen in die Pflicht und empfiehlt: «Wenn ein Unternehmen auf Erreichbarkeit angewiesen ist, muss es bei Störungen einen Plan B bereit halten.» Solche Störungen seien bis zu einem bestimmten Umfang Geschäftsrisiko.

Anrufe umleiten nützt nicht immer

Bei der Swisscom weiss man über den Unmut der Geschäftskunden Bescheid: «Wir sind uns bewusst, dass das Telefon gerade für Geschäftskunden ein wichtiger Service ist und entschuldigen uns bei den betroffenen Kunden in aller Form für die Unannehmlichkeiten», teilt der Konzern mit – und gibt ihnen einen Tipp auf den Weg. «Von der Störung betroffene Kunden können ihre Anrufe aufs Handy umleiten», so die Swisscom. Dies funktioniere in einigen Fällen, aber leider nicht immer.

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